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Internationalen Führerschein beantragen

Leistungsbeschreibung

  • Internationaler Führerschein Ausstellung
  • für Nachweis der Fahrerlaubnis bei befristeten Auslandsaufenthalten in bestimmten Ländern (außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der nationalen Fahrerlaubnis gültig
  • Internationale Führerscheine gibt es in 2 Ausfertigungen:
    • Internationaler Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 "Pariser Abkommen" (Anlage 8c zu § 25b Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr
    • Internationaler Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 "Wiener Abkommen" (Anlage 8d zu § 25b Abs.3 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre
  • die Gültigkeitsdauer des internationalen Führerscheins darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Spezielle Hinweise für Trier

Online Terminvereinbarung ist möglich

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Trier

  • auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten möglich, wenn der EU-Kartenführerschein bereits vorhanden ist

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  • 16,00 Euro
    • sollte vorher ein Umtausch (rosa/grauer Führerschein) nötig sein kommen weitere Kosten hinzu.

Zahlungsart

  • Bar/EC

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
  • bei Beantragung durch einen Bevollmächtigten zusätzlich Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigen sowie eine beidseitige Ausweiskopie des Vollmachtgebers

Besonderheiten

Spezielle Hinweise für Trier

Gültigkeit

  • ist maximal 3 Jahre gültig
    • abhängig von der Gültigkeitsdauer der nationalen Fahrerlaubnisklassen
    • kann nach Ablauf nicht verlängert werden, eine Neubeantragung ist dann erforderlich

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • sofort, wenn schon ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist
  • bei vorherigem Umtausch in EU-Kartenführerschein:
    • in der Regel ca. 3 Wochen wenn der EU-Kartenführerschein vorliegt
    • per Express binnen weniger Tage wenn der EU-Kartenführerschein vorliegt

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen