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03.11.2009

Bebauungsplan für die Loebstraße

Viel Betrieb auf der Loebstraße: Die Verbindung zwischen den Stadtteilen Trier-Nord und Ruwer wird von Pendlern und druch Lieferverkehr stark strapaziert.
Viel Betrieb auf der Loebstraße: Die Verbindung zwischen den Stadtteilen Trier-Nord und Ruwer wird von Pendlern und druch Lieferverkehr stark strapaziert.
Mit der für einen Straßenbau ungewöhnlichen Aufstellung eines Bebauungsplans, die der Stadtrat einstimmig beschlossen hat, soll der Ausbau der Loebstraße rechtlich abgesichert werden. Eigentlich hätte mit dem Projekt schon in diesem Jahr begonnen werden sollen. Die Fahrbahn der stark frequentierten Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Ruwertal befindet sich in einem äußerst schlechten Zustand und muss dringend erneuert werden. Die Loebstraße erschließt außerdem das Industriegebiet Trier-Nord. Für den ersten, rund 500 Meter langen Bauabschnitt hatte der Stadtrat bei seinem einstimmigen Baubeschluss im September 2008 einen Kostenrahmen von 1,5 Millionen Euro bewilligt.

In der Regel genügt der Baubeschluss als Rechtsgrundlage für die Umsetzung einer Straßenbaumaßnahme. Das Landesstraßengesetz sieht ein Bebauungsplanverfahren nur dann vor, wenn die Rechte anderer durch das Bauprojekt beeinträchtigt werden. Zumeist werden solche Konflikte, die zum Beispiel mit Anliegern entstehen können, aber im Vorfeld geregelt. Im Fall Loebstraße erhoben jedoch einige der an der Südseite angesiedelten Firmen massiven Widerspruch gegen die Detailplanung des Baudezernats. Zu den umstrittenen Punkten zählen der Verlauf des Radwegs, die Verringerung der Fahrbahnbreite und der Wegfall einiger Stellplätze für Pkws.

Das jetzt eröffnete Bebauungsplanverfahren soll zu einem Ausgleich der Interessen beitragen. Nächster Schritt ist nun eine öffentliche Informationsveranstaltung. Dabei werden auch Planungsalternativen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen erörtert.