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22.03.2022

Kaum Änderungen bis 2. April

Eine FFP2-Maske hängt an einem Einkaufswagen.
Bisher spielte das Tragen von Masken für die Corona-Prävention in Supermärkten eine zentrale Rolle.

Bundestag und Bundesrat haben am Freitag Grünes Licht gegeben, dass die meisten Corona-Schutzbestimmungen auslaufen können. Das zunächst bis 23. September befristete Infektionsschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass Zugangsbeschränkungen mit 2G- oder 3G-Regel entfallen. Da sich aber die Inzidenzen weiter auf sehr hohem Niveau bewegen, hat Rheinland-Pfalz entschieden, bis 2. April durch eine Übergangsregelung die Schutzvorkehrungen weitgehend weiterlaufen zu lassen. Vor allem eine Frage sorgt für Konflikte.

Während im Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen ist, dass im Rahmen des Basisschutzes Masken nur noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und im Personennahverkehr Pflicht bleiben, hat der Mainzer Ministerrat am Mittwoch entschieden, dass zumindest bis 2. April überall dort weiterhin Masken zu tragen sind, wo nicht mehr kontrolliert wird, also auch in Supermärkten. Das gilt auch für Jugendliche an weiterführenden Schulen, wenn sie im Unterricht an ihrem Platz sitzen.

Nach Aussage von Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist die Eigenverantwortung jedes einzelnen mehr denn je gefragt – gerade auch beim Tragen einer Maske. An den Schulen in Rheinland- Pfalz gibt es weiterhin zwei anlasslose Kontrollen pro Woche. Die Regelungen für Großveranstaltungen bleiben erhalten. Seit 18. März gilt in Rheinland-Pfalz die entsprechende 32. Corona-Bekämpfungsverordnung. Entfallen sind durch die Bundesvorgaben Abstandsgebote sowie Kontakt- und Kapazitätsbeschränkungen.

Für die Zeit nach der Übergangsfrist muss jedes Bundesland entscheiden, wann es schärfere Hot-Spot-Regelungen gibt. Unklar ist noch, wie ein Hot-Spot definiert wird und wie groß diese Gebiete sein können. Ein entscheidendes Kriterium ist die Belastung der medizinischen Versorgung durch Corona-Patienten. Hinzu kommen in vielen Kliniken viele Personalausfälle, weil immer mehr Mitarbeitende an Covid-19 erkrankt sind. In Rheinland- Pfalz wird nach Angaben von Ministerpräsidentin Dreyer diese Woche beraten, wie es nach dem 2. April mit dem Infektionsschutz weitergeht.

Neben dem Infektionsschutzgesetz steht eine mögliche Impfpflicht im Kampf gegen die Pandemie weiter im Fokus der Debatte. Während seit 15. März diese Regelung für Mitarbeitende in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt, ist auch nach der Bundestagsdebatte vom letzten Donnerstag noch völlig offen, ob die allgemeine Impfpflicht kommt oder zum Beispiel nur für bestimmte Gruppen, etwa alle über 50. Die Entscheidung soll demnächst im Bundestag fallen.

Impfmobil weiter unterwegs

Angesichts der stagnierenden Impfquoten hat Dreyer in der letzten Woche erneut eindringlich dafür geworben, dieses Schutzangebot zu nutzen. In der Region Trier-Saarburg ist das Impfmobil weiterhin unterwegs. In dem auffällig markierten Rettungswagen der Trierer Berufsfeuerwehr kann sich jeder unkompliziert und ohne Anmeldung eine Schutzimpfung abholen. Dort ist ohne Anmeldung auch der Impfstoff Novavax erhältlich. Wer das im Impfzentrum erledigen möchte, benötigt weiterhin einen Termin, der unter impftermin.rlp.de gebucht werden kann.

Die Trierer Stationen des Impfmobils:

  • Donnerstag, 24. März: 10 bis 13.30 Uhr: Stockplatz, 14.30 bis 18 Uhr: Vor der neuapostolischen Kirche, Theobaldstraße 13.
  • Freitag, 25. März: 10 bis 18 Uhr: Kornmarkt.

Zudem besteht Montag bis Freitag, 8.30 bis 15 Uhr, die Möglichkeit, sich im Impfzentrum im Messepark auch ohne Anmeldung impfen zu lassen. Bei den aufgeführten Angeboten sind nur ein Ausweis und bei einem Booster der Nachweis der vorherigen Impfungen nötig. Geimpft wird ab zwölf Jahren, verabreicht werden die Vakzine von Biontech und Moderna.

Weitere Infos: www.trier.de/impfen und www.trier.de/corona

Petra Lohse