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17.10.2017

Durchführung eines Bürgerentscheids

Am Sonntag, dem 10. Dezember 2017, findet in der Stadt Trier ein Bürgerentscheid zur Abstimmung über die folgende Frage statt:

Soll der Stadtvorstand der Stadt Trier den Pachtvertrag der Tankstelle Ostallee (Grundstück Gemarkung Trier, Flur 15 Nr. 218/5) um 10 Jahre plus einer Option auf weitere 5 Jahre verlängern?

Nachfolgend werden gemäß den landesgesetzlichen Vorgaben (§ 17a Abs. 6 Gemeindeordnung sowie § 68 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz) die Begründung der Antragsteller sowie die Auffassung der Gemeindeorgane dargelegt:

Begründung der Antragsteller:

Die Aral-Tankstelle in der Ostallee ist die einzige Möglichkeit der Versorgung mit Lebensmitteln nach Geschäftsschluss in der Stadt Trier. Die momentane Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz erlaubt keine Kioske wie man sie aus anderen Großstädten kennt. Daher bleibt nur die Kombination mit einer Tankstelle.

Die Pro-Kopf-Verschuldung in Trier gehörte laut einer Studie von Ernst & Young im Jahr 2015 zu den 10 höchsten in Deutschland. Dies wird sich im vergangenen Jahr nicht großartig verändert haben. Die Causa Theater Trier wird im Gegenteil ein noch größeres Loch in die Stadtkasse gerissen haben. Trotzdem möchte die Mehrheit im Stadtrat ohne Not auf Pacht und Steuereinnahmen verzichten. Dies zugunsten eines Radweges, den sie auch mit Tankstelle und somit inklusive Einnahmen haben könnten. Dies ist in unseren Augen kein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Geldern.

Die ehemalige Baudezernentin Kaes-Torchiani wollte den Pachtvertrag bereits vor fünf Jahren auslaufen lassen. Nach heftigen Protesten durch die Bürger wurde der Pachtvertrag doch verlängert. Dass die Verlängerung damals nur fünf Jahre betrug, ist kaum jemandem bekannt.

Als Grund für die Nichtverlängerung des Pachtvertrages wurde häufig der Bürgerwille herangezogen. Wir wollen mit unserem Bürgerbegehren aufzeigen, dass der Wille der Bürger im Erhalt der Aral-Tankstelle liegt.

Auffassung Gemeinderat und Oberbürgermeister:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. September 2017 das Bürgerbegehren gemäß § 17a Gemeindeordnung nach Anhörung seiner Vertreter für zulässig erklärt. Er lehnt eine Verlängerung des Pachtvertrages für die Tankstelle Ostallee aus städtebaulichen Gründen ab. Insoweit sollen die Bürger über die Frage „Soll der Stadtvorstand der Stadt Trier den Pachtvertrag der Tankstelle Ostallee (Grundstück Gemarkung Trier, Flur 15 Nr. 218/5) um 10 Jahre plus einer Option auf weitere 5 Jahre verlängern?“ im Rahmen eines Bürgerentscheids entscheiden.

Trier, den 11.10.2017
Oberbürgermeister Wolfram Leibe als Abstimmungsleiter