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13.05.2008

Parkplätze bleiben ein knappes Gut

Vorrechte für Bewohner haben sich in Trier bewährt

Ein Bewohner-Parkausweis der Stadt Trier.
Ein Bewohner-Parkausweis der Stadt Trier.
So mancher Innenstadt-Bewohner, der nach der Arbeit noch schnell den Großeinkauf erledigt hat, erlebt vor der eigenen Haustür eine unerfreuliche Überraschung: Weil alle Parkplätze belegt sind, müssen Einkaufstaschen und schwere Getränkekisten durch mehrere Straßen in die Wohnung geschleppt werden. Um solche Probleme zu vermeiden, um den umweltschädlichen und unnötigen Parksuchverkehr zu reduzieren und die Lebensqualität in diesen Vierteln zu verbessern, wurde 1993 die erste Bewohnerparkzone in Trier eingerichtet, mittlerweile sind es 21. 

Besonders groß ist der „Parkdruck“ in der Innenstadt, weil dort auch Pendler, Touristen und Besucher der zahlreichen Geschäfte einen Parkplatz suchen. Daher gibt es unter anderem Bewohnerparkzonen in der Windstraße, der Flander- und der Sichelstraße. Andere liegen in Gebieten, die an den Alleenring angrenzen, so im Maarviertel.

15 Jahre nach Einführung der ersten Bewohnerparkzone fällt die Bilanz des Straßenverkehrsamts positiv aus, obwohl das, so die städtische Behörde, kein Allheilmittel sei, um sämtliche Konflikte zu vermeiden. Bislang wurde nur einmal ein Widerspruch gegen eine Zone eingelegt, der aber wieder zurückgezogen wurde. Die Regelung wird wahrscheinlich auch deswegen weitgehend akzeptiert, weil sie nicht automatisch bedeutet, dass alle Parkplätze in einem Gebiet für „Auswärtige“ blockiert sind. Montag bis Samstag dürfen zwischen 9 und 18 Uhr nicht mehr als die Hälfte und in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 Prozent der Plätze für Bewohner reserviert werden. Zudem können Inhaber von Bewohnerausweisen teilweise parkscheinpflichtige Plätze, die auch anderen zur Verfügung stehen, kostenlos nutzen. 

Bei der Einführung neuer Zonen wird zudem in jedem Fall nach einer Lösung gesucht, die der speziellen Situation vor Ort gerecht wird. In den nächsten Jahren wird nach Einschätzung der Experten mit Sicherheit die Nachfrage nach dem knappen Gut Parkplätze weiter steigen. Grundsätzlich gilt: Nur wer mit erstem Wohnsitz in dem jeweiligen Gebiet gemeldet ist und dort tatsächlich wohnt, kann einen Bewohnerausweis erhalten. Er kostet 30,70 Euro pro Jahr, muss alle zwölf Monate verlängert werden und wird nur ausgestellt, wenn in der jeweiligen Zone oder in zumutbarer Nähe keine private Einstellmöglichkeit besteht. Das Fahrzeug, für das der Ausweis gilt, muss in Trier und auf den Antragsteller zugelassen sein. Andere Besitzer eines Ausweises sind möglich, wenn ihnen der Halter die dauerhafte und ausschließliche Nutzung dieses Fahrzeugs bestätigt.
Zur Einrichtung einer neuen Bewohner-Parkzone im Maarviertel in Trier-Nord sind die Vorbereitungen abgeschlossen. Ab Ende nächster Woche verschickt das Straßenverkehrsamt  die bislang beantragten Bewohnerparkausweise für die Zone E. Eine weitere soll bald im Trierer Osten (Deimelberg, Kurfürsten-, Hermes- und Bergstraße) entstehen.