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17.05.2016

Aus dem Stadtrat

Foto: Der Stadtrat tagt in neuer Besetzung im Großen Rathaussaal.
Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Der Stadtrat behandelte in seiner Sitzung am 12. Mai unter anderem folgende Tagesordnungspunkte:

Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge, für die die Stadtverwaltung Trier zuständig ist, befindet sich noch in der Prüfung. Dies geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion in der vergangenen Stadtratssitzung hervor. Allerdings existiert ein Konzeptvorschlag, der im Einklang mit einer neuen Rahmenvereinbarung des Landes mit den Krankenkassen steht.
Demnach erstellt die Stadtverwaltung für jeden Asylbegehrenden ein Antragsformular, welches an die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) geschickt wird. Diese beantragt die Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsnummer und vermerkt sie auf der Karte. Diese wird dann an das Amt für Soziales und Wohnen geschickt, das die Karten ausgibt und den Asylbegehrenden deren Funktionsweise erklärt. Die Karte ist 15 Monate gültig. Als Abschlagszahlungen für die Krankenkosten sind pauschal 200 Euro pro Person pro Monat vorgesehen. Die Kosten werden entsprechend der tatsächlich anfallenden Leistungen pro Person verrechnet.
Für die Ausstellung der Gesundheitskarten zahlt die Stadt der KKH acht Euro je Stück. Für die Übernahme der Verwaltungsaufgaben erhält die KKH eine Aufwandsentschädigung von acht Prozent der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch zehn Euro pro Monat pro Person.
In Trier gibt es noch keinen festen Termin für die Einführung der Gesundheitskarte. Laut Antwort aus dem Dezernat von Bürgermeisterin Angelika Birk auf die Anfrage, gibt es keine Finanzzusage des Landes und die Eckwerte für den Doppelhaushalt 2017/18 stellten eine neue Sachlage dar, weshalb das Thema im nächsten Dezernatsausschuss Anfang Juni beraten werden soll.
Die Einführung der Gesundheitskarte – darauf weist Birk in ihrer Antwort hin – berge finanzielle Risiken, da nicht alle Kosten kalkulierbar seien. Für 2015 lägen keine Abrechungen vor, die als Grundlage dafür dienen könnten. Zudem sei mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand im Amt für Soziales und Wohnen und daher auch mit Mehrkosten zu rechnen.

Sanierung Exhaus
Ungeachtet der Ablehnung des Innenministeriums, die Sanierung des Jugendzentrums Exhaus finanziell zu unterstützen, wird die Stadt Trier die  wegen Brandschutzauflagen notwendigen Maßnahmen auf jeden Fall zeitnah umsetzen. Oberbürgermeister Wolfram Leibe betonte vor dem Rat, dass die Stadtverwaltung sehr wohl der Meinung sei, den Förderantrag an die richtige Adresse in Mainz gerichtet zu haben. Sowohl die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als auch die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord hätten als Landesbehörden an den städtischen Sanierungsplänen mitgewirkt. Man sei in Gesprächen mit dem Land und hoffe, eine Fördermöglichkeit zu finden, ansonsten werde die Stadt das alleine stemmen.

Haushaltsabschluss 2014
Einstimmig  hat der Stadtrat den Mitgliedern des Stadtvorstands für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt. Nachdem die Stadtvorstandsmitglieder wie in jedem Jahr hierzu den Ratssaal verlassen hatten, übernahm als ältestes Ratsmitglied diesmal Wolfgang Schmitt (Die Linken) die Sitzungsleitung. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Heike Franzen (CDU) stellte keine gravierenden Mängel bei der Haushaltsführung fest. Allerdings seien die Fristen erneut nicht eingehalten worden.
Das eigentliche Votum über die anstehende Entlastung stützte sich auf die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamts, des Rechnungsprüfungsausschusses und eines Prüfauftrages an die Mittelrheinische Treuhand GmbH. Dabei wurde der Verwaltung eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Haushaltsführung bescheinigt, so dass Franzen die Entlastung empfehlen konnte. Der Jahresabschluss 2014 wird mit einer Bilanzsumme von 1,32 Milliarden Euro und einem Fehlbetrag von 25,59 Millionen Euro (2013: 38,76 Millionen Euro) festgeschrieben.