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15.03.2024

Sondernutzungssatzung: Mehr Flexibilität für die Innenstadt

Terrassen von Gaststätten mit Stühlen, Tischen und Sonnenschirmen in der Simeonstraße mit Blick zur Porta Nigra.
Für Gastronomen und Einzelhändler gibt es bald neue Vorschriften, wie sie ihre Außenflächen gestalten können. Das betrifft auch Tische, Sonnenschirme und Werbeaufsteller.

(jop) Welche Tische ein Gastronom auf seine Terrasse stellen darf, wie viele Warenständer vor einem Geschäft erlaubt sind oder mit welchem Musikinstrument man auf der Straße spielen kann – das alles und noch mehr legt die Sondernutzungssatzung der Stadt Trier fest. Sie beinhaltet Regeln, wie Aktivitäten im öffentlichen Raum gestaltet werden können.

Der öffentliche Raum gehört allen. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig zu prüfen, welche Anforderungen und Erwartungen die Menschen an eine Innenstadt haben. Die Sondernutzungssatzung soll das berücksichtigen.

Die Stadtverwaltung hat, unter Federführung von Dezernat V und Innenstadt-Dezernent Ralf Britten, einen Entwurf für eine neue Satzung erarbeitet. Dieser Entwurf wurde in einem breiten Beteiligungsprozess mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, der Einzelhändler, der Gastronomen, den Fachämtern und den politischen Gremien in den letzten Monaten weiterentwickelt. Neben einer Online-Beteiligungsmöglichkeit auf mitgestalten.trier.de gab es Workshops für Einzelhandel, Gastronomie und Politik. Die Kommentare und Anregungen aus der Beteiligung wurden bei der weiteren Ausarbeitung berücksichtigt.

Die Sondernutzungssatzung zielt darauf ab, die Interessen vieler Gruppen wie Gastronomen, Einzelhändler, Gewerbetreibende und Kulturschaffende, die ihre Präsenz in der Innenstadt stärken wollen, mit den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen. Dabei sollen wirtschaftliche Interessen mit Verkehrsregeln, Barrierefreiheit, Rettungswegen und dem Erhalt des Stadtbildes, besonders im Hinblick auf das Weltkulturerbe, vereint werden.

Ein weiteres Ziel der neugefassten Sondernutzungssatzung ist es, den Einzelhändlern und Gastronomen mehr Flexibilität zu bieten und gleichzeitig auch dem Ordnungsamt einen größeren Ermessensspielraum zu geben.

Änderungen bei Stehtischen und Sitzbänken

Es war der Wunsch verschiedener Einzelhändler, Sondernutzungsflächen für Sitzgelegenheiten vor ihren Läden beantragen zu können. Das wird künftig möglich sein. Auch in der Bürgerbeteiligung wurde das mehrfach gefordert.

Ebenfalls häufig gefordert wurde die Erlaubnis von Stehtischen. Im Rahmen von besonderen Anlässen, zum Beispiel Firmeneröffnungen oder -jubiläen, ist es zukünftig möglich, Stehtische vor dem Gewerbebetrieb aufzustellen. Auch auf gastronomisch genutzten Außenflächen soll das bald erlaubt sein, mit der Einschränkung, dass pro fünf Sitztischen ein Stehtisch aufgestellt werden kann.

Eine Neuerung gibt es auch im Bereich Pflanzkübel: Sie können in Zukunft ohne Erlaubnis aufgestellt werden, Kunstpflanzen sind nicht erlaubt.

Viel diskutiert wurden die sogenannten „Kundenstopper“. Während der erste Entwurf der neuen Sondernutzungssatzung den Wegfall der Werbeschilder in bestimmten Zonen vorsah, bleiben sie auf Wunsch vieler Händler doch erlaubt. Es wird allerdings Einschränkungen hinsichtlich der Optik und Größe geben.

Für Einzelhändler wird es günstiger

Im Rahmen der Neufassung wurde auch das Gebührenverzeichnis angepasst. Es gibt eine gute Nachricht für alle Einzelhändler: Die monatlichen Gebühren pro beanspruchtem Quadratmeter Fläche sinken. Eine Entscheidung, die Dezernent Britten im Hinblick auf die schwierigen Rahmenbedingungen für den Einzelhandel getroffen hat.

Die Gebühren für die Gastronomie werden nun an den Einzelhandel angeglichen. Der Tarif für die Gastronomie war in der Vergangenheit günstiger, weil es damals Ziel war, mehr Gastro-Betriebe in die Innenstadt zu bringen. Laut Britten sei das nun nicht mehr der Fall. Die Gebühren für Gastronomie und Einzelhandel befinden sich jetzt auf dem gleichen Niveau und alle zahlen den gleichen Preis: Je nach Zone werden zwischen drei und 12,50 Euro pro genutztem Quadratmeter fällig. Britten betonte: „Alle Beteiligten streben danach, die Innenstadt lebendig und attraktiv zu machen und sie trotz der Herausforderungen des Klimawandels und der Corona-Pandemie weiterzuentwickeln.“ Die aktualisierte Sondernutzungssatzung berücksichtigte diese Anforderungen und beinhalte erstmals auch eine Gestaltungsrichtlinie.

Die Richtlinie soll das attraktive Erscheinungsbild der Innenstadt schützen und stärken, wobei Aspekte wie Aufenthaltsqualität und gestalterische Qualität eine wichtige Rolle spielen.

Für Britten bildet der vorliegende Entwurf einen guten Kompromiss zwischen den vielfältigen Interessen, die es gegen- und untereinander abzuwägen galt. Der Entwurf soll als Basis dienen und die Beteiligung im kommenden Jahr fortgeführt werden. Abhängig von den gemachten Praxiserfahrungen, kann es in der zweiten Jahreshälfte 2025 eine Fortschreibung beziehungsweise Anpassung der Satzung geben.

Der aktualisierte Satzungsentwurf wird momentan in den politischen Gremien beraten. Die neue und zeitgemäße Sondernutzungsfassung soll am 16. April 2024 durch den Stadtrat beschlossen werden.

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