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04.04.2017

Erneute Priorität für die Bettensteuer

In der Frage einer Tourismusabgabe ist die Stadt Trier ein „gebranntes Kind“. Ein erster Versuch, mittels einer Satzung eine Kultur- und Tourismusförderabgabe zu erheben, scheiterte 2012 vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Stadt musste die über die Hotels eingezogenen Beträge (Bettensteuer) wieder zurückzahlen. Doch seither ist einiges geschehen: Der Gesetzgeber hat die kommunalabgaberechtlichen Bestimmungen zur Tourismusfinanzierung (Kommunalabgabegesetz) 2016 novelliert und die bundesweit immer wieder zur Klärung strittiger Fragen angerufenen Gerichte haben mit ihrer Rechtsprechung sich verdichtende Orientierungen aufgezeigt. Doch Rechtssicherheit gibt es in der hochkomplexen Angelegenheit nach wie vor nicht, da das entscheidende Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch aussteht.

Für OB Wolfram Leibe steht fest, dass es sich die aus strukturellen Gründen chronisch unterfinanzierte Stadt Trier als eine der wichtigsten Touristenstädte des Landes nicht leisten kann, auf eine sachgerechte Tourismusabgabe zu verzichten. „Ohne zusätzliche Einnahmen kann die Moselmetropole aus eigener Kraft den Erfordernissen einer modernen Tourismusstadt nicht gerecht werden“, gibt der Kämmerer zu bedenken. Klar sei allerdings auch, dass nach dem ersten Fehlversuch die neuen Überlegungen für ein Erhebungsverfahren den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Erfordernissen gerecht werden müssen. Zudem setzt Leibe auf Transparenz und auf ein faires Miteinander. Für die angestrebte Akzeptanz aller Beteiligten bietet Leibe den Dialog mit allen Akteuren an.

Vorstellung des Gutachtens

Diesem Ziel diente auch die Präsentation des von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachtens über die „Auswahlkriterien für die kommunalabgaberechtlichen Tourismusfinanzierungsmittel“ für die Moselmetropole in der Steuerungsausschusssitzung der vergangenen Woche. Die Stadt hatte den Bochumer Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Richard Elmenhorst, um Klärung der Frage gebeten, welche der vom Gesetzgeber seit der Novellierung des Kommunalabgabegesetzes 2016 vorgesehenen Kommunalabgaben für die Stadt Trier am besten zur Deckung von Aufwendungen der örtlichen Tourismusförderung geeignet wäre.

Zur Wahl stehen, so Elmenhorst, vorrangig der Tourismus- und der Gästebeitrag sowie die bereits bis 2012 unter dem Namen „Kultur- und Tourismusförderabgabe“ erhobene Beherbergungssteuer, auch Bettensteuer genannt. Während der Tourismusbeitrag von allen vom Tourismus in irgendeiner Weise profitierenden ortsansässigen Betriebe – in Trier wären das rund 6000 Unternehmen – anteilsmäßig in einem komplizierten Abrechnungsverfahren zu zahlen wäre, würden beim Gästebeitrag diejenigen zur Kasse gebeten, die die vielfältigen touristischen Einrichtungen oder Angebote nutzen. Das sind aber keineswegs nur die touristischen Übernachtungsgäste, sondern teilweise auch die auf 3,4 bis 5,7 Millionen geschätzten Tagesgäste und schließlich nicht wenige der Bewohner Triers selbst. Wegen des schwierigen Berechnungs- und kaum leistbaren Verwaltungsaufwands rät Elmenhorst von beiden Möglichkeiten derzeit ab, zumal es viele Unwägbarkeiten und noch keine Rechtsklarheit in vielen Einzelfragen gebe.

Nur Privatreisende zahlen

In seiner umfangreichen und detaillierten Studie kommt der Bochumer Fachanwalt zu der Empfehlung, dass unter Berücksichtigung der seinerzeit vom Bundesverwaltungsgericht gegebenen Erläuterungen mit der notwendigen Unterscheidung zwischen Geschäfts- und Privatreisenden eine von den Gästen zu zahlende Bettensteuer am ehesten für die gewünschte Tourismusabgabe geeignet sei. Städte, die in der Folgezeit den Hinweisen des Gerichts für die Ausgestaltung einer Beherbergungssteuer gefolgt seien, seien in ihrer Entscheidung für diese Steuer von der Rechtsprechung bestätigt worden. Die Steuernormen hätten den erhobenen Rügen von klagenden Beherbergungsunternehmen durchweg standgehalten.

OB Leibe kündigte an, diesen Weg mit der Vorbereitung einer entsprechenden Verwaltungsvorlage im Dialog mit allen Beteiligten jetzt beschreiten zu wollen. Er wurde dabei von den Sprechern der Fraktionen unterstützt. Nur die FDP machte grundsätzliche Bedenken gegen die Steuer geltend. Leibe rechnet mit Einnahmen bis zu 1,5 Millionen Euro. Allein der freiwillige Tourismuszuschuss für die ttm betrage 2,1 Millionen Euro.