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07.12.2021

Neue Corona-Maßnahmen: Die vierte Welle brechen

Um die vierte Welle der Corona-Pandemie zu brechen, haben Bund und Länder gemeinsam Maßnahmen beschlossen. Es gebe zwar eine Beruhigung der Infektionslage, aber auf viel zu hohem Niveau, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Mit den Maßnahmen sollen die Infektionszahlen gesenkt und das Gesundheitssystem entlastet werden.

Mit Blick auf Rekordinfektionen mit dem Coronavirus, die Belastung in den Krankenhäusern und Patientenverlegungen sei jetzt ein „Akt der nationalen Solidarität“ nötig, so Merkel. „Es hat sich immer gezeigt, dass bundesweite Maßnahmen hilfreich sind“, sagte sie. Um die vierte Welle zu brechen, haben Bund und Länder gemeinsam Maßnahmen beschlossen, um Infektionen zu senken und die Lage in den Krankenhäusern zu entspannen. Kontakte müssten reduziert werden, bei den Impfungen sei mehr Tempo nötig. Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte, dass Bund und Länder einheitliche Beschlüsse zu Großveranstaltungen und Einzelhandel gefasst haben.

Mehr Impfungen: Bis Weihnachten soll allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischimpfung benötigen, diese ermöglicht werden. Bis zu 30 Millionen Dosen sollen verabreicht werden. Künftig sollen auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte impfen dürfen. Der Bund will den Kreis der dazu berechtigten Personen ausweiten. Laut Dreyer haben in Rheinland-Pfalz bereits 100 Apothekerinnen und Apotheker eine Zusatzqualifikation für die Corona-Impfung. 75 könnten im Januar hinzukommen. Das Portal zur Registrierung für Kinderimpfungen (fünf bis elf Jahre) ist in Rheinland-Pfalz geöffnet (www.impftermin.rlp.de). Mit den Kinderimpfungen soll noch vor Weihnachten begonnen werden, sobald Impfstoff zur Verfügung steht. Zudem stellt das Land seit Freitag über das Portal Sonderimpftermine für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, die Feuerwehren sowie Pflegepersonal zur Verfügung.

Angepasster Impfstatus: Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat nachlässt, werde der Impfstatus, das heißt die Dauer der Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt.

2G unabhängig von Inzidenz: In Geschäften (Einzelhandel) sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen in Innenräumen gilt die 2G-Regel. Das heißt: Nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene bekommen Zugang. Ausgenommen von der 2G-Regel sind die Geschäfte des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmittelläden und Drogerien. 2Gplus gilt in Innenräumen, wenn keine Maske getragen werden kann (zum Beispiel Restaurants, Hotels). Das bedeutet, dass auch für Geimpfte und Genesene ein negativer Test notwendig ist. Ausnahme: Menschen mit Booster-Impfung benötigen ab dem Tag nach der Auffrischung keinen Test. Generell ausgenommen sind Kinder bis zwölf Jahre und drei Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über zwölf Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastro keinen Test.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen.

Schulen: In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.

Sport und Großveranstaltungen: Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien – etwa in Fußballstadien – dürfen nur 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 10.000 Zuschauenden. Grundsätzlich gilt die 2G-Regel.

Clubs und Diskotheken: Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen.

Impfpflicht: Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, so zum Beispiel in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Bund und Länder begrüßen es, dass der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will.

Gottesdienst: Für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften in geschlossenen Räumen gilt nach wie vor die 3G-Regelung.

Sport: Im Innenbereich gilt für alle die Testpflicht, auch für geimpfte und genesene Menschen.

Silvester und Neujahr: Auch für dieses Jahr wurde ein Feuerwerksverbot zu Silvester beschlossen. Damit wird die Regelung vom vergangenen Jahr erneut in Kraft gesetzt. Bundesweit wird am Silvester- und Neujahrstag ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.

Weitere aktuelle Informationen: www.trier.de/corona