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03.02.2009

Bauordnung für das Westufer

Das westliche Moselufer soll städtebaulich aufgewertet werden.
Das westliche Moselufer soll städtebaulich aufgewertet werden.
Mit dem Ziel, das Moselufer in Trier-West als Wohn- und Freizeitgebiet aufzuwerten, hat der Stadtrat einstimmig die Aufstellung der Bebauungspläne BW 74 und 75 beschlossen. Zugleich soll die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte verhindert werden, da der Bedarf des Stadtteils bereits mehr als gedeckt ist. Das Gebiet erstreckt sich über mehrere Kilometer zu beiden Seiten der Römerbrücke und wird im Westen von der Bahnlinie begrenzt. Der Beschluss steht im Zusammenhang mit dem von OB¿Klaus Jensen initiierten Projekt „Stadt am Fluss“. Das westliche Moselufer hat aus Sicht des Stadtplanungsamtes großes Entwicklungspotenzial, weil hier die Besiedlung bis an den Fluss heranreicht. Das Gebiet sei für die Schaffung attraktiver Wohnlagen ebenso geeignet wie für die Ansiedlung von Gastronomie- und Tourismusbetrieben.

Als weiteren Beitrag zur Stadtentwicklung in Trier-West hat der Stadtrat einstimmig die Offenlegung des Bebauungsplans BW 16Ä „Eurener Straße, Erlemannstraße“ beschlossen. Ziel ist einerseits die Absicherung des RWE-Betriebsgeländes als Versorgungsfläche für Elektrizität. Andererseits geht es um die Verträglichkeit der eng nebeneinander liegenden Gewerbe- und Wohngrundstücke. Eine Ansiedlung von Bordellen oder sonstigen Vergnügungsstätten soll ausgeschlossen werden.