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06.07.2021

Meinung der Fraktionen

Hochbeete in der Innenstadt von Bonn. Foto: B90/GrüneBündnis 90/Die Grünen
Über den Tellerrand schauen

Klimaschutz mitten in der Stadt: Viele Städte haben bereits praktikable Wege gefunden. Unser Foto links zeigt eine Straße in Bonn, die mit Bäumen auf Paletten begrünt wurde: schnell auf- und abstellbar, flexibel. Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass auch Trier Grün wird. Wir danken Frau Schacht (scheidende Leiterin des Amts StadtRaum Trier, das unter anderem für die städtischen Grünflächen zuständig ist) für die innovativen Ansätze, zum Beispiel im Bereich Totholz und wünschen alles Gute im neuen Wirkungskreis!

Anja Reinermann-Matatko


 

CDU
Es geht voran

2015 war ein schweres Jahr für den Trierer Schul- und Breitensport. Gleich zehn Sporthallen mussten geschlossen werden. Der gerade neu ins Amt gewählte Baudezernent Andreas Ludwig hatte eine große Aufgabe „geerbt“. Während manche zeitnah wieder fit gemacht werden konnten, war klar: Die Hallen in Euren (Foto rechts: CDU) und Feyen- Weismark sowie die Mäusheckerweghalle werden uns noch länger begleiten, denn ein Neubau wird jeweils unumgänglich sein.

Die neue Zweifeldsporthalle auf der Bezirkssportanlage West. Foto: CDUUnd jetzt, sechs Jahre und rund 25 Millionen (für alle drei Hallen) später, ist es endlich so weit: Die beiden, aufgrund ihrer gleichen Bauart als „Zwillingshallen“ bezeichneten Sportstätten in Euren und Feyen wurden nun freigegeben. Beim Bau wurde auf eine ökologische Bauweise geachtet: Nachhaltige Holzbauweise als Klimastabilisator sowie ein Solardach sorgen dafür, dass wir nun zwei in jeder Hinsicht moderne Sporthallen für die Schülerinnen und Schüler (rund 400) aus den Stadtteilen Euren, Trier-West/Pallien und Feyen-Weismark, aber auch für die Vereinssportlerinnen und -sportler bereitstellen können.

Jetzt gilt es, noch ein weiteres Großprojekt unter den Sporthallen in Angriff zu nehmen: die Generalsanierung der Wolfsberghalle.

Thorsten Wollscheid


 

SPD
Miete muss bezahlbar sein

Der Stadtrat hat im März 2020 auf Antrag der SPD- Fraktion den Grundsatzbeschluss gefasst, zum 1. Januar 2021 eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung in Kraft treten zu lassen. Der stetige Anstieg der Mieten in Trier, auf einem ohnehin schon überhitzten Markt, soll so mit einem weiteren Instrument eingebremst werden. Der vorliegende Mietspiegel 2021 zeigt auf, dass der Anstieg der Mieten in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt 25 Prozent betrug. Dies bestätigt die Richtigkeit des Ratsbeschlusses ebenso wie den SPD-Antrag aus 2019, die Quote von gefördertem Wohnraum von 25 auf 33 Prozent zu erhöhen.

Neben der konsequenten Umsetzung dieser Instrumente braucht es eine positive Flächenentwicklung für Wohnraum, damit sich der Mietmarkt in Trier entspannt. Erst dann kann in Kombination mit den 375 Millionen Euro Wohnraumförderung des Landes diese sozial spaltende Entwicklung in Trier wirksam gestoppt werden. Eine Anhörung von Expert:innen aus anderen Kommunen und Beteiligten zeigte nahezu durchweg positive Erfahrungen mit schon länger bestehenden Wohnraumzweckentfremdungssatzungen in Städten wie Bamberg oder Freiburg auf. Der von den Städten dargestellte personelle Aufwand ist mit 0,5 und 1,5 Stellen vergleichsweise überschaubar.

Wichtig erschien allen Expert:innen, schnell zu handeln und von dem Instrument Gebrauch zu machen. Einvernehmlich wurde von Rat und Stadtvorstand verabredet, eine Satzung zum 1. Juli in Kraft treten zu lassen. Leider liegt uns bis heute immer noch kein Vorschlag der Verwaltung zur Beschlussfassung vor. Gerade vor dem Hintergrund der weiter steigenden Mieten halten wir dies für unvertretbar. Wohnen muss schließlich bezahlbar bleiben und Trier eine Stadt für alle sein. Wir bleiben dran.

Sven Teuber


 

AfD
Unwürdiges Schmierentheater

Wie die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kein 5. Dezernat für Trier“ mitteilten, haben sie ihre Aktivitäten mit sofortiger Wirkung eingestellt. Grund war die mit großer Mehrheit gegen die AfD-Stimmen getroffene Entscheidung des Rats, das Bewerbungsverfahren – entgegen der üblichen Praxis – in wenigen Wochen durchzupeitschen und die Stelle schon vor den Sommerferien zu vergeben. Um dies zu verhindern und so die Voraussetzung für einen Erfolg des Bürgerbegehrens zu schaffen, wäre eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nötig gewesen. Anders als der Stadt, deren Gerichtskosten der Steuerzahler trägt, standen den Initiatoren jedoch keine ausreichenden Privatmittel für einen solchen Prozess zur Verfügung. So führte die Blockade des Rates letzten Endes zum Scheitern des Begehrens und verhinderte damit die direktdemokratische Beteiligung der Bürger.

Für die Besetzung der offenen Dezernentenstellen zeichnen sich nun erste Konturen ab: Die Grünen als stärkste Fraktion scheinen außen vor zu bleiben. Mit ihrem Vorschlag für ein fünftes Dezernat, das sie natürlich für sich beanspruchen wollten, haben sie anscheinend ein klassisches Eigentor geschossen. Offensichtlich haben CDU und SPD die beiden freien Positionen im Stadtvorstand längst unter sich aufgeteilt. Hinterzimmerpolitik und Postengeschacher vom Feinsten.

Wieder einmal geht es weniger um das Wohl der Stadt als um parteipolitische Interessen. Der Dumme ist erneut der Bürger, der die millionenschweren Kosten für das zusätzliche Dezernat bezahlen darf. Für uns ist das Ganze ein unwürdiges Schmierentheater, in dem inzwischen auch FDP und UBT mitspielen. Nur die AfD hat sich dem von Anfang an entgegengestellt und wird diese Linie konsequent beibehalten.

AfD-Stadtratsfraktion


Die Linke
Mietspiegel marktgerecht umgestalten

Bei der Erstellung des Mietspiegels geht es darum, eine langfristige, realistische Preisentwicklung abzubilden, die als Leitfaden zur Berechnung der Kaltmiete dient. Doch wem nützt er? Leider profitieren von einer höheren Durchschnittsmiete durch den vom Stadtrat bestätigten Mietspiegel vor allem Vermieter von Wohnungen im Bestand, da sie bei Neuvermietungen Erhöhungen einkalkulieren können. Das betrifft Wohnungsgesellschaften mit städtischer Beteiligung, aber auch Unternehmen, denen mittlerweile gefühlt die halbe Stadt gehört. Diese Punkte sehen wir als Linksfraktion bei der Berechnung der durchschnittlichen Miete sehr kritisch:

  • Erstens: Nur Neuvermietungen der letzten zehn Jahre sind herangezogen: Günstige Wohnungen aus der Langzeitvermietung sind nicht in der Durchschnittsmiete abgebildet.
  • Zweitens: In der neuen Berechnung wurde die Flächenuntergrenze für Wohnungen, die in die Preisermittlung eingehen, von 25 auf 20 m2 heruntergesetzt. Damit kommen gerade Wohnungen in die Berechnung, für die eine überdurchschnittliche Miete zu zahlen ist.
  • Drittens: Wohnungen mit Kohle- oder Gaseinzelöfen werden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Traurigerweise gibt es solche Wohnungen auch im städtischen Bestand.
  • Viertens: Auch geförderte Sozialwohnungen werden bei der Durchschnittsmiete nicht mitgezählt. Aber gerade sie werden ja durch staatliche Förderung bewusst niedrig gehalten, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

All das zeigt uns, dass marktradikale Denkweisen immer noch weit verbreitet sind. Und die Öffentliche Hand muss den Preis über das Wohngeld und andere Sozialleistungen mitfinanzieren. Alle Mietverhältnisse sind bei der Erstellung des Mietspiegels heranzuziehen. Nur dann ergibt sich ein realistisches Bild des durchschnittlichen Mietzinses.

Jörg Johann


UBT
Kulturlust 21

Trier hat sich für eine Förderung aus dem Programm „Kultursommer 2021“ der Kulturstiftung des Bundes aus Mitteln des Rettungs- und Zukunftspakets „Neustart Kultur“ beworben. Dass diese Bewerbung in der vorgegebenen kurzen Frist mit den nötigen Unterlagen in dem beachtlichen Umfang zustande kam und rechtzeitig eingereicht wurde, verdanken wir der Aufmerksamkeit, der Umsicht und der fachlichen Kompetenz unseres Kulturamts. Danke an alle, die an diesem Antrag mitgearbeitet haben.

Der Antrag der Stadt umfasst 14 Einzelprojekte und hat ein Gesamtvolumen von 790.823 Euro. Davon sollen 498.900 Euro aus Bundesmitteln fließen. Die erforderlichen Eigenmittel von mindestens 20 Prozent sollen wie folgt aufgebracht werden: Bei einer Förderzusage stellen die Stadt 80.721 und das Land 50.000 Euro zur Verfügung. Aus Drittmitteln (Eigenmittel plus Sponsorengelder der Projektträger) werden 41.692 Euro und aus Eintrittsgeldern zu den Veranstaltungen 119.410 Euro zu erbringen sein. Insgesamt werden also 291.823 Euro aus Eigenmitteln finanziert, weit mehr also als die geforderte Mindestquote.

Wenn alle Gelder fließen, stehen der „Kulturlust 21“ in Trier also 790.823 Euro zur Verfügung: Ein gewaltiger Anschub zum Neustart der Kultur nach der bleiernen Zeit des Corona- Winters. Das finanzielle Risiko für die Stadt ist überschaubar, selbst wenn der Eigenfinanzierungsanteil der Projektträger nicht ganz erreicht werden sollte und die Stadt als Veranstalter und Gesamtprojektträger diese eventuellen Ausfälle übernehmen müsste. Zu solchen Konditionen gab es noch selten soviel Kultur.
Auch die klimatischen Auswirkungen der „Kulturlust 21“ sind höchst erfreulich. Sie fördert zwar nicht das meteorologische Klima, aber dafür verbessert sie merklich das kulturelle und soziale Klima in unserer Stadt.

UBT-Stadtratsfraktion


FDP
Fahrradabstellanlagen an Schulen

In der Stadtratssitzung am 29. Juni wurde unser Antrag zu Fahrradabstellanlagen an Schulen mit großer Mehrheit vom Stadtrat beschlossen. Eine zentrale Frage ist: Warum nutzen nicht mehr Kinder für ihren Schulweg das Fahrrad? Insbesondere bei den jüngeren Kindern spielt die Sicherheit des Schulweges eine zentrale Rolle. Aber auch die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den Schulen sind mitunter entscheidend, ob das Fahrrad für den Schulweg bevorzugt wird. Im Mobilitätskonzept Trier 2025, das vor etwa zehn Jahren verabschiedet wurde, haben wir uns als Stadt das Ziel gesetzt, den Anteil des Umweltverbundes am Verkehr in der Stadt deutlich zu erhöhen. Dazu zählt natürlich auch der Radverkehr.

Zu einer guten Radverkehrsinfrastruktur gehört insbesondere auch die Bereitstellung moderner, sicherer und vor allem in ausreichender Zahl verfügbarer Fahrradabstellanlagen. Mit unserem Antrag haben wir die Stadtverwaltung damit beauftragt, ein Konzept zur flächendeckenden Errichtung von modernen Fahrradabstellanlagen an den Trierer Schulen im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ der Bundesregierung zu erstellen und umzusetzen.

Über die Ergebnisse der Planungen soll der Stadtrat bis spätestens Ende 2021 informiert werden. Darüber hinaus soll die Stadtverwaltung prüfen, inwiefern sich im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung noch weitere Vorhaben aus dem Mobilitätskonzept Trier 2025 umsetzen lassen. Unser Dank gilt den Fraktionen der Grünen, der CDU, der SPD, der Linken und der UBT, die sich unserem Antrag angeschlossen und diesen somit unterstützt haben. Mit diesem Beschluss schaffen wir einen weiteren Baustein, um insbesondere den Schulkindern den Umstieg auf das Fahrrad zu erleichtern.

Joachim Gilles