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28.02.2006

Kein "Gammel-Fleisch" in Trierer Betrieben

Bilanz 2005 der Lebensmittelkontrolleure

Lebensmittelkontrolleur Alois Reichert prüft die Temperatur von frischem Schweinefleisch in der Kühlkammer einer Metzgerei. Dieser Wert ist ein wichtiger Indikator für die Qualität der Ware.
Lebensmittelkontrolleur Alois Reichert prüft die Temperatur von frischem Schweinefleisch in der Kühlkammer einer Metzgerei. Dieser Wert ist ein wichtiger Indikator für die Qualität der Ware.

Die städtischen Lebensmittelkontrolleure haben im vergangenen Jahr in Trierer Fleischereien und Produktionsbetrieben keine schwerwiegenden Mängel festgestellt. Das gilt nach einem Bericht, der im Wirtschafts-Dezernatsausschuss vorgestellt wurde, auch für Sonderkontrollen nach den Skandalen im letzten Herbst. Damals hatten Firmen in Süddeutschland und Nordrhein-Westfalen Fleisch mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum verbotenerweisewieder in den Handel gebracht. So wurde bei einer Routine-Kontrolle im Oktober in Gelsenkirchen tiefgefrorenes Rostbeef gefunden, das gerade umgepackt werden sollte. Die misstrauisch gewordenen Beamten stellten fest, dass das Fleisch teilweise schon seit mehreren Jahren eingelagert wurde. Kein Trierer Unternehmen hatte zu einem dieser Betriebe Lieferkontakt. „Der Verbraucherschutz ist bei uns auf jeden Fall sichergestellt“, betonte Horsch in der Ausschusssitzung.

151 Kontrollen im letzten Jahr

In Trier gibt es 74 Firmen im Fleischsektor, darunter neun Großhandelsbetriebe, 13 Fleischereien und 50 Filialen von Warenhäusern und Discountern, die auch Fleisch verkaufen. Dort fanden im vergangenen Jahr151 unangemeldete Kontrollen statt, teilweise in Zusammenarbeit mit dem Amtstierarzt der Kreisverwaltung. Fünf davon gingen auf konkrete Beschwerden von Verbrauchern zurück. Dabei geht es, so der städtische Lebensmittelkontrolleur Alois Reichert, nicht nur um die Qualität des Frischfleischs, sondern auch um dessen ordnungsgemäße Kennzeichnung oder den hygienischen Zustand der Produktions- und Verkaufsräume. In 39 Fällen sprachen die Kontrolleure eine Verwarnung aus. Zweimal wurde eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit erstattet. Außerdem gab es zwei Strafanzeigen wegen Verstößen gegen die Hackfleischverordnung. 

In den meisten Fällen monierten die Lebensmittelkontrolleure aber nur kleinere Verstöße, zum Beispiel unzureichende Schutzkleidung bei der Fleischverarbeitung oder fehlende schriftliche Informationen über Zusatzstoffe in den Lebensmitteln. Diese sind vor allem für Allergiker sehr wichtig. In den vergangenen Jahren hat sich nach Einschätzung von Reichert die Ausstattung der fleischverarbeitenden Betriebe deutlich verbessert. Davon würden die Kunden profitieren.

Eigenkontrolle wird aufgebaut

Probleme gebe es aber noch mit einem Eigenkontrollsystem in den Betrieben, das auf Initiative der Europäischen Union eingeführt wurde. Dabei sollen sich die städtischen Mitarbeiter auf die Überprüfung der Kontrollen beschränken. „Vor Ort isteine Menge Aufbauarbeit zu leisten und die Betriebe brauchen noch unsere Unterstützung“, berichtete Reichert.

Die städtischen Lebensmittelkontrolleure sind nicht nur für die Überprüfung von Betrieben zuständig, die Fleisch verarbeiten oder damit handeln, sondern auch für Bäckereien und andere Lebensmittel-Produzenten, Gaststätten oder Eisdielen. Sie testen auch mit Stichproben, ob auf öffentlichen Festen von Vereinen die Vorschriften eingehalten werden. Jeder der vier Trierer Lebensmittelkontrolleure hat einen festen Bezirk. Im Vergleich mit anderen Städten ist in Trier nach Einschätzung von Horsch die personelle Ausstattung relativ gut. Die Einnahmen aus den Verwarnungsgeldern reichten aber bei weitem nicht aus, um die Kontrollen zu finanzieren. Die Überprüfungen sind eine Pflichtaufgabe, mit denen Bund und Land die Kommunen beauftragt haben.