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Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung vorlegen

Leistungsbeschreibung

  • Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei Anlagen zur Feuerbestattung
  • Betreiber von Krematorien müssen den Luftschadstoffausstoß ihrer Feuerbestattungsanlagen für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend messen und aufzeichnen.
  • Über die Auswertung der Messungen muss der Betreiber jedes Jahr einen Messbericht erstellen oder erstellen lassen.
  • Der Messbericht ist innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres bei der zuständigen Behörde vorzulegen
  • Die Aufzeichnungen über die Messungen muss der Betreiber 5 Jahre aufbewahren.
  • zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde
  • in Rheinland-Pfalz: Struktur- und Genehmigungsdirektion

Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln und aufzeichnen.

Über die Auswertung der Messungen müssen Sie jedes Jahr einen Messbericht erstellen oder durch ein akkreditiertes Messinstitut erstellen lassen.

  • Sie sind Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen.
  • Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständig Struktur- und Genehmigungsdirektion.

Verfahrensablauf

  • Sie werten die kontinuierlichen Messungen eines jeden Kalenderjahres aus.
  • Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht.
  • Sie senden den Messbericht innerhalb der vorgeschriebenen Frist an die zuständige Immissionsschutzbehörde.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Gebühren / Kosten

  • Gebühr:

Benötigte Unterlagen

Vollständiger Messbericht

Besonderheiten

  • Wenn Sie Ihre Feuerbestattungsanlage ohne kontinuierliche Messungen betreiben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
  • Diese Verwaltungsleistung gilt nicht für Tierkrematorien.

Landesamt für Umwelt (bekanntgebende Stelle für Sachverständige und Messstellen)

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

  • Den Messbericht müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
  • Die Aufzeichnungen der Messgeräte müssen Sie 5 Jahre aufbewahren.

Zuständig

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

20 03 61
56003 Koblenz

Haltestellen

  • Haltestelle: Stadttheater
    Linie:
    • Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

Telefon: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de