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11.09.2007

Aus dem Stadtrat

Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Öffnungszeiten Hauptbahnhof: Gegen die verkürzten Öffnungszeiten des Hauptbahnhofs hat der Stadtrat einstimmig eine Resolution gegen-über der Deutschen Bahn AG verabschiedet. Der Resolutionstext geht auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück. Darin wird gefordert, das Bahnhofsgebäude wie bisher von 5 bis 24 Uhr zu öffnen. Seit Anfang August ist der Bahnhof nur noch zwischen 5.15 und 22 Uhr zugänglich.
Die Sprecher aller fünf Stadtratsfraktionen betonten, dass die verkürzten Öffnungszeiten nicht hinnehmbar seien. Sowohl für die Gäste der Stadt als auch für die Trierer Bürger sei dies eine gravierende Qualitätsminderung. In der Resolution des Stadtrates heißt es: „Als gastfreundliche und weltoffene Stadt setzt sich Trier dafür ein, dass die verkürzten Öffnungszeiten des Bahnhofes zurückgenommen werden und das Gebäude künftig wie zuvor zwischen fünf und 24 Uhr zugänglich bleibt...“
Oberbürgermeister Klaus Jensen versprach, sich um einen Termin bei den Verantwortlichen der Deutschen Bahn AG zu bemühen und sich für
eine Rücknahme der Änderungen einzusetzen.

Verbrauchermesse "taff": OB Klaus Jensen beantwortete im Stadtrat eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Verschiebung der Verbrauchermesse TAFF auf das kommende Jahr. Trotz eines erheblichen personellen und finanziellen Aufwandes des neuen Veranstalters, der Messe Pirmasens, konnten nicht genügend Teilnehmer für die Nachfolgeveranstaltung der Mosellandausstellung gewonnen werden. Wegen des Imageschadens durch die Veranstaltungen in den vergangenen Jahren hätten viele Aussteller mit Skepsis und Zurückhaltung reagiert. Da sich bis zum Sommer erst 100 anstatt der angestrebten 200 Aussteller angemeldet hatten, hatte die Messe Pirmasens im Juli beschlossen, die Veranstaltung um ein Jahr auf Herbst 2008 zu verschieben.
Es bestehe ein „Restrisiko“, so Jensen, dass die Messegesellschaft die Ausstellung auch im kommenden Jahr nicht stattfinden lasse, da sie wegen der Verschiebung erst neu vertraglich geregelt werden müsse. Das Konzept der Messe sehe neben der neuen Namensgebung eine kürzere Veranstaltungsdauer, eine Verstärkung des Erlebnis-Charakters sowie eine klare Gliederung verschiedener Themenbereiche vor. Die kürzere Dauer, die auch von den Ausstellern gewünscht worden war, soll auch kleineren Unternehmen die Möglichkeiten zur Teilnahme bieten und bringe daher nicht eine Verringerung des räumlichen Umfangs oder der Ausstellerzahl mit sich.
Wegen der finanziellen Situation werde weder die Stadt noch die Messeförderungsgesellschaft, im Gegensatz zu einigen Städten im Umland, eine eigene Verbrauchermesse planen. Die Stadt sei hierbei auf Geschäftspartner angewiesen. Geplant sei, mit der Messe Pirmasens eine längerfristige Vertragsbindung von vier Jahren einzugehen und die Ausstellung jährlich stattfinden zu lassen. Jensen betonte, dass die Messeförderungsgesellschaft und die Stadt Trier nach dem Aufhebungsvertrag keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem alten Veranstalter der Mosellandausstellung zu erfüllen haben. Außer der Absprache, die entsprechende Infrastruktur des Messeparks im vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen, gehe die Messeförderungsgesellschaft auch mit dem neuen Veranstalter keine weiteren Verpflichtungen ein. 
Auf Nachfrage von Karl Biegel (CDU-Fraktion), ob zusätzliche Messen veranstaltet werden könnten, erklärte Jensen, dies hänge vom Interesse weiterer Veranstalter ab. Es sei allerdings keine Bindung wie zuvor eingegangen worden.

Sportbauprojekte: Per einstimmigem Votum hat der Stadtrat der Sanierung des Fußballplatzes im Stadtteil Ehrang die höchste Priorität bei Sportbauprojekten eingeräumt. Damit können für das Vorhaben Zuschüsse aus dem Förderprogramm „Goldener Plan“ der Landesregierung beantragt werden. Die auf der Heide gelegene Sportanlage mit Aschebelag soll in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden. Die Kosten werden mit rund 550.000 Euro veranschlagt. Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist frühestens Mitte 2008 zu rechnen.
Laut Bürgermeister Georg Bernarding hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Unabweisbarkeit des Projekts bereits anerkannt, nachdem eine von der Stadt in Auftrag gegebene Untersuchung die dringende Sanierungsbedürftigkeit des Ascheplatzes festgestellt habe. Auch eine ausreichende Belegung der Anlage konnte nachgewiesen werden:¿Der SV¿Ehrang mit seinen zur Zeit 470 aktiven Sportlern und allein 22 Jugendmannschaften bringt es jährlich auf rund 2000 Stunden Spiel- und Trainingsbetrieb.
Bernarding betonte, die jetzt beschlossene Priorität für Ehrang habe keine Auswirkungen auf die Sanierung des Südbads und die Infrastrukturmaßnahmen im Moselstadion, da diese Projekte aus anderen Töpfen gefördert werden.
Bernd Michels (CDU), Ingeborg Sahler-Fesel (SPD), Manfred Becker (Grüne), Hans-Alwin Schmitz (UBM) und Thomas Egger (FDP) waren sich einig, dass die seit Jahren geplante Sanierung überfällig sei und   der SV¿Ehrang aufgrund seiner hervorragenden Jugendarbeit einen Kunstrasenplatz verdient habe.
Becker kritisierte jedoch, dass in der Vorlage bereits eine relativ hohe Bausumme genannt wird. „Um unsere Chancen auf Fördergelder zu erhöhen, sollten wir uns nicht zu früh festlegen, sondern gegenüber den Landesbehörden demonstrieren, dass wir zu Einsparungen bereit sind.“ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich daher der Stimme.

Lärmgutachten für Ehrang: Bürgermeister Georg Bernarding beantwortete im Stadtrat eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Geruchs-, Lärm- und Staubbelastung in Ehrang. Die Einwohner der Kapellenstraße hatten sich Anfang Juni wegen der Belästigung durch den Bahnverkehr der nahe gelegenen Stecke beschwert und das Trierer Gesundheitsamt eingeschaltet. Zwar läge die Zuständigkeit grundsätzlich nicht bei der Stadt, doch werde die Verwaltung das weitere Vorgehen in den Dezernatsausschüssen beraten. Es liefen bereits Untersuchungen des Stadtplanungsamtes und der Deutschen Bahn AG für ein Lärmgutachten.

Beirat JVA Trier: Lydia Hepke, Dr. Bernd Kettern, Klaus Blum und Hans-Alwin Schmitz vertreten künftig die Stadt im Beirat der Trierer
Justivollzugsanstalt. Die neue dreijährige Amtsperiode des Gremiums beginnt am 1. November. 

Wohnen statt verwalten: Für das Eckgrundstück zwischen Treverer Straße und Karlsweg hat der Stadtrat bei sechs Enthaltungen der
Grünen den Bebauungsplan BH 34 endgültig beschlossen. Auf der 3 900 Quadratmeter großen Fläche im Stadtteil Heiligkreuz soll ein leer stehendes Verwaltungsgebäude zu einem Wohnhaus umgebaut werden. Durch zusätzliche angrenzende Gebäude soll das Grundstück optisch besser der Umgebung angepasst werden. Insgesamt sind auf dem dreieckigen Areal 31 Eigentumswohnungen geplant. Der Planentwurf war nach der Offenlegung auf Empfehlung des Architektur- und Städtebaubeirats umgearbeitet worden.

Petrisberg-West: Mit dem Bebauungsplan BU 21 Petrisberg-West, dessen Offenlegung der Stadtrat gegen die Stimmen der Grünen und der UBM beschloss, wird eines der letzten Teilgebiete des Landesgartenschaugeländes planungsrechtlich erfasst. Für die 7,8 Hektar große Fläche zwischen Wasserturm und Wetterstation ist eine Bebauung mit überwiegend freistehenden, zweigeschossigen Einfamilienhäusern vorgesehen. Die Grundstücksgrößen liegen bei 500 bis 1 000 Quadratmetern. Auch eine ehemalige Kfz-Wartungshalle soll in ein Wohngebäude umgewandelt werden. Der nördlich an das Plangebiet angrenzende Wald dient der Naherholung. Eine zur Landesgartenschau errichtete Erdskulptur bleibt der Planung zufolge erhalten.

Gefahrenabwehr: Einstimmig verabschiedete der Stadtrat eine überarbeitete Fassung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Plätzen in Trier, die aus dem Jahr 1998 stammt. Die aktuellen Änderungen, die zu keinen komplett neuen Regelungen führen, präzisieren die Bestimmungen in Einzelfällen. Jetzt wird zum Beispiel explizit festgelegt, dass Tiere von Kinderspielplätzen, Brunnen oder Wasserbecken fernzuhalten sind. Außerdem reagiert die Stadt mit der Überarbeitung auf ein Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts zur
Anleinpflicht für Hunde.