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09.11.2021

Impfen soll deutlich an Fahrt aufnehmen

Mit Beginn der kalten Jahreszeit zeigt die Corona-Kurve wieder eindeutig nach oben: Bundesweit stieg die Inzidenz auf den höchsten Wert seit Beginn der Pandemie. Und da vor allem unter den infizierten Klinikpatienten sehr viele Ungeimpfte sind, will das Land mit der seit gestern geltenden 27. Corona-Bekämpfungsverordnung unter anderem beim Impfen eine deutliche Beschleunigung erreichen. Dabei setzt man auf eine Ausweitung der Angebote.

Durch 500 zusätzliche Impfbustermine bis zum Jahresende sollen nicht nur mehr bislang ungeimpfte Personen erreicht werden. Jedem Erwachsenen, dessen Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt, soll künftig die Möglichkeit geboten werden, an einem Impfbus unkompliziert einen sogenannten Booster zu erhalten.

Außerdem soll es in ganz Rheinland-Pfalz zehn Krankenhaustandorte geben, an denen in Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft dezentrale Impfangebote an einzelnen Tagen eingerichtet werden. In dieser Woche will das Mainzer Gesundheitsministerium mitteilen, wo genau die Standorte sein werden. Der Start des zusätzlichen Angebots ist dann für Mitte November geplant. Zudem werden die rund 650.000 Rheinland-Pfälzer aus der besonders schutzbedürftigen Altersgruppe über 70 direkt angeschrieben, um auf den Booster aufmerksam zu machen. Außerdem gehen mobile Impfteams verstärkt in die Altenheime. Die dritte Impfung ist nach Einschätzung zahlreicher Experten der beste Schutz vor der Pandemie – gerade in der kalten Jahreszeit.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer skizzierte in einer Pressekonferenz in der letzten Woche zentrale Elemente der neuen Verordnung: „Wir haben erneut die Leitplanken angepasst, um gut und sicher durch den Winter zu kommen. Wir brauchen weiterhin Schutzmaßnahmen – wie Masken, Abstand und 2G plus-Regeln – auch dann noch, wenn der Bundestag sich entscheidet, die ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘ zum 25. November auslaufen zu lassen. Das Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite heißt nicht: Ende der Pandemie. Dort, wo Menschen weiterhin besonders geschützt werden müssen, erhöhen wir die Testpflicht für Ungeimpfte und forcieren die Boosterimpfungen.“ Daher schreibt die Verordnung zum Schutz besonders schutzbedürftiger Personen eine tägliche Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe vor.

Weiterhin 2G plus in Innenräumen

Für Veranstaltungen im Außenbereich gibt es noch Beschränkungen, wenn die Teilnehmer feste Plätze einnehmen und eine Einlasskontrolle oder Ticketverkauf gegeben sind. In diesen Fällen gilt jeweils die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer entfällt. Martinszüge und Weihnachtsmärkte sind ohne Einschränkungen möglich. In den übrigen Bereichen (Sport, Freizeit, Gastronomie, Kultur) beschränken sich die Corona-Schutzvorkehrungen auf den Innenbereich. Darüber hinaus sieht die 27. Bekämpfungsverordnung in Innenräumen relativ wenig Anpassungen vor. Hier bleibt es bei Veranstaltungen vor allem bei der bekannten 2G plus Regelung.

Petra Lohse