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18.01.2024

Halteverbote zur Gewährleistung der Abfallentsorgung

(kig) Damit die Abfallsammelfahrzeuge des Zweckverbands A.R.T. ausreichend Platz zum Rangieren haben, hat die Straßenverkehrsbehörde in einigen Straßenabschnitten Halteverbote angeordnet. Hintergrund ist eine sicherheitstechnische Anforderung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, wonach Rückwärtsfahrten von LKWs möglichst zu vermeiden sind. Der A.R.T. hat daher die Sammelrouten seiner Fahrzeuge überprüft und festgestellt, dass in einigen Straßen das Wenden nicht möglich ist, zum Beispiel weil Fahrzeuge an den Wendehämmern von Stichstraßen parken.  

Die Straßenverkehrsbehörde wurde deshalb vom Zweckverband  gebeten, entsprechende Halteverbote anzuordnen. Betroffen sind in einem ersten Schritt Abschnitte der Bonifatiusstraße in Neu-Kürenz, der Kurfürstenstraße im Gartenfeld, der Anheier- und Eugenstraße in Mariahof, eine Seite der Karelstraße in Euren sowie die komplette Soterstraße in Alt-Kürenz. Die Anordnungen wurden jeweils mit den Ortsvorstehern abgestimmt. Soweit möglich, wurde das Halteverbot auf bestimmte Tageszeiten beschränkt. Es werden derzeit noch weitere Straßen überprüft.  

Die Straßenverkehrsbehörde und der A.R.T. bitten die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis und um Beachtung der neuen Vorschriften, damit die Abfallentsorgung wie gewohnt gewährleistet ist. Die Alternative wäre, dass die Abfallbehälter zur nächstmöglichen, mit einem Abfallsammelfahrzeug befahrbaren Straße gebracht werden müssen.   

 

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