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13.04.2010

Parken nur für Berechtigte

Die Gründe, warum einige Bürger rechtswidrig einen Schwerbehindertenparkplatz benutzen, sind vielfältig.
Die Gründe, warum einige Bürger rechtswidrig einen Schwerbehindertenparkplatz benutzen, sind vielfältig.
Es ist gerade kein anderer Parkplatz frei, man möchte nur schnell etwas ausladen oder kurz ins nächste Geschäft gehen: Die Gründe, warum  Bürger rechtswidrig die Schwerbehindertenparkplätze benutzen, sind vielfältig. „Die Ahndung des verbotswidrigen Parkens auf ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Verkehrsüberwachungsdienstes“, sagt Curt Stodulka, Leiter des städtischen Straßenverkehrsamts. Die Ahndung erfolge nach pflichtgemäßem Ermessen durch Verwarnungsgeld bis zum Abschleppen.

Die insgesamt 91 Behindertenparkplätze im Stadtgebiet befinden sich vor öffentlichen Einrichtungen und an wichtigen zentralen Punkten, etwa vor Supermärkten, Arztpraxen, Theater, Kino, Restaurants und Bahnhöfen. Sie sollen besonders günstig gelegen sein, so dass es vom Parkplatz nur wenige Schritte bis zum Eingang sind. Sie bieten dem Fahrer oder Beifahrer mit grundsätzlich mindestens 2,50 Meter Breite eine größere
Bewegungsfreiheit, damit die Wagentür in vollem Radius geöffnet werden kann. Rollstuhlfahrer beispielsweise müssen ihren Rollstuhl unmittelbar neben der Fahrertür platzieren können, um ohne Probleme einzusteigen.

Die Schwerbehindertenparkplätze oder „Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen“, wie sie offiziell bezeichnet werden, dürfen nur von Personen in Anspruch genommen werden, die einen Parkausweis für Behinderte, eine blaue Karte mit Rollstuhlsymbol, besitzen. Dieser wird vom Straßenverkehrsamt in der Thyrsusstraße ausgestellt, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen AG (außergewöhnlich gehbehindert) oder mit dem Merkzeichen BI (blind) vorhanden ist. Auch Contergangeschädigte können seit kurzem einen solchen Parkausweis erhalten. Da die rechtlichen Bestimmungen umfangreich sind, empfiehlt das Straßenverkehrsamt, sich vor dem Behördengang zu informieren.