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08.04.2014

Kontroverse um Drogeriemarkt

Foto: Im Bau befindlicher Wohn- uind Einzelhandelskomplex am Petrisberg
In diesem bald fertiggestellten Gebäude an der Robert-Schuman-Allee soll neben Wohnungen und einem Lebensmittelmarkt auch ein großflächiges Geschäft für Drogeriebedarf untergebracht werden.
Die Absicht des Bauinvestors IFA, auf dem Petrisberg einen Drogeriefachmarkt anzusiedeln, hat zu einer Auseinandersetzung im Stadtrat geführt, in der sich die Befürworter einer größeren Flexibilität in der Wirtschaftsförderung und die Verfechter des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzepts gegenüberstanden. Letztlich wurde der Antrag der CDU auf Genehmigung des Drogeriemarkts, die auch vom Ortsbeirat Kürenz gefordert wird, zur weiteren Beratung in den Steuerungsausschuss verwiesen. Zuvor soll sich auch der Runde Tisch Einzelhandel mit dem Thema befassen.

Der Standort an der Robert-Schuman-Allee gilt im Einzelhandelskonzept als „Nebenzentrum“ mit entsprechend beschränkter Verkaufsfläche. Damit soll ein Verdrängungswettbewerb mit dem etablierten Einkaufszentrum Tarforst an der Kohlenstraße, mit den Geschäften „Im Treff“, aber auch mit einer geplanten Neuansiedlung in Alt-Kürenz vermieden werden. Unstrittig ist entsprechend des Bebauungsplanentwurfs „Petrisberg-Ost“ (BU 16-3) die Ansiedlung eines Was- gau-Frischemarkts mit einer Verkaufsfläche von 1200 Quadratmetern. Um dem Begehren des Investors entgegenzukommen, hatte die Stadt zuletzt angeboten, innerhalb des Frischemarkts den Verkauf von Drogerieartikeln als Randsortiment auf einer Fläche von maximal 300 Quadratmetern zuzulassen. Die IFA bestand dagegen weiter auf der Genehmigung eines separaten Drogeriemarkts mit mindestens 600 Quadratmetern.

Der Kürenzer Ortsvorsteher Bernd Michels (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion unter anderem mit dem überlasteten Nahversorgungszentrum in Tarforst und dem schnellen Anwachsen der Wohngebiete auf dem Petrisberg, die eine eigene Versorgung benötigten. Rainer Lehnart (SPD) und Richard Leuckefeld (B90/Grüne) plädierten dagegen für eine konsequente Umsetzung des Einzelhandelskonzepts. Ein Nachgeben gegenüber den Wünschen eines einzelnen Investors schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall.

Juristisch zielte der CDU-Antrag auf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Dies ist jedoch nicht möglich, da der Plan sich noch im Verfahren befindet. Eine Änderung zum jetzigen Zeitpunkt hätte laut Baudezernentin Simone Kaes- Torchiani eine erneute öffentliche Auslegung und damit eine erhebliche Verzögerung zur Folge. CDU- Fraktionschef Dr. Ulrich Dempfle räumte diesbezüglich ein Missverständnis ein, so dass die CDU mit der Mehrheit des Rates – bei Gegenstimmen der SPD – dem Verweis in den Ausschuss zustimmte.