Sprungmarken
22.02.2022

Öffnen in drei Schritten

Menschen treffen sich an einer Tafel mit vielen Gerichten zum Essen
Nach den aktuellen Beschlüssen sind private Treffen für Geimpfte und Genesene ab sofort wieder ohne Begrenzung möglich. Dies ändert sich, wenn eine ungeimpfte Person dazukommt. Foto: Adobe Stock
Bund und Länder haben vergangene Woche einen Dreischritt der Öffnungen in der Corona-Pandemie vereinbart – bis zum 20. März sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Der aktuelle Überblick.

Nach Auffassung von Bund und Ländern hat Deutschland die Omikron- Welle dank des verantwortlichen und umsichtigen Verhaltens der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger bis jetzt vergleichsweise gut bewältigt. Infolgedessen sollen die derzeit gültigen Infektionsschutzmaßnahmen verantwortungsbewusst und kontrolliert zurückgefahren werden. Bund und Länder haben Öffnungen in drei Schritten vereinbart. Niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen sind darüber hinaus aber weiter nötig.

Die drei Öffnungsschritte im Überblick:

  • Erster Schrittprivate Zusammenkünfte/Zugang zum Einzelhandel/Veranstaltungen: Für Geimpfte und Genesene sind private Zusammenkünfte ab sofort wieder ohne Begrenzung möglich. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten bis 19. März aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Der Zugang zum Einzelhandel ist bundesweit für alle Bürgerinnen und Bürger wieder ohne Kontrollen möglich. Es müssen jedoch weiter mindestens medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind maximal 2000 Personen ohne Beachtung der Platzkapazitäten zulässig. Wird die Personenzahl von 2000 in geschlossenen Räumen überschritten, darf maximal 30 Prozent der vorhandenen Kapazitäten genutzt werden, wobei die maximale Personenzahl bei 4000 liegt.
  • Zweiter Schritt – Gastronomie und Großveranstaltungen: Ab 4. März soll der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht werden (3G-Regelung). Dies soll auch für Übernachtungen gelten. Diskos und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit aktuellem Test oder mit dritter Impfung geöffnet. Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung) beziehungsweise Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2G-Plus-Regelung) teilnehmen. In Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Zahl von 6000 Zuschauern nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent zulässig, wobei die Zahl von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern nicht überschritten werden darf.
  • Dritter Schritt – alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen: In einem letzten Schritt ab 20. März sollen alle tiefgreifenden Schutzvorkehrungen entfallen – auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflich-
    tenden Homeoffice-Regelungen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten Homeoffice anbieten.

Auch über den 19. März hinaus sind aus Sicht von Bund und Ländern niedrigschwellige Basisschutz-Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz von Risikogruppen weiterhin nötig. Hierzu zählen insbesondere eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen. Die nächsten Beratungen sind für den 17. März geplant.