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21.07.2009

Mit Bus oder Bahn sicher zur Schule

Über 2.800 auswärtige Schülerinnen und Schüler aus den an die Stadt Trier angrenzenden Kreisen haben vom städtischen Schulverwaltungsamt im Schuljahr 2008/09 Fahrkarten des Trierer Verkehrsverbundes für ihren Schulweg zu den verschiedenen Trierer Schulen erhalten. Dazu kommen noch Schüler aus dem Stadtgebiet, die ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten durch die Stadt haben. Rechtliche Grundlage ist der Paragraph 69 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes, der genau regelt, in welchen Fällen die Stadt die Fahrtkosten ganz oder teilweise übernimmt.

Das rheinland-pfälzische Schulsystem ist in Bewegung geraten, nachdem die Landesregierung angekündigt hat, die Schullandschaft mit der Realschule plus neu zu gestalten und die bestehenden Hauptschulen in diese Schulart zu überführen. Momentan kommt es durch diese aktuellen Veränderungen in der Schulstruktur vermehrt zu Fragen.

Grundsätzlich gilt: Für Schüler der Klassen eins bis vier besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenübernahme, wenn der Schulweg, also der einfache Fußweg zwischen Wohn- und Schulgrundstück, länger als zwei Kilometer, für Schüler ab Klasse fünf länger als vier Kilometer ist. Ausnahmen sind möglich, wenn die Strecke zwar nicht so lang, dafür aber besonders gefährlich ist.

Zu der Frage, wann ein Schulweg besonders gefährlich ist, hat die Rechtsprechung in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Entscheidungen getroffen, die bei der Beurteilung berücksichtigt werden müssen. Für Grund- und Hauptschulen ist eine weitere Voraussetzung, dass die zuständige Schule oder aber die Schule besucht wird, zu der das Kind aus wichtigem Grund zugewiesen wurde.

Wieder anders verhält es sich beim Besuch von Realschulen und Gymnasien: Hier besteht ein Anspruch nur in der Höhe, der beim Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Schule der Schulart bestehen würde. Hierzu ein Beispiel: Ab dem Schuljahr 2009/ 2010 gibt es in Schweich ein öffentliches Gymnasium. Dies ist für Kinder aus dem Raum Schweich das nächstgelegene Gymnasium. Wenn ein Kind dennoch ab dem kommenden Schuljahr in einem Trierer Gymnasium eingeschult wird, dann werden nicht die vollen Fahrtkosten zwischen dem Wohnort und Trier zugrunde gelegt, sondern nur die Kosten, die vom Wohnort bis nach Schweich entstehen würden.

Strittig ist mit einigen betroffenen Eltern, ob die in Schweich eingerichtete gemeinsame Orientierungsstufe von Realschule Plus und Gymnasium an dieser Beurteilung etwas ändert. Auch wenn das zuständige Fachministerium hier die Auffassung der Stadt teilt, wird die Frage letztlich auf dem Rechtsweg geklärt werden müssen. Für Schüler aus dem Raum Schweich, die bereits seit dem laufenden Schuljahr oder länger ein Trierer Gymnasium besuchen, ändert sich grundsätzlich nichts.

Eine weitere Frage ist die nach dem von den Eltern zu zahlenden Eigen-anteil: Das Gesetz schreibt vor, dass für Grund-, Haupt- und Förderschüler keiner zu zahlen ist, wohl aber für Realschüler und Gymnasiasten. In der Stadt Trier beträgt dieser Eigenanteil 240 Euro für ein Schuljahr. Davon kann man jedoch auf Antrag befreit werden. Hier gelten Einkommensgrenzen, die das Land Rheinland-Pfalz ab dem kommenden Schuljahr 2009/2010 einheitlich geregelt hat.
Eine Spezialregel gilt für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, also ab Klasse 11: Hier ist schon die grundsätzliche Frage, ob die Fahrtkosten ganz oder teilweise durch die Stadt übernommen werden, vom Einkommen der Eltern und des Schülers abhängig. Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie für die Befreiung vom Eigenanteil bis Klasse 10.

Besteht nun also grundsätzlich aufgrund des Einkommens und der übrigen Voraussetzungen (Länge oder besondere Gefährlichkeit des Schulweges etc.) ein Anspruch auf Übernahme der Kosten, so stellt sich dann die Frage, in welcher Höhe: Grundsätzlich ist auch für die Sekundarstufe II der Eigenanteil von 240 Euro pro Schuljahr zu zahlen. Dieser kann aber dann auf Antrag erlassen werden, wenn die Eltern und/oder der Schüler Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen oder aber einen Anspruch darauf hätten.

Ganz grundsätzlich gilt: Ohne Antrag keine Übernahme von Fahrtkosten. Rückwirkende Übernahmen sind nicht möglich, Stichtag ist der Antragseingang. Antragsformulare gibt es in allen Trierer Schulen.