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16.09.2008

Intensive Diskussion zum Einsatz von Schneeketten

Im öffentlichen Teil der jüngsten A.R.T.-Verbandsversammlung diskutierten die Mitglieder intensiv über den Einsatz von Schneeketten an Abfallsammelfahrzeugen. Wolfgang Schäfer aus Schillingen hatte dazu eine Anfrage gestellt. In dieser Hochwaldgemeinde war es im März durch den Einsatz von Schneeketten zu Straßenschäden gekommen. „Wir können nachvollziehen, dass solche Schäden für die Grundstückseigentümer, die 90 Prozent der Kosten für den Straßenausbau bezahlen mussten, mehr als ärgerlich sind“, erklärte der Verbandsvorsteher, Landrat Günther Schartz.

Damit es erst gar nicht zu solchen Problemen kommt, habe die A.R.T.-Geschäftsführung schon im November 2006 der Versammlung vorgeschlagen, dass die Bürgermeister Straßen benennen, die bei widrigem Wetter nicht befahren werden sollen. Hintergrund ist, dass die Müllfahrer Schneeketten nicht beliebig auf- oder abziehen können, da dies einen erheblichen Aufwand erfordert. Insofern könne – um Schäden zu vermeiden – dann nur in geräumte Straßen eingefahren werden.
Als Ersatz für die ausgefallene Abfuhr sollten über die Bürgermeister kostenlos amtliche Müllsäcke zur Verfügung gestellt werden. „Diese Vorgehensweise stieß vor Ort auf wenig Gegenliebe“, resümierte Schartz. Dass die Bürgermeister den Anwohnern nicht geräumter Straßen eine optimale Abfuhr sichern wollen, sei verständlich. Allerdings sei man aber darauf angewiesen, dass es entweder durch die Gemeinden Unterstützung bei der Räumung gebe oder Müllsäcke – zudem kostenlos – verteilt würden.

Nach den Satzungen der betroffenen Gemeinden obliegt die Räum- und Streupflicht den Anwohnern, was in ländlichen Gemeinden üblich ist. Schartz will nochmals mit den Ortsbürgermeistern dieser Gemeinden sprechen, um eine Regelung zu finden.

Abfallentsorgung gesichert

Begleichen kann die A.R.T. solche Schäden als öffentlich-rechtliche Körperschaft nur, sofern ein Rechtsanspruch besteht. Der Kommunalversicherer hat es aber bisher grundsätzlich abgelehnt, durch Schneeketten herbeigeführte Schäden zu bezahlen, da hierzu keine rechtliche Veranlassung bestünde. Daher sieht Geschäftsführer Max Monzel im Nachgang zur Sitzung nur eine Möglichkeit, Schäden künftig möglichst zu vermeiden: Straßen, in denen nicht durchgehend der Räum- und Streupflicht nachgekommen wird, werden von Müllfahrzeugen nicht befahren. Die Abfälle werden am nächsten regelmäßigen Abfuhrtag und unter der Voraussetzung, dass die Straßen befahrbar sind, abgeholt.

Unabhängig davon können die Bürger, ihre Müllbehälter an der nächsten geräumten Straße bereitstellen. Ein sol-ches Verfahren wird bereits im Kreis Bernkastel-Wittlich praktiziert. „Die Bürger werden auf jeden Fall ihren Müll los, spätestens indem sie ihn am Tag der nächsten Abfuhr neben dem Abfallbehälter bereitstellen“, erklärt Monzel. Bei den niedrigen Temperaturen im Winter dürfte es keine Probleme mit Geruch und Hygiene geben. „Obwohl es nicht zu unserer Philosophie gehört, unseren Dienst ausfallen zu lassen und wir selbst durch Hochwasser oder Streiks ausgefallene Touren am Wochenende nachgefahren haben, dürfte dies für alle Beteiligten unter den gegebenen Voraussetzungen die beste Lösung sein“, so Monzel.