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13.07.2021

Orientierung im Mietdschungel

Wohnungsschlüssel in einer Hand
Für Mieterinnen und Mieter kann der der Mietspiegel eine große Hilfe sein, trägt er doch dazu bei, das Mietpreisgefüge transparent zu machen und Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien zu vermeiden. Foto: Pixabay
Er dient als Orientierungshilfe bei Neuabschlüssen von Mietverträgen, zur Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten und gibt Hinweise auf eventuelle Mietpreisüberhöhungen – der qualifizierte Mietspiegel. Am 1. Juli ist ein neuer für Trier in Kraft getreten. Die darin ermittelten Mietwerte zeigen eines ganz deutlich.

Der Mietspiegel 2021, den der Stadtrat per Beschluss anerkannt hat, enthält statistisch ermittelte Werte für Wohnungen zwischen 20 und 150 Quadratmeter. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis in Trier liegt nach Berechnung des Fachinstitutes InWIS bei 8,26 Euro. Die ermittelten Mieten zeigen nach Ansicht des städtischen Amts für Soziales und Wohnen, das den Mietspiegel herausgibt, deutlich den Preisanstieg, der aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage in Trier in den letzten Jahren zu erwarten war. Die jährliche Steigerung der durchschnittlichen Mieten zwischen dem Mietspiegel 2016 (Stichtag: 1. November 2015) und dem aktuellen aus diesem Jahr (Stichtag: 1. September 2020) beträgt 4,69 Prozent.

Mieter und Vermieter befragt

Der Mietspiegel 2021 basiert auf einer repräsentativen Primärdatenerhebung, bei der zwischen September und November 2020 Mieter und Vermieter zufällig ausgewählter Wohnungen befragt wurden. Zu berücksichtigen sind nach der gesetzlichen Vorgabe nur die Daten von Mietwohnungen, deren Mietvertrag entweder in den letzten sechs Jahren neu geschlossen oder bei denen die Miete innerhalb der letzten sechs Jahre angepasst wurde. Der Mietspiegel wurde im Auftrag der Stadt Trier unter Projektleitung des Amtes für Soziales und Wohnen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Mietspiegel sowie dem beauftragten Fachinstitut InWIS Forschung & Beratung GmbH erstellt. Dem Arbeitskreis gehören unter anderem die Interessenvertreter der Mieter und Vermieter sowie der Wohnungswirtschaft an, die sich auch an der Finanzierung beteiligt haben.

Der neue Mietspiegel ist eine wichtige Orientierungshilfe für die Bestimmung der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ auf dem freien Wohnungsmarkt. Im Vergleich zu einem einfachen gilt der qualifizierte Mietspiegel als gerichtsfeste Grundlage. Das Dokument gilt grundsätzlich für alle Mietwohnungen im Stadtgebiet. Ausgenommen sind unter anderem preisgebundene, öffentlich geförderte Sozialwohnungen, Wohnraum, der überwiegend gewerblich genutzt wird, sowie Studentenwohnheime und Altenheime.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Trier als ausgewiesenes Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt der Mietpreisbremse unterliegt, ist dieses Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete von großer Bedeutung. Denn bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regelung gilt für Trier nach gegenwärtigem Stand bis zum 7. Oktober 2025.

Der Mietspiegel trägt dazu bei, den Markt im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Laut Amt für Soziales und Wohnen soll bald ein Onlinerechner zur einfachen Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete als neue Serviceleistung zur Verfügung stehen.red

Der Mietspiegel 2021 kann unter www.trier.de/mietspiegel kostenfrei heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Infos.