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08.03.2024

Viele Kontrollen und Verwarnungen in neuer Fußgängerzone

Marcel Nohl (links) und sein Kollege Klaus Bollig von der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes weisen eine Autofahrerin darauf hin, dass sie gerade in die neue Fußgängerzone eingefahren ist.
Marcel Nohl (links) und sein Kollege Klaus Bollig von der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes weisen eine Autofahrerin darauf hin, dass sie gerade in die neue Fußgängerzone eingefahren ist. Am Montag, 11. März, endet die Zeit der mündlichen Ermahnungen und es wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig.

Seit Montag gehören die Neustraße und weitere Straßen zur Fußgängerzone. Doch auch wenn die Neuregelung im Vorfeld über viele Kanäle kommuniziert wurde, hat die Information noch nicht alle Menschen in Trier erreicht und so bogen im Laufe der Woche einige weiterhin wie gewohnt von der Kaiserstraße in die Neustraße ein – und wurden dort dann freundlich von der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes angesprochen.

Bisher fuhren besonders um die Mittagszeit oft zahlreiche Autos, darunter auch das ein oder andere „Elterntaxi“, in die Neustraße ein. Seit Anfang der Woche ist das allerdings ordnungswidrig und so patrouillieren am Donnerstagmittag Marcel Nohl von der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamts und sein Kollege Klaus Bollig durch die Straße vor dem Angela-Merici-Gymnasium und sprechen die Fahrer einfahrender Autos an. „Bisher reagieren die Leute gelassen“, erzählt Nohl: „Das wird sich ab Montag aber wahrscheinlich ändern.“ Denn obwohl die Schilder stehen und damit die Regeln der Fußgängerzone gelten, wollen die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes in den ersten Tagen zunächst nur auf den begangenen Regelverstoß hinweisen, ohne die Missetäter direkt zur Kasse zu bitten.

Auch, wer sein Auto seit Montag zum Beispiel in der Germanstraße oder (als Nicht-Anwohner) auf dem Platz am Roten Turm abstellte, konnte schnell einen kleinen zusammengerollten Zettel am Scheibenwischer finden. Doch diese Woche konnten die Besitzer der parkenden Autos noch einmal aufatmen: Zur Eingewöhnung verteilte das Ordnungsamt hier in den vergangenen Tagen nur Null-Euro-Knöllchen. Insgesamt 775 dieser Verwarnungen haben die Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsüberwachung von Montag bis Donnerstag ausgestellt, davon 205 nur in der Neustraße. Zusätzlich wiesen sie durch heruntergelassene Fenster viele Autofahrende, die sich in die Fußgängerzone verirrt hatten, mündlich auf die veränderte Situation hin. Bei der Gelegenheit teilten sie außerdem knapp 1000 Infozettel aus.

Ab nächster Woche soll diese Schonfrist allerdings enden: Wer dann sein Fahrzeug noch in der Sperrzeit von 11 bis 6 Uhr in der neuen Fußgängerzone abstellt oder in diese einfährt, ohne eine Ausnahmegenehmigung zu haben, zahlt 55 Euro.

Um die Sicherheit in der Fußgängerzone insgesamt zu erhöhen, hat der Kommunale Vollzugsdienst im Lauf der Woche auch verstärkt Radfahrende kontrolliert, die außerhalb der erlaubten Zeiten mit ihrem Fahrrad in der Innenstadt unterwegs waren. Am Donnerstag gehen daher Bianca Mosig und Christian Lauer auf dem Hauptmarkt Streife. Prompt kommt ihnen ein junger Radfahrer entgegen, der sich trotz des geschäftigen Drängens auf der Straße gegen das Schieben seines Rads entschieden hat. „Wir dürfen kein Bargeld annehmen“, erklärt Mosig, nachdem sie die Daten des Mannes aufgenommen hat: „Daher wird er nun Post von unserer Bußgeldstelle bekommen und dann 25 Euro zahlen müssen.“ Da auch Fahrräder und E-Roller für Fußgänger in der Innenstadt gefährlich werden können, sehen Mosig und Lauer viel Sinn in den regelmäßigen Kontrollgängen, die mit der Zeit ihr „Steckenpferd“ geworden sind. „Wir wollen nicht sanktionieren, sondern sensibilisieren“, erläutert Lauer, „Schließlich haben die Menschen ein Recht auf ihre Fußgängerzone.“

Im Laufe der Woche sind dem Ordnungsamt 20 Radfahrende zur Sperrzeit aufgefallen, die ermahnt werden mussten. Die neue Regelung für Radfahrer ist in der bisherigen Fußgängerzone auch die alte: Von 11 Uhr bis 19 Uhr heißt es „Runter vom Rad“ – dann muss geschoben werden. In der erweiterten Fußgängerzone ist der Radverkehr ganztägig frei. Auch hier hat jedoch der Fußverkehr stets Vorrang.

Alle Regelungen zur Fußgängerzone finden sich auch unter www.trier.de/poller.

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