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25.01.2011

Meinung der Fraktionen

CDU
Greift das Konnexitätsprinzip?
 
Seit 2004 gilt in Rheinland-Pfalz das Konnexitätsprinzip. Es stellt sicher, dass keine kos-tenintensiven Aufgaben vom Land auf die  Ebene der Kommunen übertragen werden dürfen, ohne dass sie für diese Mehrbelastung vom Land einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Doch dieses Prinzip ist bei weitem nicht immer eingehalten worden – oft mussten Kommunen wie die Stadt Trier die Auswirkungen von Gesetzen tragen, die von oben herab beschlossen wurden. In den vergangenen Jahren ist Trier vor allem durch zwei Gesetze zu hohen Mehrausgaben verpflichtet worden: durch das Kinderförderungsgesetz, das einen Ausbau von Kinderbetreuungsplätze zur Folge hat, und die Zusammenführung der bisherigen Schularten Realschule und Hauptschule zur „Realschule plus“.
 
Die Stadt Trier als Trägerin von mehreren Haupt- und Realschulen musste in der Folge Schulen um- und ausbauen, konnte jedoch nicht die bestehenden Ressourcen sinnvoll nutzen, da von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, unter anderem hinsichtlich der Zwei- oder Dreizügigkeit sowie der Anzahl der Schulen, enge Handlungsvorgaben kamen.

Deshalb hat die CDU-Fraktion für die kommende Stadtratssitzung eine Anfrage zur Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung und der Umsetzungskosten der rheinland-pfälzischen Schulreformgesetze gestellt. Die Verwaltung soll erklären, welche Chancen unter Berufung auf das gesetzliche verankerte Konnexitätsprinzip eine Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz auf Ausgleichszahlungen für die Kosten des Ausbaus der Kinderbetreuungsplätze und der baulichen Maßnahmen hätte, die sich durch die Anordnungen der ADD hinsichtlich der Einführung der Realschule plus ergeben. Darüber hinaus soll die Verwaltung weitere Möglichkeiten prüfen, inwiefern Klagen in Bezug auf das Konnexitäts-prinzip Aussicht auf Erfolg haben können.

Bertrand Adams




SPD
Porta-Fahrradgarage attraktiver machen

Die Fahrradgarage in der ehemaligen Fußgängerunterführung an der Porta Nigra bietet Fahrradtouristen von Mai bis Oktober gegen eine Gebühr eine sichere und überdachte Abstellmöglichkeit ihres Rades samt Gepäck. Dieses Angebot, betrieben von der Tourist Information Trier (TIT), ist für die Stadt ein wichtiger Bestandteil der touristischen Infrastruktur. Deshalb wird die SPD sich weiter für die Sicherung dieses Angebots einsetzen.Trotz steigender Belegungszahlen betrug das letztjährige Defizit jedoch etwa 10.000 Euro.

In einem Gespräch mit TIT-Geschäftsführer Hans-Albert Becker wurde nochmals erörtert, wie man durch Attraktivitätssteigerungen dieses Defizit minimieren, vielleicht sogar auf Null bringen kann. Neben der ab Mai neu eingeführten zeitlichen Preisstaffelung wurde die von der SPD immer wieder geforderte Ausweitung der Öffnungszeiten in den Abend angesprochen. Die TIT versprach, dies 2011 versuchsweise an bestimmten Tagen zu testen.

Unzureichend ist nach unserer Auffassung auch die Beschilderung zum Auffinden der Garage. Es befindet sich nur ein Hinweis unmittelbar an der Porta Nigra. Übereinstimmung herrschte darüber, dass der Hinweis auf die Fahrradgarage früher, das heißt bereits bei den Einfahrten in die Stadt, erfolgen muss. Die SPD wird dieses Anliegen der Verwaltung vortragen.

Anzumerken ist noch, dass die Nutzung der Garage nicht nur den Touristen vorbehalten ist, auch die Trierer sind herzlich eingeladen, die Fahrradgarage mehr als bisher anzunehmen.

Rainer Lehnart




Bündnis 90/Die Grünen
Kein Mensch ist illegal - Ausreisezentrum schließen

Geht es Ihnen auch so: Das schmuddelige Wetter da draußen steigert Ihre Lust auf eine Reise in den Süden? Wenn Sie die Gelegenheit haben, Ihren Wunsch in die Tat umzusetzen, achten Sie auf die Qualität Ihres Reisebüros! Nicht empfehlen kann ich das so genannte „Ausreisezentrum“ in der Trierer Dasbachstraße. Der Veranstalter dort ist die Landesregierung und verschickt die Teilnehmer-Innen zumeist an die unkomfortablen Plätze dieser Welt, dahin, wo Armut, Konflikte, Diktaturen und/oder Krieg herrschen. Aber ich will Sie nicht beunruhigen oder falsche Tatsachen behaupten: Sie als Besitzer eines deutschen Ausweises würde man ohnehin nicht mitnehmen.

In Wahrheit handelt es sich beim „Ausreisezentrum“ natürlich gar nicht um ein Reisebüro. Ich hoffe, dass Sie beim Lesen erkannt haben, dass es sich hier um den (mittelmäßigen) Versuch eines satirischen Texteinstiegs handelt, der Ihr Interesse wecken und Sie zum Weiterlesen veranlassen soll.

Tatsächlich dient diese in Rheinland-Pfalz erfundene Einrichtung einem ganz anderen Zweck: Dorthin werden Flüchtlinge eingewiesen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Pass besitzen und deshalb nicht abgeschoben werden können. Der Aufenthalt im „Ausreisezentrum“ soll die betroffenen Menschen dazu bewegen, Deutschland „freiwillig“ zu verlassen. In der Realität bedeutet das, dass sie unter psychischen und sozialen Druck gesetzt werden. Verfolgt wird das Ziel, sie in  einen „Zustand der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit“ zu versetzen, um sie letztendlich zur Mithilfe bei ihrer eigenen Abschiebung zu bewegen.

Die Einrichtung ist ein Schandfleck in unserer Stadt! Deshalb haben wir anlässlich der nächsten Stadtratssitzung am 2. Februar einen Antrag eingebracht, in dem wir die Landesregierung dazu auffordern, die Einrichtung endlich zu schließen.    

Corinna Rüffer





FWG
Den Bürger ernst nehmen

Mitsprache und Mitgestaltung an der kommunalen Basis sind die wichtigste und lebendigste Form von Demokratie überhaupt. Für uns Freie Wähler ist Bürgerbeteiligung selbstverständlicher Bestandteil der  Kommunalpolitik. Heute erinnert sich kaum noch einer daran, dass wir es waren, die bereits im Februar 1996 (!) für a l l e Stadteile die Erstellung von Stadtteilrahmenplänen beantragt hatten. Leider hat sich unsere Hoffnung zerschlagen, dass die Verwaltung endlich Ergebnisse und Wünsche aus den Bürgergutachten nach einer Prioritätensetzung auf einer Zeitschiene ordnet. Wir haben die große Sorge, dass die mit den Bürgern erarbeiteten Stadtteilrahmenpläne und Bürgergutachten in der Versenkung verschwinden. Beerdigung erster Klasse nennt man so etwas. Ein solch stilles Begräbnis ist ein Schlag ins Gesicht aller Bürger, die an der Erstellung der Rahmenpläne mitgewirkt haben.

Auch wir begrüßen es, wenn in einzelnen Stadtteilen wie Trier-West, -Nord oder Stadtmitte Einzelprojekte vorgezogen wurden. Ziel und Sinn der Bürgergutachten war es aber, zur Lösung der Probleme, insbesondere auch in den einzelnen Stadtteilen, zunächst eine gesamtstädtische Perspektive anzustreben, um so die knappen zur Verfügung stehenden Mittel dem wirklichen Bedarf entsprechend einzusetzen. Es genügt nicht, Bürgernähe lauthals zu verkünden, man muss zunächst alte Versprechen einlösen.

Die mit den Bürgern erstellten Stadtteilrahmenpläne und Gutachten sind ein wichtiger Türöffner zur Erstellung eines Bürgerhaushalts. Dieser entpflichtet die Verwaltung jedoch nicht, endlich die Prioritätendebatte über Wünsche und Ergebnisse aus den Rahmenplänen unter Be-rücksichtigung der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt zeitnah zu führen.

Es zeugt von fehlendem Respekt der Verwaltungsspitze, dass man bisher den Anliegen der engagierten Bürger leider nicht aufgeschlossen genug begegnet ist. Deshalb wird die FWG den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft noch intensiver und überzeugender gestalten. Wir freuen uns auf den intensiven Gedankenaustausch und die gemeinsame Zukunfts-gestaltung unserer Stadt, denn wir nehmen den Bürger ernst. Für uns ist Bürgerbeteiligung nicht nur ein Lippenbekenntnis.
 
Hans-Alwin Schmitz








FDP
Friedhofskonzept - eine undankbare Aufgabe

Noch immer erregt die Entscheidung des Stadtrats die Gemüter, den Höhenfriedhof aufgrund schwieriger Bodenverhältnisse nicht mehr weiter zu entwickeln. Von einer „gnadenlosen Entscheidung“ ist die Rede, ja sogar Schlagworte, wie „Irsch hat sich zurückentwickelt“, machen die Runde. Zudem fördern Behauptungen, die Gräber würden nach Schließung des Friedhofs ausgehoben und einplaniert, den Unmut der Bevölkerung. Die Schließung bedeutet aber lediglich, keine neuen Bestattungen mehr vorzunehmen mit Ausnahme jener rund 70 Anrechte, die schon in früheren Jahren erworben wurden. Erst 25 Jahre nach der letzten Beisetzung würde der Friedhof geschlossen. Vielen bliebe also die Möglichkeit, die Ruhestätte ihrer Angehörigen länger als üblich aufzusuchen.

Den wenigsten Stadträten dürfte die Entscheidung über den Fortbestand des Höhenfriedhofs leicht gefallen sein. Viele waren in einem Gewissenskonflikt und konnten es nicht verantworten, für den Fortbestand eines Friedhofs mit jährlich rund 25 Bestattungen einen siebenstelligen Betrag bereitzustellen, zumal die Stadt derzeit ein Schuldenberg von 650 Millionen Euro drückt. Geradezu fadenscheinig ist daher das Verhalten von CDU und FWG, die der Bevölkerung Glauben machten, den Höhenfriedhof erhalten zu können. Wie das hätte realisiert werden können, sagen sie aber nicht. Andererseits lehnen sie den Haushalt ab und fordern spürbare Einsparungen. Da jene Maßnahme aber nur über einen Nachtragshaushalt hätte geregelt werden können, wäre dieser von der ADD mit Sicherheit wegen der vorhandenen Freiflächen auf anderen Friedhöfen zurückgewiesen worden.

Ein kurzfristig von der CDU eingebrachter Antrag, mit Aufschüttungen auf dem Höhenfriedhof zumindest Urnenbeisetzungen zu ermöglichen, fand durchaus meine Unterstützung (Rathaus Zeitung vom 21. Dezember). Doch sind auch hier zunächst die finanziellen Auswirkungen zu prüfen, bevor eine positive Entscheidung getroffen werden kann. CDU und FWG waren nicht bereit, den von der FDP beantragten Prüfauftrag mitzutragen und verfuhren nach dem Motto „Alles oder nichts“. Damit versetzten sie dem Höhenfriedhof den endgültigen „Todesstoß“.

Dr. Karl-Josef Gilles