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15.02.2011

Geschäfte besser erreichbar

An den Trierer Parkscheinautomaten wie hier am Augustinerhof gelten neue Takte und Tarife
An den Trierer Parkscheinautomaten wie hier am Augustinerhof gelten neue Takte und Tarife
Mit der Umstellung der Parkscheinautomaten ist die vom Stadtrat im September 2010 mit großer Mehrheit beschlossene neue Parkgebührenordnung bei den Bürgern angekommen. Vor allem die neue Abstufung der maximalen Parkzeit steht in der Diskussion. Verkehrsexperte Wilko Kannenberg vom Stadtplanungsamt beantwortet im Gespräch mit der Rathaus Zeitung (RaZ) die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

RaZ: Was war der Grundgedanke bei der Erstellung des Parkraumkonzepts mit der neuen Staffelung und Verkürzung der maximalen Parkzeit im Freien?

Kannenberg: Wir hatten ja vorher eine ganz verworrene, nicht nachvollziehbare Struktur, zum Teil mit unterschiedlichen Takten und Zeitlimits in ein und derselben Straße. Ein Grundgedanke war also, es für jeden erkennbar und verständlich zu machen, wo man wie lange parken darf. Dabei haben wir auch die Parkhäuser einbezogen, so dass ein Gesamtsystem für alle Parkmöglichkeiten in Trier entstanden ist. Mit diesem klaren System verbindet sich das Ziel, den Parksuchverkehr zu verringern und unnötige Belastungen der Anwohner zu vermeiden. Sobald es sich herumgesprochen hat, dass man im Straßenraum nicht mehr vier Stunden parken kann, werden viele direkt ins Parkhaus und nicht erst drei-, viermal um den Block fahren.

Vor allem auf die Kurzzeitparkplätze mit einem Limit von 30 Minuten haben einige Einzelhändler in den betroffenen Straßen mit Unverständnis reagiert, weil dieser Zeitraum nicht für eine ausführliche Verkaufsberatung ausreicht.

Bisher war es oft so, dass diese Stra-ßenparkplätze von Dauerparkern den ganzen Tag belegt waren – und ein Geschäft in direkter Nachbarschaft hat ja nichts davon, wenn der Betreffende von dort aus zum Großeinkauf in die Fußgängerzone geht. Die Idee war deshalb, dass im Straßenraum nur noch kurz geparkt werden sollte, so dass man seine Besorgungen in den umliegenden Geschäften erledigen kann und dann den Parkplatz für den nächsten Kunden wieder freigibt.

Welche Straßen wurden für die 30-Minuten-Regel ausgewählt?

Diese Parkplätze gibt es zum Beispiel in der Brücken- und Karl-Marx-Straße, wo es einen kleinen Supermarkt, Bäcker, Copy-Shops und ähnliche Geschäfte gibt, in denen sich die Kunden typischerweise nur kurz aufhalten. Diese Geschäfte sind jetzt besser mit dem Auto erreichbar. Wer einen längeren Einkauf oder einen Arztbesuch plant, kann die großen Parkplätze und die Parkhäuser nutzen, die in der Innenstadt mit großen Kapazitäten und in fußläufiger Entfernung zu den meisten Geschäften zur Verfügung stehen. Die Parkhäuser bieten eine unbegrenzte Parkdauer und sind jetzt sogar preiswerter als die Stellplätze im Freien.

Stehen denn in den Trierer Parkhäusern und Tiefgaragen genügend Plätze zur Verfügung?

Wir haben die Belegungszahlen der letzten Jahre ausgewertet. Daraus ergibt sich ganz eindeutig, dass es nur ganz wenige Tage im Jahr gibt, nämlich die Adventssamstage und verkaufsoffenen Sonntage, an denen für wenige Stunden die Parkhäuser voll sind. An allen anderen Tagen stehen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. An einem normalen Werktag sind zwischen 1000 und 1500 Plätze nicht besetzt, an Samstagen mindestens 300. Im Parkleitsystem wird ständig aktuell angezeigt, wo es diese freien Plätze gibt.

Es wurde der Vorwurf geäußert, dass das neue Parkraumkonzept nicht mit den Einzelhändlern abgestimmt war.

Es gab eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Einzelhandelsverbands, der City-Initiative, der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer. Das Ergebnis wurde von allen Beteiligten mitgetragen. Das Konzept der Kurzzeitparkplätze haben die Verbände als besonders einzelhandelsfreundlich akzeptiert. Allerdings hatten sie zunächst eine maximale Parkdauer von 40 Minuten vorgeschlagen, was aber vom Abrechnungssystem her nicht umsetzbar war.

Wie ist die Situation in der Saarstraße, wo es kein Parkhaus in fußläufiger Entfernung gibt?

Wir haben außerhalb des Alleenrings die 30-Minuten-Regel nicht angewendet. Deshalb darf in der nördlichen Saarstraße eine Stunde und im südlichen Abschnitt der Saar-, in der Matthiasstraße sowie in den Seitenstraßen  jeweils zwei Stunden geparkt werden. Für den südlichen Bereich gibt es außerdem den Parkplatz an der Matthiasbasilika, wo es kein Zeitlimit gibt.


Das Gespräch führte¿Ralph Kießling