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05.03.2024

Belastungen beim Straßenausbau auf viele Schultern verteilen

(mic) Das Rathaus ist nach dem KAG in Verbindung mit seinen eigenen Satzungen zur Erhebung wiederkehrender Beiträge zum Ausbau der Verkehrsanlagen verpflichtet, zur Finanzierung der Straßenbauprojekte Beiträge zu erheben. Hierbei gibt es keinen Ermessenspielraum. Seitdem bereitet die Verwaltung die Umstellung des Beitragserhebungssystems vor. Die erste Phase umfasste die Bildung rechtssicherer Abrechnungseinheiten, den Erlass neuer Satzungen für jede Abrechnungseinheit sowie die damit jeweils verbundene Änderung der aktuellen Ausbaubeitragssatzung. Sie können online eingesehen werden: www.trier.de/rathaus-buerger-in/stadtverwaltung/stadtrecht/.

In einem zweiten Schritt werden nun alle Grundstücksdaten und Grundstückseigentümer für das gesamte Stadtgebiet erfasst. Damit steht die Stadt vor einer großen Herausforderung, da in den jeweiligen Abrechnungsgebieten eine Beurteilung aller Straßen nach ihrem Rechtscharakter sowie die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Flurstückes hinsichtlich seiner Größe und der Möglichkeit der Bebaubarkeit zu leisten ist.  Der größte Vorteil der Umstellung liegt für die Bürgerinnen und Bürger ohne Zweifel darin, dass die zum Teil hohe Einmalbelastung, die regelmäßig mit der Erhebung einmaliger Ausbeiträge einherging, künftig entfällt. Vielmehr wird nun die zu stemmende Beitragslast über mehrere Jahre auf viele Schultern verteilt. Alle Grundstückeigentümer einer Abrechnungseinheit zahlen je nach Grundstücksgröße und Bebaubarkeit für jeden Ausbau im Abrechnungsgebiet, unabhängig vom Zustand und der Größe der eigenen Straße vor der Haustür. 

Dem geht die Überlegung voraus, dass in der Regel alle Anlieger das gesamte Straßensystem nutzen und auf dieses angewiesen sind, um ihr Grundstück erreichen und nutzen zu können. Es kommt zu einer gerechteren Verteilung, da unter anderem alle auch für den Ausbau einer „Hauptstraße“ mitzahlen. Der von den einzelnen Grundstücken ausgehende Verkehr zählt als Anliegerverkehr, dem Durchgangsverkehr wird durch die Höhe des Gemeindeanteils Rechnung getragen. Die Höhe des Gemeindeanteils ist in der jeweiligen Satzung festgeschrieben. Sie liegt zwischen 20 und 30 Prozent. 

In den beiden Abrechnungsgebieten Mariahof und Pfalzel wurde die Umstellung bereits erfolgreich umgesetzt. Im Fokus stehen nun in erster Linie die bereits beschlossenen Straßenausbauprojekte in der Eisenbahn- und der Hornstraße. An dem ersten Beispiel aus Euren stellt die Rathaus Zeitung das Verfahren vor: Mit dem Ausbau der Eisenbahnstraße wird ein Projekt umgesetzt, das schon seit Jahren von den Eurener Bürgern gewünscht wird. 

Zunächst werden alle Straßen in der Abrechnungseinheit bezüglich ihres Rechtscharakters und der Erschließungsfunktion überprüft. Dies ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass die dortigen Anlieger zu Ausbaubeiträgen herangezogen werden können. Dann wird jedes einzelne Grundstück in der Abrechnungseinheit, in Euren sind es circa 1700, nach den in der Satzung festgeschriebenen Kriterien hinsichtlich seiner Bebaubarkeit bewertet, des Weiteren werden alle Eigentümer (etwa 3500) erfasst. Regelmäßig wird von der Grundstücksgröße ausgegangen, die mit Zuschlägen für Vollgeschosse und Art der baulichen Nutzung belegt werden. Ein Grundstück ist beispielsweise 500 m² groß und mit zwei Vollgeschossen bebaut. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10 Prozent der Grundstücksfläche, in diesem Beispiel also 50 m² je Vollgeschoss. Das Grundstück erhält eine gewichtete Fläche von 600 m². 

Sind alle Grundstücke abschließend bewertet, erhalten alle Eigentümer ein Info-Schreiben, in dem ihnen die Bewertung ihres Grundstücks mitgeteilt wird. Bei Fragen oder Anmerkungen sollte unverzüglich die Beitragsabteilung im Amt StadtRaum Trier kontaktiert werden, damit die Bewertung geprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann. 

Über die Höhe des Ausbaubeitrages kann aber noch keine Aussage getroffen werden. Die Stadtverwaltung bittet daher schon vorab um Verständnis, dass erstmals zum Stichtag 31. Dezember 2024 geprüft werden kann, welche Kosten bereits dieses Jahr entstanden sind. Sobald diese ermittelt sind, werden die Beitragsbescheide an die Grundstückseigentümer auf den Weg gebracht. Sollte es nicht möglich sein, den Betrag in einer Summe zu zahlen, besteht auf Antrag die Möglichkeit, eine individuelle Zahlungsvereinbarung zu treffen. Anlieger können gerne mit den Mitarbeitenden des Amtes StadtRaum Trier in Kontakt treten und die Optionen besprechen. Die wichtigsten Erläuterungen sind online zusammengestellt:  www.trier.de/rathaus-buerger-in/stadtverwaltung/aemter-dienststellen/dezernat-iv/stadtraum-trier/ausbaubeitraege/

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