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16.07.2013

„Knöllchen“ wird Kassenbon

Verwarnungen ohne angehängte Überweisung - Umstellung ab August - Kostenersparnis und Entlastung

Hilfspolizistin Lore Willems verwarnt einen Falschparker. Foto: PA
Hilfspolizistin Lore Willems verwarnt einen Falschparker. Die Vorderseite der neuen Knöllchen informiert auch über den zur Last gelegten Verkehrsverstoß und die Höhe der Verwarnung. Foto: PA
In Trier sehen die „Knöllchen“ ab August anders aus. Bei Verstößen im ruhenden Verkehr finden die Verkehrsteilnehmer bei Rückkehr zu ihrem Fahrzeug eine Verwarnung in Form eines etwa 15 Zentimeter langen und acht Zentimeter breiten Kassenbons vor. Dieser Beleg enthält alle relevanten Angaben.

Die alten Verwarnungen mit den angehängten Überweisungsträgern unter dem Scheibenwischer haben bald ausgedient. Die neuen Knöllchen gleichen EC-Kartenzahlungsbelegen, werden auf feuchtigkeitsabweisendem Thermopapier direkt aus den Erfassungeräten ausgedruckt und der Überweisungsvordruck fehlt. Diese Belege benennen genau die jeweils zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit, damit der oder die Betroffene das Fehlverhalten erkennen kann. Gleichzeitig werden das Verwarnungsgeld, das Aktenzeichen und die Bankverbindung der Stadt Trier angegeben, so dass das Verwarnungsgeld wie bisher direkt überwiesen werden kann.

Weniger Aufwand und Kosten

Der neue Strafzettel.Für Elmar Geimer, Leiter der städtischen Straßenverkehrsüberwachung, bringt das neue System zur Überwachung des ruhenden Verkehrs erhebliche Vorteile: „Das bisherige Verfahren war aufwendiger, zukünftig werden verschiedene Arbeitsschritte wegfallen. Das beschleunigt den Ablauf und entlastet gleichzeitig unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Dass bei den Streifengängen weniger Arbeitsmaterial mitgeführt werden muss und auch Kosten gespart werden, ist ein willkommener Nebeneffekt. Die Stadtverwaltung verspricht sich von der Umstellung mehr Transparenz sowie eine Zeit- und Aufwandseinsparung. Kritikern, die das fehlende Überweisungsformular monieren, hält Geimer entgegen, dass das für die Betroffenen keinen Nachteil darstelle. Bereits heute wickelten rund die Hälfte aller Bankkunden ihren Zahlungsverkehr per Online-Banking ab. Viele weitere Kunden nutzen die Überweisungsterminals der Banken, da verschiedene Institute für Überweisungen in Papierform gesonderte Gebühren verlangten. Die neuen Knöllchen kommen zum Einsatz, wenn die „alten“ Zahlkartenverwarnungen aufgebraucht sind.

Die Knöllchen, die dann ab August Falschparkern unter den Wischern klemmen, sind allerdings recht schmal. Man sollte sie nicht mit einem Kassenzettel verwechseln und am besten gleich mal links oben in die Ecke schauen, in der das Trierer Stadtwappen prangt. Dann ist’s was Amtliches.
frü