Wenn der Verkehr auf der Römerbrücke Ende dieser Woche nach rund 16 Monaten wieder in beide Richtungen freigegeben wird, gelten für den Fahrradverkehr zunächst folgende Regeln: In Richtung Trier-West werden die Radlerinnen und Radler auf der Fahrbahn mitgeführt. Ab Brückenmitte wird ein Fahrradschutzstreifen markiert. In Richtung Innenstadt wird der Gehweg für den Radverkehr freigegeben. Hierfür wird an der Bushaltestelle am westlichen Römerbrückenkopf eine Auffahrtsmöglichkeit geschaffen.
Mittelfristig ist geplant, dass für den Radverkehr beidseitig durchgehende Schutzstreifen markiert werden. Dafür müssen aber aus Sicht des städtischen Baudezernats zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich enttäuscht über die Planungen für den Radverkehr, da im Baubeschluss von 2017 beidseitige Schutzstreifen vorgesehen waren. Im Zusammenhang mit dem neuen Kreisel an der westlichen Auffahrt zur Römerbrücke sollten laut Beschluss auch die Baumaßnahmen auf der Innenstadt-Seite angegangen werden. Allerdings war der Baudezernatsausschuss schon im Februar 2020 darüber informiert worden, dass die Arbeiten auf der östlichen Seite zurückgestellt werden.
Nachdem ein Versuch der Grünen, das Thema nachträglich auf die Tagesordnung des Stadtrats zu setzen, wegen fehlender Dringlichkeit nicht zum Tragen kam, debattierte am Tag darauf der Dezernatsausschuss ausführlich über verschiedene Optionen, wie die Situation für den Fahrradverkehr auf der Römerbrücke doch noch kurzfristig verbessert werden kann. Diese Debatte soll in der nächsten Sitzung des Arbeitskreises Radverkehr vertieft werden.
Ralph Kießling