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03.03.2020

Essensreste ja, Grünschnitt nein

Biotüte des A.R.T. mit Zehn-Liter-Behälter.
Biotüte des A.R.T. mit Zehn-Liter-Behälter. Foto: A.R.T.
Sie ist circa 40 mal 40 mal 20 Zentimeter groß, fasst rund zehn Liter Inhalt, besteht zu 100 Prozent aus Recycling-Papier und leistet bei der Abfallentsorgung wertvolle Dienste. Die Rede ist von der Biotüte, die der A.R.T. unlängst eingeführt hat und mittlerweile in vielen Haushalten zu finden ist. Die wichtigsten Fragen zu ihr werden im Folgenden beantwortet.

Seit 1. Januar 2015 müssen Nahrungs- und Küchenabfälle nach dem Willen des Gesetzgebers getrennt gesammelt werden. In der Praxis heißt das: Die Restmülltonne soll in Zukunft frei von Bioabfall bleiben. Der A.R.T ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verpflichtet, privaten Haushalten die getrennte Entsorgung von Bioabfällen zu ermöglichen. Ein Weg dorthin führt über die Biotonne. Sie ist für die Haushalte bequem, aber gleichzeitig mit zusätzlichen Kosten verbunden. Von Nachteil können zudem der höhere Platzbedarf der Tonne und mögliche Hygieneprobleme – insbesondere im Sommer – sein.

In der Region ist die Wahl in den zuständigen politischen Gremien hingegen auf die Biotüte gefallen. Bei diesem sogenannten Bringsystem – jeder Haushalt bringt die Biotüte selbst zum nächsten Sammelcontainer– sind die Kosten deutlich unter denen einer Biotonne, was von vielen Haushalten begrüßt wird. Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig an den A.R.T. gerichtet werden, werden im Folgenden beantwortet.

Was passiert mit meinem Bioabfall?
Die Bioabfälle werden in einer regionalen Vergärungsanlage verwertet und dabei sowohl energetisch als auch stofflich genutzt. Das verbleibende Substrat wird anschließend in der Landwirtschaft eingesetzt.

Ist das Sammeln Pflicht?
Es gibt keinen Benutzungszwang. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass Bioabfälle nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden dürfen. Der A.R.T. bietet deshalb die Biotüte als Entsorgungsmöglichkeit für Bioabfälle und zur Reduzierung des Müllaufkommens im Restabfallbehälter an.

Kann ich auch kompostieren?
Das ist nicht nur erlaubt, sondern auch sinnvoll: Auf diese Weise werden die organischen Abfälle auf die natürlichste Art und dem kürzesten Weg in den Stoffkreislauf zurückgeführt.

Gehört Grünschnitt in die Biotüte?
Ein klares Nein. Für die Verwertung der Gartenabfälle (Grüngut) bietet der A.R.T. seit vielen Jahren eine kostenlose Annahme auf mehr als 80 Grüngutsammelstellen im Verbandsgebiet an. Dort werden jährlich rund 166 Kilogramm pro Einwohnerin und Einwohner angeliefert. Die angelieferten Sträucher, das sogenannte „strauchige Grüngut", wird vor Ort zerkleinert und durch den Betreiber der Sammelstelle als Bodenverbesserer auf die Felder ausgebracht. Rasenschnitt gilt als „krautiges Grüngut" und muss wegen gesetzlicher Vorgaben getrennt gesammelt werden. Anschließend wird dieser Teil in Mertesdorf zu zertifiziertem Mertesdorfer Kompost verarbeitet. Diesen nutzen vor allem die Winzer der Region als Dünger in den Weinbergen, aber auch Privathaushalte können ihn kaufen.

Wo bekomme ich die Tüte?
Die Biotüten sind kostenlos an allen A.R.T.-Standorten und bei den meisten Ausgabestellen von Gelben Säcken erhältlich. Zusätzlich wird jedem Haushalt vom A.R.T. zur Aufbewahrung der Biotüte kostenlos ein Zehn-Liter-Behälter zur Verfügung gestellt. Ein Biotüten-Starterset erhalten Interessierte bei den Kreis-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie an allen A.R.T.-Standorten.