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14.03.2017

Kein Verlust an Sicherheit

Zebrastreifen Abbiegespur Moselufer/Kaiserstraße
Der Zebrastreifen auf der Rechtsabbiegespur von der Mosel- uferstraße in die Südallee kommt weg, weil er von Autofahrern nicht rechtzeitig erkennbar ist und sich auf einem Abbiegestreifen befindet.
Aufgrund einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, nach der etwa unzureichend beleuchtete Fußgängerüberwege (FGÜ) nicht mehr zulässig sind, entfallen 138 der 239 Zebrastreifen in Trier. Dass dies nicht zwangsläufig mit einem Verlust an Sicherheit einhergeht, erläuterte Georg Gulla vom Tiefbauamt in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses.

So entfalle zwar der Zebrastreifen im Bereich Kohlen- und Bonifatiusstraße, er werde aber durch eine Ampel ersetzt, was die Überquerung der Straße „natürlich sicherer“ mache, wie Gulla betonte. Ein anderes Beispiel ist der bereits entfallene FGÜ an der Keune-Grundschule am Weidengraben. Anfängliche Bedenken der Eltern hätten sich aufgelöst, nachdem die Fahrbahn auf knappe vier Meter soweit verengt worden sei, dass sich Fahrzeuge in diesem Bereich nicht mehr begegnen könnten und die Überquerung damit sicherer geworden sei, erläuterte der Experte. Zudem wurde durch ein Parkverbot die Sicht verbessert.

Einteilung in vier Kategorien

Nach der Novellierung der Straßenverkehrsordnung Anfang vergangenen Jahres überprüfte Ingenieur Gulla sämtliche Zebrastreifen unter anderem auf ihre Ausleuchtung, die Anzahl der Fahrstreifen und die Markierung. Anschließend teilte er die 239 FGÜ in vier Kategorien ein: Erhalten bleiben 26, bauliche Veränderungen müssen an 33 Zebrastreifen vorgenommen werden, 138 sind nicht mehr zulässig,   sie entfallen und werden gegebenenfalls durch eine Alternativanlage ersetzt. 42 FGÜ werden in einer Verkehrsschau begutachtet. Hier werden sie von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Experten von Tiefbau- und Straßenverkehrsamt, Polizei, dem Landesbetrieb Mobilität sowie dem jeweiligen Ortsvorsteher eingehender beurteilt und die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Die erste Verkehrsschau findet am 21. März in Trier-Nord statt. Aktuell werden unzulässige Anlagen abgebaut. Bis Januar waren dies 20 Stück. Zudem laufen einfache Arbeiten wie das Auswechseln von Verkehrszeichen und Markierungsarbeiten. In den nächsten Jahren folgt dann die Ertüchtigung der FGÜ. Die Kosten für sämtliche Arbeiten an Zebrastreifen, ob sie nun entfallen, baulich verändert oder erhalten bleiben, werden auf 940.000 Euro geschätzt.

Fallbeispiele

Zum besseren Verständnis erläuterte Gulla den Ausschussmitgliedern weitere Beispiele von kategorisierten FGÜ. Erhalten bleibt etwa der Zebrastreifen in der Hornstraße (Trier-West) in Höhe des Lidl. Begründet wird dies mit dem hohen Fußgängeraufkommen in Verbindung mit vielen Autos, die dort unterwegs sind. Zudem sei die Markierung und Beleuchtung ausreichend. Lediglich kleinere Nachrüstungen wie die Erneuerung der Verkehrszeichen seien nötig.

  In die Verkehrsschau kommt der FGÜ auf dem Bahnhofsvorplatz. Dieser zeichne sich durch fehlende Beleuchtung, eine hohe Fußgängerfrequentierung und Sonderverkehr durch Busse und Taxen aus. Markierungen und Verkehrszeichen sind nur teilweise vorhanden. Taktile Beläge und Beleuchtung müssen nachgerüstet werden. Entfallen wird der FGÜ in der Luxemburger Straße in Trier-West, Höhe Dekra. Hier greife die grundsätzliche Regelung, dass abbiegende Fahrzeuge gegenüber Fußgängern wartepflichtig sind. Zudem sei die Gesamtsituation übersichtlich und es müsse nur ein Fahrstreifen überquert werden.