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22.06.2010

Meinung der Fraktionen

CDU
Neue Marktsatzung: Mainz ist am Zug

Der Trierer Wochenmarkt auf dem Viehmarkt hat neben dem Hauptmarkt eine lange Tradition und eine wichtige Funktion als innerstädtische Verkaufsfläche für kleine regionale Produzenten und Händler von landwirtschaftlichen Produkten sowie Blumen und Pflanzen. Um diesen Markt auch weiterhin attraktiv zu erhalten, hat der Stadtrat mit breiter Mehrheit beschlossen, die Marktsatzung dahingehend zu ändern, dass der Markt zeitlich und auch im Sortiment erweitert wird. Leider hat das Land Rheinland-Pfalz zwischenzeitlich mitgeteilt, dass für eine Sortimentserweiterung eine gesetzliche Ermächtigung durch die Landesregierung erforderlich sei und diese nicht als notwendig angesehen wird.

Nun hat Wirtschaftsminister Hendrik Hering anlässlich eines Besuches in Trier die Zustimmung zu einer Sortimentserweiterung in Aussicht gestellt. Bevor diese erfolgt ist, ist auch eine zeitliche Erweiterung nicht sinnvoll, da die meisten der derzeitigen Marktbeschicker nicht die Möglichkeit sehen, mit ihren Produkten auch am Samstag oder in den Abendstunden präsent zu sein.

Um den Markt attraktiv zu gestalten, müssten zusätzlich neue Beschicker mit einem erweiterten Sortiment angeworben werden. Daher möchte die CDU-Fraktion erst dann einer Änderung der Marktsatzung zustimmen, wenn auch eine Änderung des Sortiments möglich ist. Im Interesse der Stadt und der Kunden darf der Markt aber nicht zu einem Ramschmarkt verkommen, sondern vor allen Dingen dazu dienen, die Kunden auch am Samstag und nach Feierabend mit frischen regionalen Produkten sowie Handels- und Handwerksprodukten in guter Qualität zu versorgen. Es muss außerdem für die Beschicker des Hauptmarktes gewährleistet werden, dass sie auch bei Sonderveranstaltungen wie dem Weihnachts- und Ostermarkt ihre Waren wie gewohnt dort anbieten können.

Matthias Melchisedech



SPD
Trierer Dachflächen für erneuerbare Energien

Ein echtes Win-Win-Projekt! Mit dem Antrag der Bündnisgruppe SPD-Grüne-FDP im Stadtrat am 29. Juni soll Trier seinen konsequenten Weg weitergehen, zügig den beschlossenen Anteil von 50 Prozent erneuerbaren Energien am Strombedarf zu decken.

Worum geht es konkret? Die Stadtverwaltung Trier soll ein Projekt in die Wege leiten, mit dem alle Trierer Dachflächen – öffentliche wie private – auf ihre grundsätzliche Eignung als Fläche für Photovoltaikanlagen (PV-Anlage) geprüft werden. Zunächst geht es dabei um Mindestgrößen, um Ausrichtung und Neigung  sowie Vermeidung von Verschattung. Diese stellen das theoretische Potenzial dar. Nicht alle Flächen des theoretischen Potenzials sind von der Statik und der Nutzungsdauer her für eine PV-Anlage geeignet.

Was verbleibt dann an Möglichkeiten? Ein Stadtgebiet hat üblicherweise nur begrenzte Möglichkeiten, Flächen für erneuerbare Energien zu mobilisieren (Windkraft, Photovoltaik, Solar).

Grundsätzlich kann man nach den bisherigen Erfahrungen in vergleichbaren Städten davon ausgehen, dass rund 20 Prozent des theoretischen Potenzials durch die aktive Ansprache der Dacheigentümer auch aktiviert werden können. Das sind für Trier zweistellige Millionenbeträge an Investitionen, entsprechende Aufträge für das heimische Handwerk und vor allem mehr als 6 000 Tonnen weniger Kohlendioxidemission pro Jahr.

Photovoltaikanlagen sind ausschließlich Nutzbringer: für den Investor, den Errichter und das globale Klima. Deshalb ist es ein äußerst sinnvolles Projekt, wenn das Rathaus die erforderlichen Informationen zentral zur Verfügung stellt, die es sich dann von den zukünftigen Investoren sogar noch bezahlen lassen kann.

Begoña Hermann




Bündnis 90/Die Grünen
Kirche soll Sparpläne überdenken

Das Bistum Trier hat kürzlich einen „verbindlichen Entwurf zur Kostensenkung“ vorgelegt. Mit einer Kürzung von fast 30 Prozent wäre die verbandliche Jugendarbeit besonders hart getroffen. Geplant ist, Finanzmittel erheblich zu reduzieren, Räumlichkeiten zu streichen und das hauptamtliche Personal in die Bistumsfachstellen zu integrieren.

In Jugendverbänden lernen Kinder und Jugendliche, politische und gesellschaftliche Entscheidungen mitzugestalten. Sie wählen ihre Vorstände, lernen, ihre Interessen wirkungsvoll zu vertreten. Kurz: Sie lernen Demokratie. Deshalb halte ich die Sparvorschläge des Bistums in diesem Bereich für einen gravierenden Fehler. Die letzten Monate waren für die katholische Kirche von verheerenden Skandalen um das Thema Kindesmissbrauch geprägt. Der Trierer Bischof Dr. Ste-phan Ackermann steht als bundesweit zuständiger Beauftragter für Missbrauchsfälle im Ruf und in der Verantwortung, auch in seinem Bistum alles dafür zu tun, dass es zukünftig keine weiteren Opfer mehr geben wird. Umso wichtiger wäre es, einen Beitrag dazu zu leisten, jungen Menschen zum nötigen Selbstbewusstsein zu verhelfen.

Es wirft kein gutes Licht auf die katholische Kirche in Trier, wenn sie just in dieser kritischen Zeit dort mit Sparbeschlüssen ansetzt, wo Prävention funktioniert, nämlich bei der verbandlichen Jugendarbeit. Mir ist es nicht egal, ob die Kirche in diesem wichtigen Bereich den Rotstift anlegt. Geringe Wahlbeteiligungen und zunehmende Politikverdrossenheit auch unter Jugendlichen haben sicher damit zu tun, dass  die Politik es nicht selten versäumt, die Stimme dort zu erheben, wo es nötig wäre. In diesem Sinne stelle ich mich ausdrücklich hinter die Forderungen der katholischen Jugendverbände.

Corinna Rüffer




FWG bei NatusFWG
Ausbau der Loebstraße

Mit unseren regelmäßigen Besuchen bei Trierer Firmen ist es für uns wichtig, zu erfahren, welche Probleme ihnen auf den Nägel brennen und was sie von der Verwaltung und den Fraktionen erwarten. Im Mittelpunkt eines Informationsaustausches bei dem Schaltanlagenbauer Natus mit Firmenchef Frank Natus standen die Verkehrsanbindung, ein Verkehrsleitsystem und besonders der Ausbau der Loebstraße. Einigkeit  bestand darin, dass man bei dem dringend erforderlichen Ausbau der Loebstraße auch die Interessen der Unternehmen berücksichtigen muss. Eine kostengünstige und wirtschaftsfördernde Lösung wäre, auch unter Berücksichtigung der katastrophalen Finanzlage von Stadt und Land, die derzeitige Straßenbreite beizubehalten und lediglich in eine Sanierung im Bestand zu investieren. Die Auflagen der ADD zur Haushaltsgenehmigung zwingen  zu einem Umdenken. Deshalb hoffen wir, dass man fraktionsübergreifend zu der Erkenntnis kommt, dass man sich zunächst auf das Machbare und nicht auf das Wünschenswerte konzentrieren muss.

Bei der Betriebsbesichtigung erläuterte Marketingleiter Bernhard Knauf die interessante Produktionspalette und erfreut nahmen wir zur Kenntnis, dass sich Natus seit 1956 als bedeutender Anbieter von elektrischen Gesamtlösungen, mit rund 600 Beschäftigten, davon rund 50 Auszubildende, in Trier etabliert hat.
  
FWG-Stadtratsfraktion








FDP
Verekhrsmoral in Trier

Seit zwei Jahren führt die Polizei am so genannten „Trier-Tag“ gezielte Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durch. Ziel ist primär, die Anzahl von Verkehrsverstößen zu minimieren. Diese wurden zuvor statistisch erfasst, doch war diese Vorgehensweise – durchaus – verbesserungswürdig. Oftmals spielt der Zeitfaktor bei den Betroffenen eine große Rolle. Viele Bürger leiden unter dem „Zeitstress“ und müssen meist schnellstmöglich ihre Arbeitsstelle oder Termine erreichen. Die Befolgung einer anderen Art von „Zehn Gebote“ könnten Ihnen in Zukunft nicht nur Geld, sondern auch Punkte in Flensburg sparen!

1) Lassen Sie gegenseitige Rücksicht walten. Insbesondere gegenüber älteren Menschen, Kindern und Behinderten.

2) Legen Sie immer Ihren Sicherheitsgurt an.

3) Benutzen Sie als Pkw- und Fahrradfahrer nicht ihr Handy während der Fahrt.

4) Halten Sie sich an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
5) Fahren Sie nicht bei Rot über eine Ampel.

6) Rechnen Sie immer mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern.

7) Fahren Sie vor Fußgängerübergängen angemessen und überholen Sie nicht.

8) Fahren Sie nicht ohne Grund in gekennzeichnete Anliegerstraßen.

9) Hupen Sie nicht ohne Grund und lassen Sie ihre Hände am Lenkrad. Einen „Vogel“ zu zeigen, kann teuer werden!

10) Denken Sie daran, dass in Deutschland die 0,5 Promille-Grenze gilt! Nehmen Sie keine berauschenden Mittel (Drogen) ein. Auch die Einnahme von diversen Medikamenten kann Ihre Fahrtauglichkeit einschränken.

Allzeit gute Fahrt!

Felix Brand