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Hundeangriff Meldung

Leistungsbeschreibung

Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.

Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.

Verfahrensablauf

  • Anruf bei der Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes
  • Meldung, wo und wann der Angriff des Hundes gesehen wurde
  • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls vorhanden/bekannt)
  • Hinweis zum Tathergang und zu möglichen Zeugen machen
  • Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist,ist die Polizei informieren

Gebühren / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Sofort

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Vollzugsdienst und Verkehrsüberwachung (KvD)

Wasserweg 7 - 9
54290 Trier

Montag 07:30 - 00:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 00:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 00:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 00:30 Uhr

Freitag 07:30 - 00:30 Uhr

Samstag 16:00 - 00:30 Uhr

Telefon: 115
Telefon: +49 651 718-3333
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen