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22.11.2016

Bordellwerbung nicht erwünscht

Werbeplakat eines Trierer Bordells
Die Werbeplakate eines Trierer Bordells prägen an mehreren Kreuzungen das Straßenbild.
Welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt, um sittenwidrige Werbung auf öffentlichen Plakatwänden einzudämmen? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Baudezernatsausschuss.  Stein des Anstoßes sind die im Stadtbild seit mehreren Monaten sehr stark präsenten Plakate des Bordells „Club Pearls“, die mit Bildern spärlich bekleideter Frauen für sexuelle Dienstleistungen werben.

Wolfgang van Bellen, Leiter des Tiefbauamts, bezifferte die Zahl großflächiger Werbetafeln im Stadtgebiet auf 331, davon befinden sich 101 auf städtischen Grundstücken. Die Stadt hat eine Agentur mit der Vermarktung dieser Werbeflächen beauftragt, der Vertrag läuft noch bis Ende 2018. „Unser Dienstleister ist sehr kooperativ, wenn wir Werbeinhalte beanstanden“, betonte van Bellen. Bei der Neuausschreibung der Stadtwerbung soll ein generelles Verbot sexistischer Reklame berücksichtigt werden.

Weniger Einfluss hat die Stadt bei Werbetafeln auf privatem Grund, die immerhin zwei Drittel aller verfügbaren Flächen in Trier ausmachen. Hier könne nur im Einzelfall wegen Sittenwidrigkeit vorgegangen werden, ein juristisch schwammiger Begriff. Das Ordnungsamt sehe bei der Werbung des „Club Pearls“ den Tatbestand der Sittenwidrigkeit derzeit nicht erfüllt, erläuterte van Bellen. Ein wirksames Verbot der Bordellwerbung lasse sich, ähnlich wie bei der Tabakwerbung, letztlich wohl nur über ein Bundesgesetz oder über eine EU-Richtlinie durchsetzen, so das Fazit van Bellens.