Sprungmarken
03.05.2016

Deutlich höhere Gebühren befürchtet

Aktuelle politische Entscheidungen und Entwicklungen in abfallwirtschaftlichen Fragen bergen nach Einschätzung des A.R.T. große Risiken für die Gebührenhaushalte der kommunalen Unternehmen. Zu Lasten der Bürger würden öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Einnahmen entzogen, die zum Ausgleich der Haushalte dringend nötig wären. Bei einer Realisierung seien enorme Gebührenerhöhungen erforderlich.

Der derzeit diskutierte Entwurf der Bundesregierung für das Wertstoffgesetz sieht vor, die Sammlung und das Recycling von Wertstoffen zu vereinfachen, indem nicht nur Verpackungen, sondern auch andere Haushaltsabfälle aus Kunststoff und Metall in der Wertstofftonne entsorgt werden. Außerdem wird vorgeschlagen, die Sammlung, Sortierung und Verwertung aller wertstoffhaltigen Abfälle den privatwirtschaftlich organisierten Dualen Systemen zuzuschreiben.

Das Landgericht Köln fällte kürzlich bei der Altpapierverwertung ein Urteil zugunsten der dualen Systempartner und gegen den A.R.T. Nun müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dem privaten Unternehmen den Anteil des eingesammelten Altpapiers, der dem Verpackungsanteil des Dualen Systems entspricht, überlassen. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied im

April 2015, dass gemischte Krankenhausabfälle nicht den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden müssen. „Diese Entscheidungen veranschaulichen, dass gewinnbringende Wertstoffe, zum Beispiel aus Metall, Kunststoff, Altpapier, sowie gewerbliche Abfälle zunehmend privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen zugesprochen werden. Somit wird den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern  die Möglichkeit entzogen, mit lukrativen Stoffströmen notwendige Erlöse zum Ausgleich ihrer Gebührenhaushalte zu erzielen“, betont der A.R.T.

Verstärkt werde dieses Problem dadurch, dass für die anspruchsvolle Nachsorge von mindestens 18 Deponien in der Region, die Bioabfallverwertung sowie die hohen Genehmigungsanforderungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für den Betrieb der 85 Grüngutsammelstellen hohe Kosten zu Buche schlagen. Zudem stieg die Zuzahlung für Brennstoffe aus Restabfall um rund 40 Prozent. Die höheren Anforderungen bewirkten wachsende Kosten, die mit den aktuellen Gebühren kaum gedeckt werden könnten. Ausbleibende Einnahmen aus der Verwertung gewinnbringender Stoffströme müssten zusätzlich über die Gebührenhaushalte refinanziert werden. „Das, was bleibt, ist nicht genug. Die aktuellen politischen Entscheidungen haben das Potenzial, enorme Gebührenerhöhungen zu verursachen und somit mittelbar das verfügbare Einkommen der Bürger zu treffen“, betont A.R.T.-Verbandsdirektor Max Monzel.

Experimentierklausel gefordert

Um diese Anhebung zu verhindern, setzt der A.R.T. alles daran, die sich bietenden Potenziale aus dem Zusammenschluss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt und der Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel voll auszuschöpfen und gegen die starren Vorgaben im künftigen Wertstoffgesetz anzugehen. „Mit der Einfügung einer Experimentierklausel könnten die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der mechanisch-biologischen Trocknungsanlage Mertesdorf für eine gemeinsame Erfassung von Restabfall und Wertstoffen zur vollständigen ökoeffizienten Verwertung des gesamten Rohstoffpotenzials im Abfall genutzt werden“, erklärt Monzel. Mit einem Schreiben an 30 gewählte Vertreter in Kreistagen, dem Landtag sowie dem Bundestag hat der A.R.T. auf das Problem aufmerksam gemacht. „Wir hoffen auf politische Unterstützung, um die nachhaltige, ressourceneffiziente sowie bürgernahe Abfallwirtschaft als wesentliches Element der Daseinsvorsorge mit fairem Gebührenaufwand für die Menschen aufrecht zu erhalten“, betont Landrat Gregor Eibes als Verbandsvorsteher. Trier-Saarburgs Landrat Günther Schartz hat sich zudem an das Bundeskanzleramt gewendet und Bundesminister Peter Altmaier um eine Prüfung im Sinne der Kommunen gebeten.