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05.05.2009

Begehrte Tagesmütter

Tagesmutter Alexandra Möller (rechts) mit vier ihrer Schützlinge und ihrer Tochter Leonie (4.v.r.) , um die sich gerade Großmutter Christine Möller kümmert. Die 29jährige zweifache Mutter hat eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts für maximal fünf Kinder.
Tagesmutter Alexandra Möller (rechts) mit vier ihrer Schützlinge und ihrer Tochter Leonie (4.v.r.) , um die sich gerade Großmutter Christine Möller kümmert. Die 29jährige zweifache Mutter hat eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts für maximal fünf Kinder.
Tagesmütter sind für viele berufstätige Mütter unverzichtbar: Sie betreuen Kleinkinder bis drei Jahre, für die es keinen Krippenplatz mehr gibt, oder decken bei den etwas Älteren die Zeit ab, wenn der Kindergarten schon geschlossen ist. Um diese zweite zentrale Säule der Kinderbetreuung zu stärken, wurde zum 1. Mai der Stundensatz, den das Jugendamt für private Tagespflege von Kindern zahlt, auf durchschnittlich 4,20 Euro erhöht. Mit dieser Neuregelung, die zu einer weiteren Professionalisierung der Arbeit der Tagesmütter beiträgt sowie versicherungsrechtliche und steuerliche Fragen klarer regelt, setzte der Stadtrat ein zu Jahresbeginn in Kraft getretenes Bundesgesetz um. Trier liegt mit dem Stundensatz von durchschnittlich 4,20 Euro deutlich über den Beträgen vieler anderer Kommunen. Die genaue Höhe der Zahlung ist nach dem durchschnittlichen Betreuungsumfang pro Woche gestaffelt und hängt davon ab, ob das Kind in seiner Familie oder bei der Tagesmutter betreut wird. Die städtische Bedarfsplanung geht davon aus, dass bis 2013 rund 160 Plätze für Kinder bis drei Jahre benötigt werden. Derzeit werden etwa 60 Jungen und Mädchen dieser Altersgruppe von Tagesmüttern betreut. Die Nachfrage wird vermutlich weiter steigen.

Steuerliche Änderungen

Ein weiterer Grund für die Neuregelung ist, dass seit 1. Januar Einkünfte aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege zu versteuern sind, wenn bestimmte Grundfreibeträge überschritten werden. Steuerfrei bleiben die von Jugendamt erstatteten Ausgaben für die Unfall-, Renten, Kranken- und Pflegeversicherung. Von den übrigen Zahlungen kann eine Betriebskostenpauschale abgesetzt werden. Nach Einschätzung von Jugend-amtsleiter Achim Hettinger rechnet sich für die meisten Tagesmütter ihre Tätigkeit wegen der hohen Freibeträge aber weiterhin.

Die Bezahlung durch das Jugendamt kann durch privatrechtliche Vereinbarungen mit den Eltern, zum Beispiel über ein Essensgeld, ergänzt werden. Die öffentliche Förderung ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Tagesmütter müssen die Teilnahme an einer Qualifizierungskurs in der Katholischen Familienbildungsstätte nachweisen, der 150 „Schulstunden“ umfasst. Der Lehrplan ist vielfältig: Neben Pädagogik geht es um Ernährung und Rechtsfragen. Außerdem brauchen Frauen, die mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate am Stück ein Kind betreuen, eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Bevor diese erteilt wird, können sich Mitarbeiter der Behörde bei einem Hausbesuch überzeugen, ob bei der Tagesfamilie alles in Ordnung ist. Die Tagesmutter und ihre Angehörigen müssen im Interesse der Sicherheit und des Wohlergehens der ihnen anvertrauten Kinder ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen.

Für die Vermittlung von Tagesmüttern ist in Trier in der Regel der Sozialdienst Katholischer Frauen zuständig. Weitere Infos beim Jugend-amt, Dorothee Faber, Telefon: 0651/ 718-2547 und Antonia Jung: 718-2515.