Sprungmarken
14.03.2017

Aus dem Stadtrat

Der Stadtrat tagt im Großen Rathaussaal am Augustinerhof.
Der Stadtrat tagt im Großen Rathaussaal am Augustinerhof.
Ganze fünfeinhalb Stunden dauerte die vergangene Sitzung des Stadtrats, die von Oberbürgermeister Wolfram Leibe und Bürgermeisterin Angelika Birk geleitet wurde. Der OB verabschiedete Ratsmitglied Christiane Wendler von den Grünen. Auf sie folgt Bernhard Hügle.

Weitere Themen des Stadtrats waren unter anderem:

Informationen in Leichter Sprache
Mit 35 Stimmen aus den Reihen von CDU, Grünen, UBT und FDP sowie der Piraten-Vertreterin und des OB hat der Stadtrat den Antrag der SPD ablehnt, dass das Rathaus in einer eigenen Kampagne Informationen zum Wohngeld sowie zur Grundsicherung im Alter und bei einer Erwerbsminderung in Leichter Sprache aufbereitet. Für den von Detlef Schieben, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD- Fraktion, eingebrachten Vorschlag stimmten 21 Ratsmitglieder. Vor dieser Abstimmung war außerdem  der Vorschlag gescheitert, den Antrag zur Prüfung in den Sozialdezernatsausschuss zu verweisen. Zur Begründung für ihren Antrag hatte die SPD unter anderem darauf verwiesen, dass aus Scham oder Angst vor dem Gang zum Amt, aber auch wegen unverständlicher oder fehlender Informationen rund 68 Prozent der Menschen mit niedriger Rente ihre Ansprüche auf Grundsicherungsleistungen nicht nutzten. Das gehe aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Die SPD schlug vor, die grundlegenden Informationen in Leichter Sprache auf der städtischen Internetseite www.trier.de und in einer Beilage der Rathaus Zeitung zu präsentieren. Sie forderte, dass die Verwaltung dafür ein Konzept bis Mai im zuständigen Dezernatsausschuss vorlegen soll, um einen Ratsbeschluss im Juni zu ermöglichen. Nach Aussage von Bürgermeisterin Angelika Birk ist dieser Zeitplan vor dem Hintergrund des noch nicht von der ADD bestätigten Doppeletats 2017/18 nicht einzuhalten. „Erst wenn diese Genehmigung vorliegt, sind konkrete Festlegungen möglich. Damit rechne ich nach den Sommerferien“, sagte Birk. Sie verwies außerdem darauf, dass der SPD-Vorschlag bereits in dem vom Stadtrat verabschiedeten Aktionsplan Inklusion enthalten sei. Ähnlich äußerten sich die Sprecher mehrerer Fraktionen, die das inhaltliche Anliegen des Antrags grundsätzlich begrüßten. Kritische Anmerkungen gab es dagegen zu Zusatzkosten, die durch die vorgeschaltete Info-Kampagne in Leichter Sprache entstehen würden.

Frauenhaus
2016 konnten im Trierer Frauenhaus 68 Frauen in einer akuten Notsituation wegen Platznot nicht aufgenommen werden. Sie wurden bei der Suche nach einem Zufluchtsort in anderen rheinland-pfälzischen Frauenhäusern unterstützt, mit denen es eine systematische Zusammenarbeit gibt. Das berichtete Bürgermeisterin Angelika Birk in ihrer Antwort auf eine Stadtratsanfrage der Linken.
Von Gewalt in engen sozialen Beziehungen seien nach bundesweiten Studien zu 85 Prozent Frauen betroffen. Nach einer EU-Studie von 2014 hätten in Deutschland knapp 20 Prozent aller Frauen Gewalt durch den Partner erlitten. Für 2015 verzeichnet die bundesweite Kriminalstatistik knapp 127.500 Opfer gewaltsamer Übergriffe durch den Partner. Nach einer Bilanz des Polizeipräsidiums wurden  2015 im Stadtgebiet 320 Straftraten in engen sozialen Beziehungen registriert. „Wir haben es hier nicht nur mit einem Randthema zu tun. Es bedarf differenzierter Lösungsstrategien“, betonte Birk in ihrer Stellungnahme.
Daher arbeitet das Jugend- und Sozialdezernat bei den Hilfen für Opfer häuslicher Gewalt mit verschiedenen freien Trägern zusammen, darunter dem Betreiberverein des Frauenhauses, und unterstützt sie durch regelmäßige Zuschüsse. Für diese Förderungen gibt es keine festen gesetzlichen Vorgaben. Der städtische Zuschuss an das Frauenhaus und seine Beratungsstelle betrug 2015 insgesamt 188.300 Euro. Die Interventionsstelle und der Frauennotruf wurden mit rund 41.000 Euro unterstützt. Für diese Einrichtungen stellte Birk ebenfalls Zahlen für 2015 vor: In der Interventionsstelle wurden insgesamt 235 Fälle von Gewalt in engen soziale Beziehungen betreut. 155 der weiblichen Opfer kamen aus Trier. Über den Notruf wurden 2015 rund 40 Frauen unterstützt. Ein ergänzendes Hilfsangebot ist eine Trauma-Ambulanz im Brüderkrankenhaus. Außerdem gibt es eine Zusammenarbeit mit Anwältinnen, die Frauen als Nebenklägerin vor Gericht unterstützen. Bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen müssen nur in ganz wenigen Fällen betroffene Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen werden. 2016 war das sogar überhaupt nicht nötig, 2015 bei einer in der Erstaufnahmeeinrichtung lebenden Familie mit drei Kindern, deren Mutter vom Vater erschlagen wurde. Abgesehen von solchen Extremfällen kann aber in der Regel die Mutter weiterhin die Verantwortung übernehmen.
Für männliche Gewaltopfer gibt es nach Angaben von Birk in Trier bislang noch keine mit dem Frauenhaus vergleichbare Zufluchtsstätte. Eine wichtige Rolle für die Freien Träger, die sich um Gewaltopfer kümmern, spielen Ehrenamtliche. Derzeit sind rund 25 in Trier aktiv, die sich vor allem um Öffentlichkeitsarbeit sowie die Einwerbung von Spenden und Sponsorengeldern kümmern.

Unterhaltsvorschuss
Zum 1. Juli tritt eine bundesweite Reform des Unterhaltsvorschusses mit einem neuen Leistungsanspruch für Jugendliche von zwölf bis 18 Jahre in Kraft. Die zugesagte Beteiligung des Bundes von 40 Prozent an den geschätzten Zusatzkosten von rund 350 Millionen Euro hält Bürgermeisterin Angelika Birk für nicht ausreichend.
Zur Begründung verwies sie in ihrer Antwort auf eine CDU-Stadtratsanfrage auch darauf, dass die Beschränkung der Höchstdauer der Zahlungen auf 72 Monate aufgehoben werde. Birk drückte in ihrer Stellungnahme außerdem ihr Bedauern darüber aus, dass voraussichtlich die Mehrzahl der Alleinerziehenden durch die Reform keine Vorteile habe, weil das in Anspruch genommene Arbeitslosengeld II mit dem erweiterten Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt auszahlt, verrechnet wird. Nach Angaben von Birk ist nicht vorgesehen, dass die bisherigen Leistungen des Jobcenters für Alleinerziehende mit unterhaltspflichtigen Kindern zum 1. Juli aufgestockt werden, was deren finanzielle Situation verbessert hätte.
Die Bürgermeisterin rechnet vor allem wegen der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses auf Jugendliche  von zwölf bis 18 Jahre mit einem erhöhten Prüfungsaufwand für das für die Auszahlung zuständige Jugendamt. Das hängt unter anderem damit zusammen, das in manchen Fällen die Höhe der Ansprüche vom jeweiligen Einkommen der Familie abhängt.
Derzeit zahlt das Trierer Jugendamt in 548 Fällen einen monatlichen Vorschuss, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Um sich das Geld zurückzuholen, kann ein Forderungstitel beim zuständigen Familiengericht erwirkt werden. Dann sind Zwangsvollstreckungen bei den Unterhaltspflichtigen durch Lohn- und Gehaltspfändungen möglich. Die Rückholquote des Jugendamts für die ausgezahlten Vorschüsse liegt in den letzten Jahren stabil bei 30 bis 35 Prozent. Damit nimmt Trier unter den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz einen Spitzenplatz ein. 

Sicherheitskonzept
In der Einwohnerfragestunde erläuterte Bürgermeisterin Angelika Birk in Beantwortung einer Anfrage von Safet Babic aus der vergangenen Ratssitzung, dass die Polizei für das Sicherheitskonzept der Fastnacht und sonstiger Veranstaltungen zuständig sei. Die Antwort auf die von Babic am Donnerstag neu gestellte Frage zur Auswirkung höherer Fallzahlen bei Flüchtlingen auf den städtischen Haushalt versprach Birk in der kommenden Stadtratssitzung nachzureichen.

Bundeswehrgelöbnis
Zum feierlichen Gelöbnis der Bundeswehr am 24. Mai in Trier beantwortete OB Leibe eine Anfrage der Fraktion Die Linke zu geplanten Begleitveranstaltungen, Sicherheitsmaßnahmen und zu den der Stadt entstehenden Kosten. Danach besteht die einzige städtische Beteiligung in dem an das Gelöbnis anschließenden Empfang des Oberbürgermeisters im Rheinischen Landesmuseum. Eine Schirmherrschaft der Veranstaltung habe er nicht übernommen, erklärte Leibe. Der städtische Kostenanteil belaufe sich auf etwa 250 bis 300 Euro für den beim Empfang gereichten Wein. Sicherheitsmaßnahmen mit städtischem Personal seien nicht vorgesehen. Der Rasen des Palastgartens werde nicht in Mitleidenschaft gezogen, da die ganze Veranstaltung auf der Palästra der Kaiserthermen stattfinden werde.

Immobilienpreise
Baudezernent Andreas Ludwig erläuterte auf Anfrage der SPD-Fraktion noch einmal die demographischen Tendenzen und die Entwicklung bei den Immobilienpreisen, die der Ausweisung von insgesamt 111 Hektar neuem Wohnbauland im Flächennutzungsplan (FNP) zugrunde liegen.
Demnach geht das Statistische Landesamt für das Jahr 2030 von 112.410 Einwohnern in Trier aus, eine Zunahme von 5180 gegenüber dem Basisjahr 2013. In den Jahren 2010 bis 2016 seien im Mittel 327 neue Wohneinheiten jährlich fertiggestellt worden. Bereits 2007 sei man jedoch von einem jährlichen Neubaubedarf von 500 bis 600 Einheiten ausgegangen. Diese Lücke sei auf fehlende Baulandangebote zurückzuführen. Wohnbaugrundstücke hätten sich laut Angaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses seit 2010 in der Innenstadt um 44 Prozent verteuert, in den Randlagen um 28 Prozent. Die Preise für neue Eigentumswohnungen seien von 2010 bis 2015 um 42 Prozent gestiegen, für gebrauchte um 34 Prozent. Einfamilienhäuser verteuerten sich von 2008 bis 2013 um 16 Prozent.
Auch bei Mietobjekten wurden deutliche Steigerungen verzeichnet: Für Wohnungen ab 40 Quadratmeter seien die Mieten in mäßigen Lagen um 17 Prozent gestiegen, in zentrumsnahen um 22 Prozent. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland- Pfalz stellte bei Neuvertragsmieten innerhalb von zehn Jahren eine Erhöhung um 35,9 Prozent fest.
Die Bodenrichtwerte für typische Wohn- und Mischgebietslagen lägen in der Innenstadt zwischen 590 und 890 Euro, in Trier-Süd zwischen 320 und 445 sowie in Trier-Nord zwischen 240 und 475 Euro pro Quadratmeter. Für Wohnbauland in den im FNP neu auszuweisenden Gebieten Zentenbüsch (Ruwer) und Brubacher Hof wurden 240 Euro ermittelt.