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18.01.2022

Steigende Fallzahlen - Gesundheitsamt muss Prioritäten ändern

Geimeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Die stark steigenden Infektionszahlen der letzten Tage und Wochen haben beim Gesundheitsamt Trier-Saarburg, das auch für die Stadt Trier zuständig ist, erneut zu einem Meldeverzug der neu eingehenden positiven Infektionsmitteilungen an das Landesuntersuchungsamt geführt. Da das Infektionsgeschehen jedoch weiter zunimmt, wird nun massiv an der zeitnahen Erfassung des aktuellen Infektionsgeschehens gearbeitet. „Es ist wichtig, dass wir einen aktuellen Überblick über das Geschehen in Trier und Trier-Saarburg behalten“, so Landrat Stefan Metzdorf, der sich erneut im Lagezentrum des Gesundheitsamtes über die Situation informierte. Da weiteres Personal in kurzer Zeit nicht geschult und eingesetzt werden kann, müssen anderen Arbeiten zurückstehen. „Da wir inzwischen auch bei der Kontaktaufnahme zu infizierten Personen und deren engen Kontakten mehrere Tage im Verzug sind, wird ein noch größeres Augenmerk auf die Erfassung, Bearbeitung und Weitermeldung der Infektionen gelegt werden müssen. Konsequenz wird sein, dass die direkte Kontaktnachverfolgung und damit die Anrufe des Gesundheitsamtes bei Infizierten bis auf Weiteres weitgehend eingestellt werden müssen.

Informationen und Verhaltenshinweise per SMS und Online

Alle positiv getesteten Personen erhalten eine automatisierte SMS vom Gesundheitsamt mit der Mitteilung des Testbefundes und der Aufforderung, sich in Quarantäne zu begeben.

Gemäß der geltenden Absonderungsverordnung hat man sich unabhängig von einer amtlichen Benachrichtigung nach einem positiven Test umgehend selbständig nach Hause in Selbstisolation begeben, bekannte Kontaktpersonen eigenverantwortlich informieren und bei Auftreten von Krankheitssymptomen umgehend den Hausarzt telefonisch kontaktieren sollte.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Bescheinigungen der Quarantänedauer, z.B. für den Arbeitgeber, nur noch auf Antrag per Mail ausgestellt werden. Das gilt auch bei einer nun möglichen verkürzten Quarantäne. Anträge können formlos, evtl. mit einem negativen Testnachweis an folgende Mailadresse gesandt werden: freitesten@trier-saarburg.de

Nach der neuen Absonderungsverordnung ist die Quarantänedauer auf zehn Tage verkürzt worden. Eine vorzeitige Beendigung ist mittels einer negativen Testbescheinigung frühestens am achten Tag möglich. Informationen hierzu unter corona.rlp.de

Auch die Hausangehörigen und Kontaktpersonen müssen sich dann selbständig in Quarantäne begeben, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Eine Kontaktnachverfolgung zu Kontaktpersonen ist aktuell nicht mehr möglich. Ausführliche Antworten finden Betroffene auf der Internetseite des Landes corona.rlp.de/de/themen/was-tun-bei-corona-verdacht

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