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02.03.2010

Biergarten zulässiges Vergnügen

Zur „Erlebnismanufaktur“ der Firma Romika auf dem früheren Kasernengelände an der Metternichstraße gehört auch ein Biergarten.
Zur „Erlebnismanufaktur“ der Firma Romika auf dem früheren Kasernengelände an der Metternichstraße gehört auch ein Biergarten.
Biergarten ja, Studentenwohnheim nein: Mit der zweiten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans BN 83-1, die der Stadtrat bei einer Gegenstimme der Linken beschlossen hat, wird die Entwicklung und Nutzung der früheren Kaserne Nells Ländchen konkretisiert. Gegenüber der ersten Offenlage haben sich aufgrund von Gesprächen der Stadt mit dem Eigentümer des Konversionsgebiets an der Metternichstraße einige Änderungen ergeben.

Als bisher größtes Investment hat sich auf dem Gelände eine für Besucher zugängliche Schuhfabrik mit Restaurant angesiedelt. In der Neufassung des Bebauungsplans wird auch der dazugehörige Biergarten mit Veranstaltungszelt ausdrücklich erlaubt, während sich andere Vergnügungsstätten wie Bordelle oder Spielhallen nicht ansiedeln dürfen. Unproblematisch und mit der Definition des Areals als Gewerbegebiet vereinbar ist die bereits eröffnete Tierarztpraxis für Pferde.

Auch bei der Verkehrsanbindung ist die Stadt den Eigentümern entgegengekommen: Auf die ursprünglich geplante Ringstraße zur Erschließung der einzelnen Grundstücke wird verzichtet. Für den Anschluss an die Metternichstraße sind maximal zwei separate Einfahrten vorgesehen, um den Verkehrsfluss nicht zu stark zu behindern.

Keine Einigung gab es dagegen bei dem von der Eigentümergesellschaft geplanten Umbau einer Kaserne zu einem Studentenwohnheim. Die Stadt lehnt dieses Vorhaben ab, da Wohnhäuser in einem Gewerbegebiet nicht zugelassen sind. Die von der Gegenseite vertretene Auffassung, es handle sich um einen Beherbergungsbetrieb, hatte vor dem Verwaltungsgericht Trier keinen Bestand. Die Ansiedlung eines Wohnheims bleibt somit auch in der jetzt beschlossenen Fassung des Bebauungsplans ausgeschlossen, zumal sich der von der künftigen Hauptverkehrsachse Metternichstraße ausgehende Lärm nicht mit einer Wohnbebauung verträgt.