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27.12.2011

Neues Statut für Kulturpreisvergabe

Hat ausgedient: Der Ehrenbecher für kulturelle Verdienste.
Hat ausgedient: Der Ehrenbecher für kulturelle Verdienste.
Der Rat hat dem neuen Statut zur Vergabe der Kulturpreise der Stadt ab 2012 zugestimmt. Um bei der Preisvergabe der unterschiedlichen Palette der Kulturschaffenden besser gerecht zu werden, werden zukünftig mit dem Kulturpreis, dem Ehrenpreis und dem Förderpreis drei Kategorien geschaffen. Der Preisverleihung soll zugleich zu einem zeitgemäßeren Image verholfen werden. Die Ehrung erfolgt alle zwei Jahre, der Förderpreis kann jährlich vergeben werden.

An Stelle des bisher verliehenen „Ehrenbechers“ für Verdienste im Bereich des Trierer Musiklebens und Laienschauspiels und der „Kulturplakette“ für Persönlichkeiten, die das kulturelle Leben der Stadt nachhaltig bereichert haben, werden neue Sachpreise entworfen. Das federführende Amt für Kulturmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und grenzüberschreitende Kooperationen wurde vom Rat beauftragt, einen Ideenwettbewerb auszuschreiben. Das von einer Fachjury festzustellende Ergebnis wird anschließend im Kulturausschuss entschieden. Für den Förderpreis ist ein Preisgeld vorgesehen.

Kulturpreis

Nach dem jetzt verabschiedeten Statut wird der Kulturpreis der Stadt Trier 2012 alle zwei Jahre in einer Feierstunde an Personen überreicht, „die sich vorbildlich innerhalb eines Vereins für kulturelle Belange in Trier eingesetzt haben“. Das Vorschlagsrecht obliegt den Trierer Kulturvereinen und dem Kulturausschuss der Stadt. Unter Berücksichtigung des „Gender Mainstreaming“ wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. Maximal zehn Personen können geehrt werden. Die Ausgezeichneten erhalten bei einer Feierstunde einen Sachpreis.

Ehrenpreis für Kultur

Ab 2013 wird alle zwei Jahre der Ehrenpreis der Stadt für Kultur verliehen, der ein Lebenswerk im Bereich der Kultur würdigt. Die Auszeichnung wird an Persönlichkeiten überreicht, „die sich viele Jahre durch Engagement für die Kultur in und um Trier verdient gemacht und einen großen Teil ihres Lebens der Trierer Kultur gewidmet haben“. Ziel ist es, die Kultur in Trier nachhaltig zu fördern. Es wird nur eine Person geehrt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben muss. Über die Vorschläge aus der Bürgerschaft entscheidet der Kulturausschuss in nichtöffentlicher Sitzung unter Berücksichtigung des „Gender Mainstreaming“. Der Sachpreis wird in einer Feierstunde überreicht.

Förderpreis

Als Nachwuchs- und/oder Innovationspreis versteht sich der neu geschaffene Förderpreis der Stadt Trier, der jährlich vergeben werden kann. Er soll „sowohl Ansporn für junge Künstlerinnen und Künstler sein als auch neue kreative Ideen in der Kultur auszeichnen“. Der Preis kann an eine Person oder eine Gruppe verliehen werden, die als Nachwuchskünstlerinnen oder Nachwuchskünstler durch eine besondere Leistung in der Trierer Kulturlandschaft aufgefallen sind oder die sich aufgrund ihrer kreativen, innovativen und/oder nachhaltigen Ideen um die Kultur in Trier verdient gemacht haben.

Bewerberinnen oder Bewerber für den Nachwuchspreis sollen nicht älter als 30 Jahre sein. Bei einer Gruppe sollte das Durchschnittsalter nicht über 30 Jahre liegen. Beim Innovationspreis besteht keine Altersbeschränkung. Eigenbewerbungen und Vorschläge aus der Bürgerschaft sind möglich. Der Kulturausschuss entscheidet über die Kriterien, die dem Wettbewerb zugrunde liegen und ob der Preis abwechselnd einer bestimmten Sparte zugeordnet wird. Dem Gremium obliegt ebenfalls die Entscheidung, den Innovationspreis durch einen Ideenwettbewerb auszuloben. Das Statut listet die Mitglieder des Preisgerichts auf. Die Sieger erhalten ein Preisgeld von 1 000 Euro und gleichzeitig die Gelegenheit, ihr Können oder ihre Idee während der Preisvergabe zu präsentieren.

Stimmen des Rates

Dorothee Bohr (CDU) sagte in der Stadtratsdiskussion, die Vorlage trage dem Bedürfnis Rechnung, die Kulturauszeichnungen zeitgemäßer auszurichten. Markus Nöhl (SPD) sprach von einem „wichtigen Element in unserem Kulturleben“ und einem „Anreiz für die kulturelle Grundversorgung“. Uschi Britz (B 90/Grüne) lobte das „neue Format“ mit der dringenden Aktualisierung der Preise auch in der sprachlichen Ausgestaltung. Gegen das neue Statut stimmte einzig die CDU-Stadträtin Ricarda Kuhner, die zuvor an anderer Stelle wegen einer Inflation von Preisen und Preisträgern Bedenken geäußert hatte.