Für die Errichtung von Erdwärmesonden ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese muss vor Beginn der Bohrungen und der Installation der Erdwärmesonden vorliegen.
Erdwärmesondenbohrungen sind zusätzlich zu dem wasserrechtlichen Zulassungsverfahren entsprechend dem Lagerstättengesetz bzw. bei Bohrungen > 100 m Tiefe dem Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz (LGB) als geowissenschaftlicher Fachbehörde bzw. zuständige Bergbehörde des Landes Rheinland-Pfalz von der ausführenden Bohrfirma anzuzeigen.
Beantragung
Auskünfte hierzu erteilt die Kreis- bzw. Stadtverwaltung als untere Wasserbehörde.
Was muss ich mitbringen?
Hinweise für die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten:
Die für den wasserrechtlichen Erlaubnisantrag erforderlichen Pläne und Unterlagen sind durch eine fachkundige Person im Sinne des Landeswassergesetz zu erstellen, die in die Liste bzw. ein Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz oder in einer vergleichbaren Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist.
Widerspruch.
Für das wasserrechtliche Verfahren
Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 26,50 € und 5.315,00 € an(vgl. Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten - (Besonderes Gebührenverzeichnis).
[Für Einfamilienhäuser wird die Gebühr in der Größenordnung von einigen Hundert Euros liegen.]
Unterlagen werden in der Regel vom Bohrunternehmen vorgelegt:
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Nutzung von Erdwärme
Weitere Unterlagen in zweifacher Ausfertigung:
Sind durch die Grundwasserentnahme erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten, ist nach dem Ergebnis einer Vorprüfung im Einzelfall gegebenenfalls eine in das Erlaubnisverfahren integrierte Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Für das wasserrechtliche Verfahren
Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord (www.sgdnord.rlp.de) und Süd (www.sgdsued.rlp.de).
Für das wasserrechtliche Verfahren:
Für das wasserrechtliche Verfahren
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist rechtzeitig zu beantragen.
Am Augustinerhof
54290 Trier
(Verw.-Geb. VI)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115