Leistungsbeschreibung
- Schuljahrwechsel Zustimmung
- Unter bestimmten Bedingungen können bereits besuchte Klassen- oder Jahrgangsstufen nochmals wiederholt werden (freiwilliges Zurücktreten, freiwillige Wiederholung), oder eine Versetzung in die nächste Klassenstufe kann stattfinden, obwohl die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt sind.
- In der gymnasialen Oberstufe gibt es keine Versetzungen, sondern Entscheidungen über die Zulassung zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 in G9 bzw. 11 in G8. Eine Versetzung gibt es im Bereich der berufsbildenden Schulen bei den mehrjährigen Bildungsgängen neben dem Übergang von der 11. in die 12. Klasse des beruflichen Gymnasiums nur noch beim Übergang von der Unterstufe in die Oberstufe der höheren Berufsfachschule (HBF) und beim Übergang von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschulen.
- Das Zurücktreten ist in der gymnasialen Oberstufe der Schule schriftlich mitzuteilen; es wird im Zeugnis vermerkt.
- Das freiwillige Zurücktreten muss in der Grundschule bis spätestens einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres beantragt werden, in Schulen der Sekundarstufe I bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien.
- In den Fällen an berufsbildenden Schulen, in denen ein Zurücktreten möglich ist, muss dieses spätestens zwei Wochen nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses, in Fällen, in denen kein Halbjahreszeugnis ausgestellt wird, zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres, beantragt werden.
- zuständig:
Je nach Schulart und Klassenstufe werden Sie als Schülerinnen und Schüler am Ende eines Schuljahres in die nächste Klassenstufe versetzt, oder Sie steigen in die nächsthöhere Klassenstufe auf. Unter bestimmten Bedingungen können bereits besuchte Klassen- oder Jahrgangsstufen nochmals wiederholt werden (freiwilliges Zurücktreten, freiwillige Wiederholung), oder eine Versetzung in die nächste Klassenstufe kann stattfinden, obwohl die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt sind.
In der gymnasialen Oberstufe gibt es keine Versetzungen, sondern Entscheidungen über die Zulassung zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 in G9 bzw. 11 in G8. Eine Versetzung gibt es im Bereich der berufsbildenden Schulen bei den mehrjährigen Bildungsgängen neben dem Übergang von der 11. in die 12. Klasse des beruflichen Gymnasiums nur noch beim Übergang von der Unterstufe in die Oberstufe der höheren Berufsfachschule (HBF) und beim Übergang von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschulen.
Ein freiwilliges Zurücktreten ist nur in den Klassenstufen 2 bis 4 einmal und in den Klassenstufen 6 bis 10 i. d. R. einmal möglich. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund, z. B. längere Krankheit während des Schuljahres, Schulwechsel infolge Änderung des Wohnsitzes, besondere Schwierigkeiten in der Entwicklung oder in den häuslichen Verhältnissen. Ein Zurücktreten aus einer Klassenstufe, die wiederholt wird, oder in eine Klassenstufe, die wiederholt wurde, ist nicht möglich.
Ein freiwilliges Wiederholen am Ende eines Schuljahres ist an Integrierten Gesamtschulen und Integrativen Realschulen einmal, ausnahmsweise zweimal möglich. Voraussetzung ist eine pädagogische Beurteilung der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens. Die Wiederholung einer Klassenstufe, die bereits wiederholt wurde, ist nicht möglich. Eine Wiederholung der Klassenstufe 9 bei erreichter Qualifikation der Berufsreife oder der Klassenstufe 10 bei erreichtem qualifizierten Sekundarabschluss I ist nur möglich, wenn zu erwarten ist, dass nach der Wiederholung ein weitergehender Schulabschluss oder eine weitergehende Berechtigung erreicht werden kann.
Eine Versetzung in besonderen Fällen setzt einen besonderen Grund wie z. B. längere Krankheit, Wechsel der Schule während des Schuljahres, außergewöhnliche Entwicklungsstörungen oder besonders ungünstige häusliche Verhältnisse voraus sowie dass unter Würdigung der Gesamtpersönlichkeit, der besonderen Lage, des Leistungsstandes und Arbeitswillens eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klassenstufe zu erwarten ist.
In der gymnasialen Oberstufe ist ein freiwilliges Zurücktreten um ein Jahr in G9 einmal am Ende der Halbjahre 11/2, 12/1, 12/2 oder vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung in der Jahrgangsstufe 13, in G8 einmal am Ende der Halbjahre 10/2, 11/1, 11/2 oder 12/1 aufgrund einer schriftlichen Mitteilung der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 11 (G9) oder die Jahrgangsstufe 10 (G8) nicht bereits wiederholt wurde. Bei der Wiederholung können nur Ergebnisse des zweiten Durchgangs für die Zulassungsentscheidung herangezogen und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Entsprechende Regelungen gelten auch für die Abendgymnasien,Kollegs und beruflichen Gymnasien.
Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung einmal wiederholen. Dies gilt auch dann, wenn die reguläre Höchstverweildauer in der Oberstufe bereits erreicht wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Schule.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Das Zurücktreten ist in der gymnasialen Oberstufe der Schule schriftlich mitzuteilen; es wird im Zeugnis vermerkt.
Rechtsbehelf
In allen Fällen ist ein Widerspruchsverfahren zulässig. Bei einer Ablehnung des freiwilligen Zurücktretens in der Sekundarstufe I können Einwände gegen den Beschluss der Klassen-/Kurslehrerkonferenz auch der Schulleitung vorgetragen werden, die die Eltern berät und entscheidet, ob der Beschluss der Klassen-/Kurslehrerkonferenz beanstandet wird.
Gebühren / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Beim freiwilligen Zurücktreten und bei der Versetzung in besonderen Fällen sind ggf. die wichtigen Gründe nachzuweisen.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Die Entscheidung wird rechtzeitig vor Ende des Schuljahres getroffen.
Das freiwillige Zurücktreten muss in der Grundschule bis spätestens einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres beantragt werden, in Schulen der Sekundarstufe I bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien.
In den Fällen an berufsbildenden Schulen, in denen ein Zurücktreten möglich ist, muss dieses spätestens zwei Wochen nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses, in Fällen, in denen kein Halbjahreszeugnis ausgestellt wird, zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres, beantragt werden.
Zuständig
Ambrosius-Grundschule Trier
Hans-Eiden-Platz 2
54292 Trier
Telefon: 0651 46394210
Fax: 0651 46394219
E-Mail:
verwaltung@ambrosius-grundschule.de
Auguste-Viktoria-Gymnasium
Dominikanerstr. 2
54290 Trier
Telefon: 0651 1461910
Fax: 0651 1461929
E-Mail:
schulleitung@avg-trier.de
Ausonius-Grundschule Trier
Langstraße 4
54290 Trier
Telefon: 0651 718-4000
Fax: 0651 718-4008
E-Mail:
info@ausonius-grundschule.de
BBS für Ernährung Hauswirtschaft und Sozialpflege
Deutschherrenstr. 31
54290 Trier
Telefon: 0651 7183719
Fax: 0651 718-3718
E-Mail:
sekretariat@bbs-ehs-trier.de
BBS für Wirtschaft
Irminenfreihof 9
54290 Trier
Telefon: 0651 718-2719
Fax: 0651 718-2718
E-Mail:
sekretariat@bbsw-trier.de
Balthasar-Neumann-Technikum Berufsbildende Schule
Paulinstr. 105
54292 Trier
Telefon: 0651 91800-0
Fax: 0651 91800-50
E-Mail:
buero@bnt-trier.de
Barbara-Grundschule Trier
Friedrich-Wilhelm-Str. 52
54290 Trier
Telefon: 0651 49252
Fax: 0651 4368667
E-Mail:
barbara-grundschule@web.de
Berufsbildende Schule für Gestaltung und Technik
Langstraße 15
54290 Trier
Telefon: 0651 7181719
Telefon: 0651 7181710
Fax: 0651 7181718
E-Mail:
info@bbsgut-trier.de
Bildungsinstitut für Gesundheitsfachberufe Gesundheits- und Krankenpflegeschule der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1
54292 Trier
Telefon: 0651 2081401
Fax: 0651 2081401
E-Mail:
sekretariat.pflegeschule@bk-trier.de
Bischöfliches Angela-Merici-Gymnasium
Neustr. 35
54290 Trier
Telefon: 0651 145980
Fax: 0651 1459829
E-Mail:
amg@bistum-trier.de
CEB - Private Fachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe
Metternichstr. 42
54296 Trier
Telefon: 0651 462791-11
Telefon: 0651 462791-0
Fax: 0651 462791-19
E-Mail:
trier@ceb-akademie.de
Egbert-Grundschule Trier
Soterstraße 3
54295 Trier
Telefon: 0651 49251
Fax: 0651 9120566
E-Mail:
Egbert-Grundschule-Trier@t-online.de
Freie Montessori-Schule Trier - Staatlich genehmigte Grundschule Ersatzschule
An der Jugendherberge 3
54292 Trier
Telefon: 0651 91898368
Fax: 0651 91898369
E-Mail:
info@montessori-trier.schule
Freie Waldorfschule Trier
Montessoriweg 7
54296 Trier
Telefon: 0651 9930136
Telefon: 0651 9930138
Fax: 0651 9930139
E-Mail:
info@waldorfschule-trier.de
Friedrich-Spee-Gymnasium
Mäusheckerweg 1
54293 Trier
Telefon: 0651 9679810
Fax: 0651 9679828
E-Mail:
info@fsg-trier.de
Friedrich-Wilhelm-Gymnasium
Olewiger Str. 2
54295 Trier
Telefon: 0651 966383-0
Fax: 0651 966383-18
E-Mail:
verwaltung@fwg-trier.com
Gregor-von-Pfalzel-Grundschule Trier
Pfalzgrafenstr. 49
54293 Trier
Telefon: 0651 64907
Fax: 0651 9955865
E-Mail:
grundschule-pfalzel@web.de
Grundschule St. Peter Trier-Ehrang
Oberstr. 8a
54293 Trier
Telefon: 0651 64963
Fax: 0651 7103445
E-Mail:
schulleitung@gs-st-peter.bildung-rp.de
Grundschule Trier-Feyen
Estricher Weg 11
54294 Trier
Telefon: 0651 99217882
Fax: 0651 99217968
E-Mail:
gs-trier-feyen@gmx.de
Grundschule Trier-Heiligkreuz
Rotbachstraße 21
54295 Trier
Telefon: 0651 309872
Fax: 0651 9812970
E-Mail:
post@grundschule-heiligkreuz.de
Grundschule Trier-Irsch
Auf der Neuwies 3
54296 Trier
Telefon: 0651 16434
Fax: 0651 5611348
E-Mail:
gs.trier-irsch@gmx.de
Grundschule Trier-Mariahof
Am Mariahof 23
54296 Trier
Telefon: 0651 31196
Fax: 0651 1706522
E-Mail:
verwaltung@gsmariahof.de
Grundschule Trier-Olewig
Auf der Ayl 40
54295 Trier
Telefon: 0651 32842
Fax: 0651 9933416
E-Mail:
gsolewig@web.de
Grundschule Trier-Pallien
Im Sabel 30
54294 Trier
Telefon: 0651 86777
Fax: 0651 9812742
E-Mail:
gs.pallien@gmx.de
Grundschule Trier-Quint
Taubenbergstr. 16
54293 Trier
Telefon: 0651 66155
Fax: 0651 7103442
E-Mail:
grundschule-quint@web.de
Grundschule Trier-Reichertsberg
Jahnstr. 32 a
54294 Trier
Telefon: 0651 85262
Fax: 0651 9665915
E-Mail:
gs.reichertsberg@gmx.net
Grundschule Trier-Ruwer
Franz-Altenhofen-Str. 1
54292 Trier
Telefon: 0651 52264
Fax: 0651 9664474
E-Mail:
gs.trier-ruwer@gmx.de
Grundschule Trier-Tarforst
Am Trimmelter Hof 206
54296 Trier
Telefon: 0651 10326
Fax: 0651 96 79 185
E-Mail:
info@gstarforst.de
Grundschule Trier-Zewen
Fröbelstraße 7
54294 Trier
Telefon: 0651 85776
Fax: 0651 9982815
E-Mail:
info@grundschule-zewen.de
Grundschule am Biewerbach Trier
Johannes-Kerscht-Str. 9
54293 Trier
Telefon: 0651 62905
Fax: 0651 7103452
E-Mail:
info@gs-trier-biewer.de
Grundschule am Dom - Ganztagsschule mit musikalischem Schwerpunkt in Trägerschaft des Bistums Trier
Dominikaner Str. 5
54290 Trier
Telefon: 0651 7105-8310
Fax: 0651 7105-8319
E-Mail:
grundschule-am-dom@bistum-trier.de
Humboldt-Gymnasium
Augustinerstraße 1
54290 Trier
Telefon: 0651 9795-0
Fax: 0651 9795-299
E-Mail:
verwaltung@hgt-trier.de
Integrierte Gesamtschule Trier
Montessoriweg 4
54296 Trier
Telefon: 0651 145922-100
Telefon: 0651 145922109
Fax: 0651 145922-108
E-Mail:
info@igs-trier.de
Johann-Herrmann-Grundschule Trier-Euren
Pestalozzistr. 3
54294 Trier
Telefon: 0651 88682
Fax: 0651 9935731
E-Mail:
gseuren@web.de
Karl Borromäus Schule für Gesundheits- und Krankenpflege des Klinikums Mutterhaus der Borromäerinnen GmbH Trier
Feldstr. 16
54290 Trier
Telefon: 0651 9473080
Fax: 0651 947-3080
E-Mail:
schule@mutterhaus.de
Kaufmännische Privatschule Eberhard
Balduinstr. 8
54290 Trier
Telefon: 0651 73485
E-Mail:
eberhard@privatschule-eberhard.de
Keune-Grundschule Trier
Am Weidengraben 33
54296 Trier
Telefon: 0651 12384
Fax: 0651 4368679
E-Mail:
info@keune-gs.de
Martin-Grundschule Trier
Peter-Friedhofen-Str. 48
54292 Trier
Telefon: 0651 26797
Fax: 0651 1456490
E-Mail:
info@martin-grundschule.de
Matthias-Grundschule Trier
Kentenichstr. 2-4
54290 Trier
Telefon: 0651 30625
Fax: 0651 1706151
E-Mail:
info@matthias-grundschule.de
Max-Planck-Gymnasium
Sichelstr. 3
54290 Trier
Telefon: 0651 1461950
Fax: 0651 1461961
E-Mail:
armin.huber@mpg-trier.de
Medard-Schule Trier - Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache
Medardstr. 2
54294 Trier
Telefon: 0651 993796810
Telefon: 0651 9937968-11 Schulle
Fax: 0651 993796820
E-Mail:
sekretariat@medardschule.de
Porta-Nigra-Schule SFG Förderschule
Engelstraße 20
54292 Trier
Telefon: 0651 28011
Fax: 0651 26392
E-Mail:
Porta-Nigra-Schule@Lebenshilfe-Trier.de
Private staatlich anerkannte Fachschule für Altenpflege
Egbertstraße 18
54295 Trier
Telefon: 0651 46271211
Telefon: 0651 4627120
Fax: 0651 46271222
E-Mail:
anne.simon@marienhaus.de
Privatschule St. Josef SFL Förderschule
Schöndorfer Str. 2
54292 Trier
Telefon: 0651 28421
Fax: 0651 140451
E-Mail:
foerderschule-st-josef@bistum-trier.de
St. Helena - Schule Trier Berufsbildende Schule in Trägerschaft des Bistums Trier - staatlich anerkannt - Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz Fachschule Sozialwesen mit den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilpädagogik
Dominikanerstr. 3
54290 Trier
Telefon: 0651 41373
Fax: 0651 49794
E-Mail:
sekretariat@bbs-helena-trier.de
Treverer-Schule SFM Förderschule
Trevererstr. 42
54295 Trier
Telefon: 0651 991939-0
Fax: 0651 991939-18
E-Mail:
buero@treverer-schule.de
Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Förderschule
Am Trimmelter Hof 201
54296 Trier
Telefon: 0651 910350
Fax: 0651 9103534
E-Mail:
whc-schule@whcs.lsjv.rlp.de