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26.09.2006

Fallobst sofort verarbeiten oder auf den Kompost

A.R.T.-Tipp für den Frühherbst

Fallobst sollte täglich eingesammelt werden, da sich darin enthaltene Schädlinge schnell vermehren und die Früchte am Baum befallen können. Äpfel können trotz Raupenbefall meist direkt verzehrt oder als Kompott verarbeitet werden. Die schlechten Stellen werden herausgeschnitten. Lagern lassen sich diese Äpfel nicht. Ist das Obst bereits zu faul,  kann es im eigenen Garten kompostiert werden. Das gilt für alle Obstsorten. Bei Komposthaufen oder Lattenkompostern ist Fallobst ein gefundenes Fressen für die Vögel: Sie picken die Schädlinge heraus.
 
Fallobst nicht zum Grünschnitt

Da die Kompostierungsanlage des Zweckverbandes A.R.T. in Mertesdorf nur für das Kompostieren von Ästen, Laub und Rasen zugelassen ist, wird madiges Obst bei der Gartengrün-Einsammlung nicht mitgenommen.
Fallobst gilt als Lebensmittel und darf deshalb auch nicht bei den Grünschnitt-Sammelstellen, die der Zweckverband A.R.T. im Kreis Trier-Saarburg betreibt, angeliefert werden. Weitere Infos am Abfall-Telefon (0651/949-1414).

 
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