Sprungmarken
27.06.2006

Aus dem Stadtrat

Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Knapp vier Stunden dauerte die Sitzung des Stadtrats am vergangenen Donnerstag, die von Oberbürgermeister Helmut Schröer und Bürgermeister Georg Bernarding geleitet wurde. Zu Beginn gab Schröer einen kurzen Bericht zur Einwohnerversammlung in Pfalzel, in der das Gutachten der Zentralen Expertengruppe Umweltschutz (ZEUS) über die Emissionssituation im Hafen vorgestellt wurde. Allein die Diskussion über dieses Thema im Stadtrat im Zusammenhang mit einem Antrag von B90/Grüne dauerte rund zweieinhalb Stunden (sieher gesonderten Bericht). Der Stadtrat befasste sichu nter anderem mit folgenden Themen:

Hundeauslauf: Die FDP-Stadtratsfraktion wollte in einer Anfrage wissen, wie die Verwaltung „gegen die Rücksichtslosigkeit einzelner Hundebesitzer vorzugehen gedenkt, die ihre Hunde über Wiesen und Äcker jagen, ohne deren Hinterlassenschaften zu beseitigen“. Laut Dr. Karl-Josef Gilles besteht auch außerhalb der Innenstadt großer Handlungsbedarf. In den letzten beiden Jahren seien allein auf der Tarforster-Filscher Flur zwei Fohlen und zwei Rinder offenbar nach der Aufnahme von durch Hundekot verunreinigtem Gras verendet. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende beklagte auch das Verhalten offenbar professioneller Hunde-Sitter, die häufiger mit Kleinbussen über Landwirtschaftswege sechs bis acht Hunde auf Felder fahren und ihnen dort Auslauf gewähren.
Beigeordnete Christiane Horsch führte aus, dass der städtische Kommunale Vollzugsdienst (KVD) generell keine flächendeckende Kontrolle leisten könne. Dafür fehle Personal und Zeit. Das Aufgabenspektrum des KVD sei sehr groß und reiche von der allgemeinen Gefahrenabwehr über die Themen Sauberkeit und Ordnung, Bekämpfung der Schwarzarbeit, Kontrolle der Gastronomie und Durchführung von Jugendschutzkontrollen bis hin zu Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz. Nichtsdesto-trotz bemühten sich die Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes, die städtische Gefahrenabwehrverordnung im Bezug auf den Hundeauslauf anzuwenden und durchzusetzen. Es bestehe aber gegen Hundebesitzer, die ihren Tieren auf privaten Wiesen und Äckern Auslauf gewährten, keine Eingriffsmöglichkeit, da die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Trier naturgemäß nur den öffentlichen Raum schützen könne. Der Schutz privater Rechte obliege dem Ordnungsamt nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden könne. Das heißt, die Beamten könnten allenfalls die Personalien der betreffenden Hundehalter feststellen, damit der Grundstückseigentümer seinen Abwehranspruch vor Gericht realisieren könne.
Auch das beklagte Befahren von Landwirtschaftswegen durch Hundehalter stelle zwar eine Ordnungswidrigkeit dar, für deren Verfolgung und Ahndung sei aber ausschließlich die Polizei zuständig. Zur Zeit werde die Frage der Hundeauslaufflächen im Rahmen einer geplanten Änderung der Gefahrenabwehrverordnung geprüft. Die Stadt warte eine beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz anhängige Normenkontrollklage gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Trier-Land ab, die wahrscheinlich in der Frage der Auslaufflächen eine richtungsweisende Entscheidung treffen werde, so Horsch abschließend.

Gewerbeflächen: In Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer will die Stadt Trier alle Handwerksbetriebe in einer Datenbank erfassen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion wurde im Rat einstimmig angenommen. Damit erhalte das Rathaus einen umfassenden Überblick über den in Trier tatsächlich anfallenden Bedarf an Gewerbeflächen, betonte Friedel Jaeger bei der Begründung des SPD-Antrags. Der Fraktionsvorsitzende verwies darauf, dass die Realisierung des Handwerkerparks Feyen noch ungewiss und es falsch sei, ausschließlich auf dieses Projekt zu setzen. Es gebe dringenden Handlungsbedarf, Alternativen zu prüfen beziehungsweise zu entwickeln.
Eine breite Datenbasis über Handwerksbetriebe, die möglicherweise Verlagerungsbedarf hätten, könne bei diesen Planungen sehr helfen. Auf Anregung der übrigen im Rat vertretenen Fraktionen wird die zu erstellende Datenbank neben den Handwerksbetrieben auch die mittelständischen Unternehmen in Trier erfassen.

Zuschüsse für Kindergärten: Die katholische Kirchengemeinde Liebfrauen erhält nach einer einstimmigen Entscheidung für Sanierungs- und Umbauarbeiten in ihrem Kindergarten einen maximalen Zuschuss von 128.000 Euro. Das rund 320.000 Euro teure Projekt hängt unter anderem mit der Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bis drei Jahre zusammen. Außerden muss der Sanierungsstau an dem Gebäude beseitigt und der Eingang umgestaltet werden. Ein weiterer Zuschuss von bis zu 129.800 Euro, den der Stadtrat für die Kita St. Jakobus in Biewer bewilligte, hängt ebenfalls mit der Schaffung von Krippenplätzen zusammen. Das bereits bestehende Angebot wurde vom Landesjugendamt nur mit der Auflage bewilligt, das Raumangebot zu vergrößern. Bereits 1996 war das Dach des Kindergartens umgestaltet worden, der Innenausbau konnte aber aus finanziellen Gründen nicht gestartet werden. Jetzt werden zumindest einige der benötigten Räume unter dem Dach geschaffen.

Beleuchtung Ausoniusstraße: 15 600 Euro kostet die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ausoniusstraße. Für das Vorhaben billigte der Stadtrat bei einigen Enthaltungen die Erhebung von Ausbaubeiträgen unter den Anliegern in Höhe von 9360 Euro (60 Prozent).

Wechsel in der Verbandsversammlung: CDU-Stadtratsmitglied Norbert Freischmidt wird nach einstimmigem Votum des Stadtrats anstelle seiner Fraktionskollegin Mar-tha Scheurer Mitglied in der A.R.T.-Verbandsversammlung.

Nahversorgung Euren: Gegen das Votum der Grünen stimmte der Stadtrat für die Verlagerung der Nahversorgung des Stadtteils Euren aus dem Ortskern an die Ecke Luxemburger-/Eisenbahnstraße. Die Änderung des Bebauungsplans „BW 63 Kaserne Bertard“ ermöglicht die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters, eines Getränkemarkts und einer Bäckerei. Der neue Standort bietet im Vergleich zum bisherigen Lebensmittelmarkt in der Greilerstraße eine bessere Verkehrsanbindung und ein größeres Grundstück, liegt aber etwas außerhalb des Stadtteils.

Wohnhäuser Tessenowstraße: Für eine Änderung des Bebauungsplans BH 16, die eine Harmonisierung des Erscheinungsbilds von Wohnhäusern an der Tessenowstraße zum Ziel hat, beschloss der Stadtrat die öffentliche Auslegung.

Garagen für Irsch: Der Rat stimmte einer Änderung des Bebauungsplans BI 8 „Hockweiler Straße“ zu, um den Bau mehrerer Garagen auf einem bisher unbebauten Grundstück in Irsch zu ermöglichen. Der Ortsbeirat hatte das Vorhaben befürwortet, um dem wachsenden Bedarf an Parkplätzen für Anwohner gerecht zu werden. Die Grünen lehnten die Vorlage ab, weil, so Anja Matatko, eine „Verschandelung des Ortseingangs“ aus Richtung Hockweiler zu befürchten sei. Baudezernent Peter Dietze entgegnete, der Garagenhof werde in den Hang gebaut und sei deshalb optisch unauffällig. Der geänderte Bebauungsplan wird nun öffentlich ausgelegt.

Straßenbau: Für den Ausbau der Zurmaiener Straße werden im Haushaltsjahr 2006 weitere 891.000 Euro, darunter 460.000 Euro aus Landeszuschüssen, bereitgestellt. Diese Ausgaben waren ursprünglich erst für 2007 eingeplant. Vorgesehen ist nun eine Umschichtung von Geldern, die bislang für den Ausbau der Olewiger und Eurener Straße sowie für das Sanierungsgebiet Ehrang etatisiert waren. Baudezernent Peter Dietze bestätigte auf Anfrage von Dr. Ulrich Dempfle (CDU), dass die Mittelbereitstellung für den zügig voranschreitenden Ausbau der Zurmaiener Straße nicht zu Lasten der Projekte in Euren, Olewig und Ehrang gehe. Mit der Fertigstellung der Eurener Straße sei nach wie vor im Herbst 2007 zu rechnen. In Olewig laufe der Bachausbau, doch gebe es wegen ungeklärter Anliegerfragen Verzögerungen. Auch im Sanierungsgebiet Ehrang gebe es im Rahmen des Gesamtprojekts Probleme bei der Umsetzung. Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung wurde bei Gegenstimmen aus der Grünen-Fraktion und wenigen Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Weniger Geschosse: Im Wohngebiet „ehemalige Landeslehr- und Versuchsanstalt“ zwischen den Stadtteilen Heiligkreuz und Olewig (Bildmitte) werden nun doch keine Gebäude mit mehr als drei Geschossen gebaut. Für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans BH 31-1 beschloss der Stadtrat bei Enthaltung der Grünen die öffentliche Auslegung. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans war der Einfluss der mehrgeschossigen Bebauung auf das Stadtklima heftig diskutiert worden. Die derzeitige Vermarktungsstrategie des Bauträgers gbt sieht vor, nur noch ein Wohnhaus mit drei Geschossen zu errichten. Für die übrigen bisher noch unbebauten Grundstücke sind zweigeschossige Einfamilien- und Doppelhäuser vorgesehen.