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11.03.2008

Masterplan statt Zufallsprinzip

Hervorgehoben ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans BS 41. Kartengrundlage: Amtlicher Stadtplan, Stadtvermessungsamt
Hervorgehoben ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans BS 41. Kartengrundlage: Amtlicher Stadtplan, Stadtvermessungsamt
Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zum Weltkulturerbe Kaiserthermen, zum Alleenring und zum Tempelbezirk Altbachtal hat das Stadtviertel zwischen der Südallee, Saarstraße und Löwenbrückener Straße eine große städtebauliche Bedeutung. Prägende Gebäude sind das Stadtbad und – bisher – das Polizeipräsidium. Die Polizei plant jedoch den Umzug nach Trier-Nord. Zudem gibt es Überlegungen, auch den Betriebshof der A.R.T. an der Löwenbrückener Straße nebst städtischem Fuhrpark woanders anzusiedeln. Dadurch bietet sich nun die Möglichkeit, das gesamte, bislang wenig ansehnliche Viertel nach einem Masterplan neu zu strukturieren. Erste Anregungen lieferte im November ein viertägiger Workshop des Architektur- und Städtebaubeirats mit Studenten von den Fachhochschulen Darmstadt, Trier und Aachen sowie der TH Aachen.

Wohnen in der Innenstadt

Nun hat der Stadtrat einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplan BS 41 beschlossen. Als wichtiges Ziel für das Gebiet, das sich „bisher eher zufällig“ entwickelt habe, ist darin die Umstrukturierung zu einem Wohngebiet festgehalten. Dies entspricht auch den Vorgaben des neuen Flächennutzungsplans, wonach innerstädtische Wohngebiete Vorrang vor Neubaugebieten in Außenbezirken genießen.
 
Jetzt muss vor allem geprüft werden, ob sich eine Wohnbebauung mit den Schall- und Geruchsemissionen der bestehenden Gewerbebetriebe „verträgt“ oder ob den Betrieben, darunter eine Gerberei, mehrere Kfz-Werkstätten, eine Metallgießerei und ein Weintanklager, eine Umsiedlung angeboten werden soll.