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24.08.2010

Besserer Schutz vor "Datenklau" im Netz

Blick auf den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat.
Blick auf den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat.
Handliches Scheckkartenformat, höhere Fälschungssicherheit und viele neue Einsatzmöglichkeiten im Netz sind die wichtigsten Vorteile des neuen Personalausweises, der ab 1. November eingeführt wird. Er kostet bis 24 Jahre 22,80 Euro, bei Älteren 28,80 Euro. Wem das zu teuer ist, kann bis dahin den alten Ausweis unabhängig von der Geltungsdauer erneut beantragen.

Der Chip des neuen Passes ermöglicht eine Online-Ausweisfunktion und eine elektronische Unterschrift. Mit ihr kann man auf Wunsch bequem online Versicherungsverträge, Anträge oder  Urkunden unterzeichnen, die sonst nur in Schriftform rechtsverbindlich wären. Das neue Angebot ist ab 1. November der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

In der Online-Welt gibt es bislang noch keinen Standard-Identitätsnachweis. Die Nutzer müssen sich für diverse Angebote eigene Passwörter oder Geheimnummern merken oder Zugangskarten nutzen. Der neue Pass soll eine deutliche Vereinfachung bringen: Mit der Online-Ausweisfunktion oder eID (= electronic Identity) kann sich jeder ohne persönliche Anwesenheit überall dort authentisieren, wo Dienste speziell für einzelne Nutzer angeboten werden.

Sechsstellige PIN-Nummer

Mit dem Ausweis und einer sechsstelligen PIN kann jeder seine Identität sicher und zuverlässig belegen. Die Daten sind besser geschützt, da sich auch Anbieter von Dienstleistungen ausweisen müssen. Beim Online-Einkauf hat der Nutzer die Gewissheit, dass das Gegenüber im Internet wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Als Beleg dient ein staatliches Berechtigungszertifikat. So soll das Abfangen von Nutzerdaten durch gefälschte Seiten ausgeschlossen werden.

Lesegerät und Software nötig

Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Ausweises im Internet werden etappenweise eingeführt. Bei manchen Behörden, Onlineshops und Banken sind die erforderlichen Endgeräte noch nicht im Einsatz. Passinhaber müssen für die Nutzung dieses Service ein Lesegerät und eine Software an ihrem Rechner installieren.

Freiwillige Zusatzfunktion

Der neue Pass erleichtert außerdem   Zugangskontrollen für Einrichtungen oder Dienstleistungen, die aus Jugendschutzgründen an eine Altersgrenze gekoppelt sind. Beim Einlesen der Karte wird mitgeteilt, ob der Inhaber alt genug ist, ohne dessen Geburtsdatum preiszugeben. Die Nutzung der elektronischen Zusatzfunktionen ist freiwillig. Wer aus Kostengründen den Ausweis in der bisherigen Form möglichst lange behalten will, sollte mit dem Antrag beim städtischen Bürgeramt im Rathaus nicht zu lange warten. Derzeit liegt die Bearbeitungszeit zwar bei nur etwa zwei Wochen, aber kurz vor dem Stichtag 1. November sind Engpässe möglich.

Die Sicherheitsstandards der Pässe zum Schutz vor Fälschungen werden nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums weiter verbessert. Der neue Personalausweis gilt wie der alte zehn Jahre. Auch für Jugendliche zwischen zwölf und 16 Jahre, deren Pass nach dem Stichtag abläuft, muss der neue Ausweis beantragt werden.

 
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