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11.01.2011

Für 70 Cent kurz ins Parkhaus

Mit der Einführung neuer Tarife und Takte in den Parkhäusern und der Umrüstung der Parkscheinautomaten wurden mit Beginn des neuen Jahres wichtige Teile des vom Stadtrat beschlossenen Parkraumkonzepts umgesetzt.

Wer sein Auto im Parkhaus oder in der Tiefgarage abstellt, hat selten Stress. Auf den Displays des Trierer Parkleitsystems werden für die rund um die Fußgängerzone angesiedelten Anlagen tagsüber zumeist mehrere hundert freie Plätze angezeigt. Höchstens an den Samstagen vor Weihnachten wird die Kapazitätsgrenze gestreift. Die durchschnittliche Jahresauslastung liegt nach Angaben der Stadtwerke Trier (SWT) bei 70 Prozent.

Seit 1. Januar lohnt sich die Benutzung der Parkhäuser auch finanziell: Tags-über wird eine Gebühr von 1,50 Euro pro Stunde erhoben, an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht zahlen die Kunden maximal einen Betrag von drei Euro. Damit sind die Parkhäuser und Tiefgaragen günstiger als die citynahen Parkplätze im Freien – eine wichtige Voraussetzung, um den Parksuchverkehr einzuschränken.

Einen zusätzlichen Anreiz bietet die neue Taktung: Künftig wird in Intervallen von 30 statt wie bisher 60 Minuten abgerechnet. Kurzzeitparker müssen also nicht mehr die volle Stundengebühr entrichten. Da die Kassenautomaten nicht auf eine Abrechnung mit 5-Cent-Münzen eingerichtet sind, werden für die erste halbe Stunde 70 Cent berechnet, für die zweite 80, für die dritte halbe Stunde wieder 70, für die vierte 80 Cent und so weiter. Von der Neuregelung sind 2 340 Stellplätze in folgenden Anlagen der SWT Parken GmbH betroffen: City-Parkhaus, Parkhaus Hauptmarkt sowie die Tiefgaragen Konstantin, Basilika, Europahalle und Viehmarkt.

Der Stadtrat hatte im September erstmals seit 1994 eine Erhöhung der Parkgebühren beschlossen. Der Stundentarif für Stellplätze im Freien wurde von 1,00 auf 1,60 Euro in der Innenstadt (Zone 1) und von 50 auf 80 Cent außerhalb des Alleenrings (Zone 2) angehoben. Zugleich wurde die maximale Parkzeit an der Straße auf eine und auf den größeren Parkplätzen – etwa am Augustinerhof – auf zwei Stunden begrenzt. Kein Zeitlimit gibt es dagegen in den Parkhäusern und Tiefgaragen. Kurzzeitparkplätze gibt es jetzt in Straßen mit Einzelhandel: Hier darf das Auto maximal eine halbe Stunde abgestellt werden. Wer zum Beispiel rund um den Pferdemarkt, in der Neu- oder Konstantinstraße kurz einige Besorgungen erledigen will, zahlt für eine Viertelstunde 40 Cent, in der Saar- und Paulinstraße nur 20 Cent.

Mittlerweile sind alle 105 Park-scheinautomaten im Stadtgebiet neu programmiert und beschriftet. Als nächstes sind die rund 170 Parkuhren an der Reihe: Zur Anpassung an die neuen Gebühren müssen an jeder Parkuhr die Zahnräder ausgetauscht werden. Auch die Münzprüfer, die dafür sorgen, dass fremde Währungen oder Chips wieder ausgeworfen werden, werden erneuert. „Wir haben außerdem 80 Parkuhren ausgemustert und statt dessen sechs neue Parkscheinautomaten installiert“, berichtet Georg Gulla vom Tiefbauamt.