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09.08.2011

"Der tut nichts, der will nur spielen"

Wenn sich andere Personen nähern, muss Sina Gebhardt ihren Mischlingsrüden Tristan auch außerhalb von Wohngebieten umgehend an die Leine nehmen.
Wenn sich andere Personen nähern, muss Sina Gebhardt ihren Mischlingsrüden Tristan auch außerhalb von Wohngebieten umgehend an die Leine nehmen.
„Steh“, „Platz“, „Sitz“ und „Aus“: Viele Hunde parieren aufs Wort. Doch leider sind längst nicht alle Hundehalter so gut erzogen wie ihre Vierbeiner. Beschwerden wegen liegen gelassenem Hundekot und freilaufenden Hunden gehen regelmäßig beim Trierer Ordnungsamt ein. Dabei lassen sich viele Streitigkeiten oft durch vorausschauendes Verhalten vermeiden.

Bei aktuell 3 480 gemeldeten Hunden in Trier bleiben Konflikte zwischen Hundehaltern und Passanten nicht aus. In letzter Zeit häufen sich allerdings auf dem Schreibtisch von Roman Schmitz, Leiter des kommunalen Vollzugsdiensts, die Beschwerden über nicht angeleinte Hunde. Kritische Stellen, an denen Hunde nicht frei laufen dürfen, sind nach Angaben von Schmitz das Neubaugebiet Trimmelter Hof in Tarforst, verschiedene Grünstreifen im Stadtgebiet,  das Moselufer und der Palastgarten.

Überwiegend Jogger beschweren sich über Hunde, die den Gehweg kreuzen oder ihnen bellend hinterherlaufen. Auch offen gestaltete Gärten ohne Einzäunung werden oftmals als Hundeklo missbraucht, sagt Schmitz: „Hundebesitzer lassen teilweise ihre angeleinten Tiere ihr Geschäft in fremden Gärten verrichten. Das zeugt von keinerlei Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Mitmenschen.“

Auf die Hinterlassenschaften ihres Hundes angesprochen, führen Besitzer meist Argumente wie „Wir zahlen ja Steuern“, „Das vergeht doch von alleine“ oder „Ich habe keine Tüte dabei“, an. „Völliger Quatsch“, findet Schmitz. „Hundebesitzer wissen darüber Bescheid und müssen eigentlich immer eine Tüte dabei haben. Wo ist das Problem, den Kot aufzusammeln und zu entsorgen?“

Nach den Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung regelt, ist das Liegenlassen des Kots eine Ordnungswidrigkeit. Zudem gehören Hunde in allen Wohngebieten an die Leine, besonders auf öffentlichen Plätzen und Straßen. „Außerhalb der Wohngebiete und auf Privatflächen besteht keine Leinenpflicht. Allerdings müssen die Hunde auch hier an die Leine genommen werden, sobald ein Spaziergänger oder ein Radfahrer in Sicht ist“, erklärt Schmitz und fügt hinzu: „Es geht ja nicht darum, Hunde zu verbieten, sondern einfach nur ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen. Dann gestalten sich Begegnungen zwischen Passant, Hund und Halter auch wesentlich harmonischer.“

Schmitz rät betroffenen Bürgern, aktiv auf die Hundebesitzer zuzugehen und im persönlichen Gespräch auf die Sachlage hinzuweisen. Nicht alle Hundehalter seien schließlich eigennützig eingestellt und hinterfragten ihr Verhalten dann auch kritisch, wie Schmitz betont. „Natürlich darf man nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt in Trier auch sehr viele Halter, die beim Spazierengehen mit ihrem Hund aufmerksam und vorausschauend handeln – und die sich selbst über die anderen Halter ärgern.“