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28.03.2024

Schülerbeförderung (Deutschlandticket) bis 5. Mai beantragen

(bau) Zu Beginn des laufenden Schuljahres 2023/2024 haben alle Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Schülerbeförderung ein Deutschlandticket erhalten. Auf den Chipkarten ist als Ablaufmonat 09/2028 aufgedruckt. Dies bedeutet, dass die Karte längstens bis zu diesem Zeitpunkt als Trägermedium der Fahrtberechtigung gültig ist.

Dieses Datum entspricht aber nicht dem Gültigkeitszeitraum der Fahrtberechtigung.

Der Antrag muss neu gestellt werden, wenn ein Kind

  • ab September 2024 die 1. oder die 5. Klasse besuchen wird,
  • ein Umzug oder Schulwechsel stattfindet,
  • die Sekundarstufe II besuchen wird (Oberstufe Gymnasium, IGS, FOS, BOS, HBF – (Kostenübernahme vom Einkommen abhängig) oder
  • das BVJ, Berufsfachschule I oder Berufsfachschule II an einer Berufsbildenden Schule besuchen wird.

Die Chipkarten der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr keinen Anspruch mehr auf die Übernahme von Schülerfahrtkosten durch die Stadt Trier haben, werden zum 31. Juli 2024 von dem beauftragten Anbieter (derzeit die DB Regio Bus Mitte) abgeschaltet und sind dann nicht mehr aktiv. Eine Weiternutzung der deaktivierten Chipkarte ist unzulässig und bedeutet Fahren ohne gültigen Fahrschein. Hiervon sind auch Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschulen und insbesondere Schulabgänger und Schüler der Klasse 10 betroffen. 

Die weiterhin anspruchsberechtigten Schüler dürfen ihre Chipkarten nicht wegwerfen, da diese in den nächsten Schuljahren weiterhin gültig sein könnten. Die Stadt Trier bittet daher alle Sorgeberechtigten, deren Kinder zum neuen Schuljahr in die Klassenstufe 1, in die Klassenstufe 5 oder in die Sekundarstufe II (Kostenübernahme vom Einkommen abhängig) wechseln und noch keinen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten gestellt haben, diesen noch vor dem 5. Mai 2024 zu stellen. Bei verspätet gestellten Anträgen kann die Fahrkarte zu Beginn des Schuljahres ggfls. noch nicht in der Schule vorliegen. 

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 bis 13 (Sekundarstufe II, gymnasiale Oberstufe, HBF, BOS, FOS) ist die Übernahme der Fahrtkosten vom Einkommen abhängig. Die Einkommensgrenzen sind dem Online-Antrag SEK II zu entnehmen.

Alle Infos und die Online-Anträge sind unter www.trier.de/bildung-wissenschaft/schulbildung/amt-fuer-schulverwaltung-und-sport/schuelerbefoerderung/ zu finden.

Sollten Sie Fragen haben und weitere Informationen benötigen, steht Ihnen Christian Deinzer 0651/718-2401, schuelerbefoerderung@trier.de von der Stadtverwaltung Trier gerne zur Verfügung.

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