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29.01.2024

Erste Poller ab 4. März in Betrieb

Ein Auto nähert sich einer Pollerlinie mit zwei versinkenden Poller, die ein rotes Signal aussenden
Über eine Vignette hinter der Windschutzscheibe werden berechtigte Fahrzeuge erfasst: Die Poller, hier in der Liebfrauenstraße, fahren herunter.

(kig) Die Fußgängerzone soll sicherer, der Autoverkehr verringert werden: Mit dem überarbeiteten Urbanen Sicherheitskonzept reagiert die Stadt auf die Amokfahrt vom Dezember 2020 und reduziert den Kosten- und Zeitaufwand im Vergleich zu früheren Entwürfen. Für Stellplatzinhaber und Betriebe in den Quartieren Domfreihof, Konstantinstraße und Neustraße gelten ab März wichtige Änderungen. 

Die Poller an den Zufahrten zum Domfreihof sind bereits seit dem Herbst 2022 installiert, doch bisher waren sie noch nicht dauerhaft in Betrieb. Das ändert sich am 4. März: Nach Ende der Lieferzeit um 11 Uhr können nur noch Inhaber einer Ausnahmegenehmigung mit dem Auto in dieses Quartier einfahren. Das gilt zwar heute auch schon, doch gab es bisher keine physischen Barrieren, die eine Einfahrt verhindert hätten.

Innenstadtdezernent Ralf Britten betonte, dass mit den neuen Regelungen neben der Sicherheit auch der Aufenthalts- und Wohlfühlfaktor in der Fußgängerzone gesteigert werde, was auch dem Tourismus zugute komme. „Wir wollen die Leute auch ein bisschen zum Nachdenken bringen, ob es je nach Situation wirklich einen triftigen Grund gibt, mit dem Auto in die Fußgängerzone zu fahren“, so Britten. Mit der Realisierung der Pollerlinie um den Hauptmarkt werde es in den Sperrzeiten nicht mehr möglich sein, die gesamte Fußgängerzone zu durchfahren, wie dies bei der Amokfahrt 2020 der Fall war, erklärte Verkehrsdezernent Dr. Thilo Becker. „Im Regelbetrieb läuft das Hoch- und Runterfahren der Poller vollautomatisch. Dennoch gehen wir im März erstmal in den Testbetrieb und stellen uns darauf ein, dass es in den ersten Wochen an der einen oder anderen Stelle noch Bedarf für Nachjustierungen gibt.“

Ausnahmegenehmigung jetzt beantragen: Ab März werden die versenkbaren Hochsicherheitspoller in der Liebfrauenstraße und An der Meerkatz täglich hochgefahren und können nur mit Hilfe einer Vignette wieder geöffnet werden. Um die Vignette zu erhalten, muss die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone bis zum Stichtag neu beantragt werden. Das gilt unter anderem für Stellplatzinhaber, Marktbeschicker, Taxis und Reinigungsfirmen. Der Antrag kann ab sofort online gestellt werden. Alle Betroffenen werden von der Verwaltung in den nächsten Tagen angeschrieben. Darüber hinaus können Einzelgenehmigungen für für Umzüge oder zeitlich begrenzte Baustellen erteilt werden. Doch insgesamt gilt in der Fußgängerzone das Motto: „Liefern ab 6, spazieren ab 11“.

Das geänderte Konzept: Der Domfreihof gehört ebenso wie der Hauptmarkt zum inneren Ring des Urbanen Sicherheitskonzepts. Beide Zonen werden besonders stark mit Pollerlinien geschützt, weil hier mit dem Weihnachtsmarkt, den großen Bühnen des Altstadtfests oder den Heilig-Rock-Tagen häufig publikumsträchtige Veranstaltungen stattfinden. Die Zufahrten zur Fußgängerzone bilden den äußeren Ring und sollen gleichfalls mit Barrieren ausgestattet werden. Von dem früheren Konzept – der Einteilung der Fußgängerzone in zehn Zonen – hat man sich im Rathaus verabschiedet. Die Anzahl der Pollerstandorte und somit auch die Kosten werden dadurch deutlich verringert. Der Bau der Poller rund um den Hauptmarkt steht in diesem Jahr an.  

Die erweiterte Fußgängerzone: Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom September 2023 gehören die untere Konstantinstraße mit der Johann-Philipp- und Gangolfstraße sowie die Neustraße mit der German- und Pfützenstraße, Am Alten Theater, Viehmarktstraße sowie Kapuzinergasse ab März neu zur Fußgängerzone. Die Poller werden hier zwar erst später installiert. Wer diese Straßenzüge künftig mit dem Auto benutzen will, benötigt dennoch eine Ausnahmegenehmigung. Ausgenommen ist nur der Lieferverkehr von 6 bis 11 Uhr. Alle öffentlichen Stellplätze in diesen Gebieten entfallen. Zum Ausgleich für die Anlieger werden die Parkstände in der Rahnenstraße und der Parkplatz Am Roten Turm für Inhaber von Bewohnerparkausweisen reserviert. Gleichzeitig ändert sich die Fahrtrichtung in der Germanstraße: Statt aus der Neustraße, ist sie nur noch aus Richtung Wechselstraße befahrbar. Die Ausfahrt aus der Neustraße erfolgt künftig ausschließlich über die Pfützenstraße.

Das passiert am Poller: Wer eine Ausnahmegenehmigung erhält, bekommt auch eine Möglichkeit, die Poller per Karte oder aufgeklebter Vignette zu öffnen. Hält das Auto vor dem Poller, erfassen Weitbereichsleser die Vignette oder Karte hinter der Windschutzscheibe und die Poller fahren herunter. Für einmalige Einfahrten, zum Beispiel für einen Umzug, müssen das Autokennzeichen und eine Handynummer hinterlegt werden. Der Poller kann dann per Anruf von diesem Handy bedient werden.

Weitere Infos gibt es unter www.trier.de/poller. Dort findet sich auch der Link zum Online-Antrag der Ausnahmegenehmigung.

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