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04.07.2017

Einheitliche Grundleistungen

A.R.T.-Vorschläge zur Neuregelung der regionalen Müllentsorgung ab 2020

A.R.T. Grünschnitt. Archivfoto: A.R.T.
Die Planungen für das künftige A.R.T.-Logistikkonzept sehen unter anderem vor, dass die Kunden ab 2020 ihren Grünschnitt an einer der 86 regionalen Sammelstellen abgeben. Archivfoto: A.R.T.
Nach dem Beitritt der Landkreise  Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel zum Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) am 1. Januar 2016 hat die Verbandsversammlung nun darüber beraten, wie die Einsammlung im gesamten Verbandsgebiet ab 2020 geregelt wird. Durch die Vereinheitlichung der Abfallsammlung und der Gebührenstruktur soll die Leistungserbringung effizienter werden. Die Tarife können sich stärker am Verursacherprinzip ausrichten.

Die an Fremdfirmen vergebenen Aufträge zur Einsammlung von Abfällen in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel enden am 31. Dezember 2019. Durch ein einheitliches Vorgehen bei der Einsammlung von Abfällen könnten Einsparpotenziale genutzt werden. Die Einsammlungs- und Transportleistungen ab 1. Januar 2020 sollen, so der  Vorschlag der A.R.T., ungeachtet der Kreisgrenzen nach logistischen Gesichtspunkten wie Siedlungsdichte, Topographie und Entfernung zu Umschlagplätzen ausgeschrieben werden.

Neben der Tourenplanung spielt der Leistungsumfang eine entscheidende Rolle. So muss nach Einschätzung der A.R.T. „bei der Erstellung des neuen Logistikkonzeptes erörtert werden, wie die bisher sehr unterschiedlichen Leistungsangebote der Verbandsmitglieder bei der Wirtschaftlichkeit und beim Servicegrad bestmöglich vereinheitlicht werden können.“ Dabei seien die Kernprozesse (Einsammlung von Restabfall, Altpapier, Sperrmüll) zu strukturieren und freiwillige Leistungen zu definieren. Deren Gestaltung orientiert sich an den Budgets der einzelnen Verbandsmitglieder. Über den Umfang entscheiden sie bis längstens zum Jahr 2025 weiterhin selbst.

Was könnte sich ab 2020 ändern?

Nach ersten Planungen könnten künftig alle Restabfallbehälter mit einem Chip ausgestattet werden, über den jede graue Tonne einem Nutzer zugeordnet wird. Die Grundgebühr könnte 13 Mindestleerungen enthalten und zusätzliche Leerungen, etwa für einen zweiwöchentlichen Rhythmus, gesondert berechnet werden. Dies wird in den Kreisen Bernkastel-Wittlich und Eifelkreis Bitburg-Prüm schon so gehandhabt, wobei es im Eifelkreis keine Mindestleerung gibt.

In Trier und im Landkreis Trier- Saarburg würde die graue Tonne weiterhin alle 14 Tage geleert, wenn die Kunden kein anderes Intervall wünschen. Papierabfälle würden einheitlich einmal im Monat eingesammelt – möglichst am selben Tag wie die Gelben Säcke.

Beim Sperrmüll könnte auf eine Sammlung auf Abruf umgestellt werden. Die Straßensammlung im Eifelkreis Bitburg-Prüm und in der Vulkaneifel würde dann entfallen. Die Bürger könnten beispielsweise bis zu viermal im Jahr eine Sammlung anmelden und erhalten einen Abfuhrtermin.

Neben den stationären Annahmestellen für Problemmüll könnten diese Abfälle mehrmals jährlich an festen Standorten entsorgt werden. Elektro(nik)geräte könnten weiterhin an den Wertstoffhöfen sowie in Fachgeschäften kostenlos abgegeben werden. Beim Grünschnitt schlägt der A.R.T.vor, dass die Kunden diesen künftig grundsätzlich zu einer der 86 Sammelstellen bringen.

Entscheidung bis Jahresende

Über das Grundangebot hinausgehende Dienstleistungen, zu denen die Grünschnittabholung auf Abruf sowie das Heraus- und Zurückstellen der Restmülltonnen in Trier gehören, sollten aus Sicht des A.R.T. als Zusatzleistungen der Verbandsmitglieder in das Gesamtkonzept aufgenommen werden, um auch im Zuge der Vereinheitlichung die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bürger in den Landkreisen und in Trier zu berücksichtigen. Die Gebühren würden sich nach dem Grad der Inanspruchnahme richten. Hier hat der A.R.T. sehr gute Erfahrungen bei der individuellen Sperrmülleinsammlung gemacht.

Über das Logistikkonzept und die damit verbunden Gebührenanpassungen soll bis zum Jahresende entschieden werden. Über den Vorschlag diskutieren die kommunalen Gremien der Verbandsmitglieder. Das letzte Entscheidungsrecht haben die Kreistage, der Trierer Stadtrat und die A.R.T.-Verbandsversammlung.